Der wesentliche Termin, um für Klarheiten rund um die relevanten Tätigkeiten von Eckert & Ziegler in der Vergangenheit und in der Zukunft zu sorgen, war bekanntlich das am 25. Januar durchgeführte Hearing in der Braunschweiger Stadthalle. Da offensichtlich auch die CDU-Fraktion sich durch Herrn Eckert an diesem Abend nicht hinreichend aufgeklärt sah, gab es eine Anfrage an die Firma, deren Antwort am 13. Februar auch an die anderen Fraktionen verteilt wurde. Dieses Dokument erfordert erneut einige Kommentierungen:
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
An den Fraktionsvorsitzenden der
CDU im Rat der Stadt Braunschweig,
Herrn Klaus Wendroth
Platz der Deutschen Einheit 1
D-38100 BraunschweigBerlin, den 13.02.2012
Modernisierungsneubau in Braunschweig Thune
Ihr Schreiben vom 31. Januar 2012Sehr geehrter Herr Wendroth,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den Details unseres Bauvorhabens. Auch wenn wir ebenfalls das Gefühl hatten, dass im Rahmen des Expertenhearings über viele Aspekte gesprochen wurde, haben Sie sicherlich Recht, dass der ursprüngliche Anlass der Anhörung, nämlich die Details unseres Bauantrages, nicht ausreichend erörtert werden konnte.
Dies lag mit an dem allgemein gehaltenen Thema, das sich auf die „Risiken der Verarbeitung von umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere strahlender Abfallstoffe in der Nähe von Wohngebieten“ bezog und damit nicht ausschließlich auf unsere Aktivitäten im Bereich der Konditionierung radioaktiver Abfälle zielte.
Es ist wohl offensichtlich, dass lediglich Herr Eckert den Zweck des Hearings nicht richtig verstanden hatte (oder aber dass er bewusst nicht auf die wichtigen Themen eingehen wollte). Selbstverständlich konnte das Bauvorhaben erörtert werden. Herr Eckert tat es nur nicht hinreichend!
Vor allem aber lag es an den im Vorfeld massiv verbreiteten Fehlinformationen. BISS und Robin Wood hatten wahrheitswidrig behauptet, dass die Betriebe in Wenden-Thune gegen Grenzwerte verstoßen und die Bevölkerung durch ihren Umgang mit schwach-radioaktiven Stoffen gefährden. Insofern musste es bei meinem Vortrag in erster Linie darauf ankommen, den Ängsten entgegenzutreten, die im Wesentlichen auf der Unterstellung beruhen, dass durch den Umgang mit schwach radioaktiven Abfällen am Standort Thune Gesundheitsgefährdungen bestehen könnten oder ein unbeherrschbares Risikopotenzial gegeben wäre.
Herr Eckert spricht von „massiv verbreiteten Fehlinformationen“ ohne dies zu belegen. Weil er es nicht belegen kann? Er behauptet, es sei wahrheitswidrig, dass die Betriebe in Wenden-Thune gegen Grenzwerte verstoßen. Wir erinnern daran, dass er selbst in der BZ am 02.12.2012 sagte: „Wir dürfen zwar hohe Aktivitäten handhaben, aber die Strahlung, die nach der Abschirmung übrig bleibt, ist genauso niedrig wie überall … ein Millisievert. Unsere Jahreswerte liegen weit darunter, seit Dekaden.“ Tatsache ist vielmehr, was Jahr für Jahr in den behördlichen Überwachungsberichten dokumentiert wird (beispielsweise für das jüngste vorliegende Berichtsjahr 2010, auf Seite 18 für Messpunkt 5 ein Jahreswert von 1,200 Millisievert): Seit 1998 (ältere Berichte liegen uns nicht vor) überschreiten die Jahreswerte einiger Messpunkte am Zaun, der an öffentliches Staatsgebiet grenzt, regelmäßig den Grenzwert von 1 Millisievert! Also: Wer verbreitet hier wahrheitswidrige Behauptungen? Wenn Herr Eckert meint, er müsse insofern in erster Linie Ängsten entgegentreten, dann mag das die Sichtweise eines auf den Börsenkurs fixierten Managers einer Aktiengesellschaft sein. Was wir für die Stadt Braunschweig doch wohl erwarten dürften, ist, dass er in erster Linie schleunigst für eine massive Absenkung der Emissionen sorgt – und zwar unabhängig von einer Erweiterung!
Wie zu erwarten war, haben die beim Hearing anwesenden Experten den unbegründeten Vorwürfen der BISS widersprochen und unsere Argumentation bestätigt. So wurde von den Vertretern des Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig sowie des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NWKLN) erklärt, dass am Standort keine auffälligen Strahlenwerte zu beobachten sind, und alle Grenzwerte und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Des Weiteren hat Frau Dr. Bruns-Philips vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt bekräftigt, dass es keine erhöhten Krebsraten in unmittelbarer Umgebung des Standortes gibt. Wir sind somit zuversichtlich, dass auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen ins Leere laufen werden.
Ich weiß nicht, von welchem Hearing Herr Eckert spricht, wenn er meint, „die anwesenden Experten hätten den unbegründeten Vorwürfen der BISS widersprochen“. Die fachlichen Experten aus Medizin und Physik saßen leider nicht auf dem Podium, sondern konnten nur aus dem Publikum heraus ihre Expertise abgeben. Dabei wurde sehr deutlich, dass die Vorwürfe berechtigt und begründet sind (siehe auch NDR Interview in „Hallo Niedersachsen„, ab 2:32). Auf dem Podium saßen Behördenvertreter, die sehr neutral ihre Aufgaben beschrieben und keineswegs den Vorwürfen der BISS widersprachen. Herr Brüggemeyer vom NLWKN hat keineswegs erklärt, dass keine auffälligen Strahlenwerte zu beobachten sind. Herr Eckert möge dies bitte durch eine Nennung der Stelle in der Aufzeichnung belegen. (Das wird er nicht können!) Herr Eckert versucht hier leider, mit falschen Behauptungen seine Zwecke zu erzielen. Vermutlich hofft er schlicht darauf, dass Ratsmitglieder seinen Behauptungen ungeprüft glauben. Dabei scheut er offensichtlich keine Lügen. Die Video-Aufzeichnung des Hearings ist ebenso online verfügbar wie ein vollständiges Wortprotokoll. Ich kann nur an alle Leser appellieren, diese im Zweifelsfall zu konsultieren.
Nun zu den Einzelheiten Ihrer Anfrage:
1. Geschäftsfelder und Unternehmen am Standort Thune
Das auf schwach-radioaktive Stoffe spezialisierte Berliner Unternehmen Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG hat im Jahre 2009 die Firma nuclitec GmbH (heute Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH), erworben. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörte diese Firma einem Finanzinvestor, der nicht an einem längerfristigen Engagement in diesem Unternehmen interessiert war.
Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH war bis zu diesem Zeitpunkt in drei Geschäftsbereiche gegliedert, deren gemeinsames Bindeglied der Umgang mit schwach-radioaktiven Stoffen war. Neben der Herstellung industrieller Strahlenquellen (heute Geschäftsbereich Isotope Products) und der Herstellung radiopharmazeutischer Medikamente (heute Geschäftsbereich Radiopharma) gab es einen vergleichsweise kleinen Bereich, der sich mit der Konditionierung von schwach radioaktiven Abfällen (heute Geschäftsbereich Umweltdienste) beschäftigte.
Die Übernahme durch Eckert & Ziegler erfolgte mit dem klaren Ziel, den Standort mit seinen hoch qualifizierten Arbeitsplätzen zu erhalten, die Anlagen zu modernisieren und die Geschäftsaktivitäten am Standort Thune langfristig auszubauen.
Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Anpassung der Firmenorganisation an die seit langem praktizierte Konzernstruktur der Eckert & Ziegler AG, die sich durch eine produktgruppenspezifische Segmentierung auszeichnet. So wurde bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 der Bereich Radiopharma aus der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH (EZN) in die Eckert & Ziegler Radiopharma GmbH (EZR) ausgegliedert. Gleiches geschieht z. Zt. mit dem Geschäftsbereich Umweltdienste, der in die Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH (UWD) überführt wird. Die bisherige EZN konzentriert sich damit zukünftig ausschließlich auf die Produktion industrieller Strahlenquellen. Im Ergebnis wird es am Standort Braunschweig zukünftig drei Eckert & Ziegler Unternehmen geben, die jeweils den Konzernbereichen Isotope Products, Radiopharma und Umweltdienste zugeordnet sind. Im Geschäftsbereich Umweltdienste gibt es daneben ein weiteres Unternehmen, die Kompetenzzentrum für sichere Entsorgung GmbH mit Sitz in Berlin (nachfolgend KSE), die sich mit der Beratung und Durchführung von Entsorgung auf Liegenschaften Dritter kümmert.
Die verschiedenen Neugründungen oder neuen Firmennamen sind also kein Grund zur Beunruhigung. Sie erklären sich aus der Struktur des Konzerns.
Alle drei Unternehmen, also EZR, UWD und KSE, nutzen für die Abwicklung ihrer Geschäfte die bei der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH vorhandene strahlenschutzrechtliche Umgangsgenehmigung, besitzen selber aber keine eigene. Eine Haftungslücke ist daher trotz der Segmentierung in verschiedene Firmen ausgeschlossen, da gesetzliche Rückstellungen für strahlenschutzrechtliche Risiken und die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsvorsorgeversicherung nach wie vor ordnungsgemäß über die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH sichergestellt sind.
2. Situation und Entwicklung des Bereichs Umweltdienste
Der Bereich Umweltdienste beschäftigt sich mit der Konditionierung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Forschung und Industrie. Dabei geht es zum großen Teil darum, radioaktiv kontaminierte Stoffe (also angestaubte oder anderwärtig verunreinigte Materialien) mit physikalischen Methoden soweit zu reinigen, dass ihr Gehalt an Radioaktivität dem natürlich vorkommenden Niveau entspricht (Dekontamination und anschließende Freigabe). Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Materialien sicher verpackt und gelagert werden (Konditionierung und Zwischen- bzw. Endlagerung). Der Umgang mit diesen radioaktiven Abfällen wird dabei genauso wie der Umgang mit radioaktiven Rohstoffen durch die Strahlenschutzverordnung geregelt und die Durchführung durch das Gewerbeaufsichtsamt überwacht.
Im Vergleich zu den Aktivitätsmengen, die bei der Produktion von Strahlenquellen (Geschäftsbereichen Isotope Products) oder radioaktiven Medikamenten (Radiopharma) anfallen, sind die Aktivitätsmengen bei der Konditionierung radioaktiver Abfälle nur sehr gering. Dafür sind jedoch Massen und Volumina beträchtlich. Die niedrige spezifische Aktivität (also das Verhältnis von Masse zu Aktivität) ist der Tatsache geschuldet, dass schwach-radioaktiver Müll meist nur mit Spuren von radioaktiven Stoffen kontaminiert ist, und dass es zur effizienten Behandlung dieses Mülls sinnvoll ist, größere Massen zu sammeln.
Gegenwärtig verteilen sich die vorhandenen Mengen radioaktiver Stoffe am Standort Braunschweig hinsichtlich Aktivität und Masse wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
Rohmaterial, Zwischen- und Fertigprodukte in den Geschäftsbereichen Isotope Products und Radiopharma: Aktivität 95%, Masse kleiner 50 kg (einschließlieh Kapselmaterial)
Abfälle im Geschäftsbereich Umweltdienste: Aktivität 5%, Masse 1.100.000 kgDie Verhältnisse sind typisch und zeigen, dass von der Konditionierung radioaktiver Abfälle kein besonderes Gefährdungspotential ausgeht, da die verarbeiteten spezifischen Aktivitäten weit unter denen bei der Produktion von Medizinprodukten (Radiopharma) und der messtechnischen Komponenten (Isotope Products) liegen.
Diese Tabelle enthält ausdrücklich die gesamten(!) Aktivitäten auf dem Gelände in Thune. Leider fehlt die entscheidende Angabe der Aktivitäten in Becquerel (Bq). Warum?! Diese lassen sich aber aus dem Dokument zu den Umgangsgenehmigungen (Anhang) und aus der Information des GAA über die knapp 5-%ige Ausnutzung der Umgangsgenehmigung ableiten. Demnach muss es sich um ausgesprochen hohe Aktivitäten handeln (vgl. Info zu Eckert & Ziegler, Abschnitt „Asse-Vergleich mit dem Strahlungsinventar“), die auf dem Gelände lagern. Aus obiger Tabelle erfahren wir die Verteilung dieser hohen Aktivitäten. Harmlos sind sie keineswegs. Sinnvoller wäre es natürlich, wenn Herr Eckert selbst Bq-Angaben machen würde. Warum tut er das nicht?
Die Behauptung, dass „von der Konditionierung radioaktiver Abfälle kein besonderes Gefährdungspotential“ ausgehe, ist ohne Kenntnis der absoluten Aktivitäten nicht seriös zu verifizieren. Herr Eckert kann uns hier also leicht in die Irre geführt haben.
„Die Genehmigungen am Standort umfassen den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 2 Abs. 1und Kernbrennstoffe nach § 2 Abs. 3 des AtG bis zu den in den Genehmigungen festgelegten Grenzwerten. Als sonstige Stoffe gelten Stoffe, in denen der Anteil der Isotope Uran 233, Uran 235, Plutonium 239 und Plutonium 241 insgesamt 15 Gramm oder die Konzentration der genannten Isotope 15 Gramm pro 100 Kilogramm nicht überschreiten (Schreiben GAA an Stadt Braunschweig 19.05.2011).
Das bedeutet: Wenn EZN in 2010 die Grenze an Uran/Plutonium pro 100 kg Abfallmenge ausgenutzt hätte, wären ganz legal bei insgesamt 1100 t Abfall 165 kg Uran/Plutonium am Standort vorhanden gewesen!!!
Eine weitere Frage, die sich stellt: Wie passt die Cäsium-Box in dieses Bild, von der in der BZ am 27.01. und 31.01. berichtet wurde (leider online nicht verfügbar)? Warum verschweigt Herr Eckert ständig die interessanten Aspekte? Warum ist es immer wieder erforderlich, dass andere auf diese neuralgischen Punkte aufmerksam machen?
Wesentlicher Zweck der Tätigkeit im Bereich Umweltdienste ist also die Massen- und Volumenreduktion durch Sortieren, Shreddern, Pressen, Recyceln, Trocknen und Einbetonieren, um damit ein der jeweiligen Aktivität angepasstes und leicht zu entsorgendes Abfallgebinde herzustellen und um nicht radioaktive Bestandteile über normale Entsorgungswege freigeben zu können. Dabei ist es für das Gefährdungspotential unerheblich, aus welchen Herkunftsquellen, also Medizin, Forschung oder Industrie (auch kerntechnische Anlagen) das zur Konditionierung angenommene Material stammt.
In diesem Zusammenhang weisen wir erneut darauf hin, dass in Thune kein „Atommüll“, also Kernbrennstoffe, verarbeitet werden, sondern nur die beim Umgang mit diesen Materialien anfallenden Sekundärabfälle. Bei allen Projekten wird es auch zukünftig nur um Materialien gehen, die als schwach-radioaktiv zu klassifizieren sind und damit in den Bereich der bestehenden strahlenschutzrechtlichen Genehmigung fallen.
Zur Klarstellung: Mit dem umgangssprachlichen Wort „Atommüll“ bezeichnet man alle(!) radioaktiven Stoffe, die nicht mehr genutzt werden können oder dürfen, nicht nur verbrauchte Kernbrennstoffe (vgl. Wikipedia). In Thune wird daher sehr wohl Atommüll verarbeitet, unabhängig von der Frage, ob dieser auch Kernbrennstoffe umfasst. Herr Eckert sollte dies eigentlich wissen. Aber auch zu diesem Thema sagt Herr Eckert die Unwahrheit. In Thune dürfen, sogar durch eine Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz legetimiert, Kernbrennstoffe bearbeitet werden (GAA -Antworten für EZN 2011-06-20).
Insofern verbleibt es bei der bereits im Rahmen der ersten Veränderungssperre getroffenen Aussage (siehe unser beigefügtes Schreiben vom 03.06.2010 an den Bau- und Umweltschutzdezernenten, Herrn Zwafelink), dass wir keine qualitative Ausweitung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen anstreben.
Die derzeitige Umgangsgenehmigung ist immens hoch (siehe Anhang; wir können gerne über die konkreten Zahlen sprechen, wir schätzen es aber so ein, dass Vergleiche mit anderen Einrichtungen für die meisten Personen verständlicher sind) und wurde im letzten bekannten Jahr 2010 nur zu 4,48 % ausgenutzt. Es ist daher offensichtlich, dass auch ohne Erweiterung der Umgangsgenehmigung eine extreme Ausweitung des Umgangs um bis zu 2000 % möglich wäre. Auch hier blendet Herr Eckert mit Trivialitäten, die leider nicht das Geringste aussagen.
Das Wachstum des Geschäftsbereichs Umweltdienste erfolgt zum Großteil bei den Dienstleistungen (Beratung, Planung, Koordination, Vorbereitung von Genehmigungsanträgen für Dritte, Erstellung von Dokumentationen) und hat absehbar keine Erhöhung der Inanspruchnahme der Infrastruktur in Thune zur Folge. Die Geschäftsausweitung stützt sich vielmehr darauf, das vorhandene Know-how bei der Konditionierung radioaktiver Abfälle an den Standorten unserer Kunden einzusetzen und ggf. auf die Kompetenzen und Anlagen von externen Dienstleistern zurückzugreifen. Insofern wird der ganz überwiegende Anteil der Konditionierungsaktivitäten in Thune auch zukünftig aus der eigenen Produktion und aus dem bisherigen Stammgeschäft stammen.
Warum plant Herr Eckert dann nicht den Bau eines Bürogebäudes?
Ein typischer Großauftrag zur Behandlung und Entsorgung von Stahlschrott, der die Umweltdienste momentan auslastet, mag die Wertschöpfungsarten und -orte verdeutlichen. Insgesamt geht es um
1.500 Tonnen Metallschrott verschiedener Herkunft aus einem Kernkraftwerk, also fast die gesamten „Kieinteile“, die außer den Großkomponenten (biologischer Schild, Wärmeaustauscher, etc.) bei einem Rückbauprojekt anfallen. KSE fungiert für diese Materialien als Generalunternehmer und kümmert sich um die Planung, die Auswahl und Koordination von Spezialfirmen, die Anmeldung bei Genehmigungsbehörden, die Organisation von Transporten, die Dokumentationen, die Abrechungen und vieles mehr. In diesen Dienstleistungen liegt dabei der größte Teil der Wertschöpfung, nicht in der realen Handhabung von Stoffen durch EZN. Sie fällt eher bescheiden aus.Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes, auf dem die Metalle zerlegt, sortiert und klassifiziert wer den, füllt das Ausgangsmaterial etwa 150 20-Fuss-Standardcontainer. Sie gehen aber nicht nach Braunschweig, sondern werden vom Gelände des Energieversorgers von KSE direkt zu verschiedenen Spezialisten dirigiert, in diesem Fall zu einem Schmelzbetrieb, der kontaminiertes Metall für die Herstellung von neuen Abschirmungen oder von Transportbehältern nutzt. Nur kleine Teile der Schlacke oder andere nicht wieder verwendbare Reststoffe kommen zur Konditionierung von dort zurück oder werden direkt von EZN angenommen, in fünf Jahren aber insgesamt nicht mehr als maximal 20 Konradcontainer. Im Verhältnis zu den sonstigen Ingenieur-, Planungs- und Koordinationsleistungen ist die Wertschöpfung durch die reale Handhabung von Stoffen bescheiden.
Die Schilderung von Einzelfällen (die Herr Eckert auswählt!) hilft uns kein Stück weiter.
Selbst wenn die Umweltdienste zehn Kernkraftwerke gleichzeitig rückbauen würden (was aufgrund der Wettbewerbssituation und der sich über mindestens 25 Jahre streckenden Rückbauzeiten unwahrscheinlich ist), würde das Gesamtvolumen in Braunschweig (200 20-Fuss-Container in 5 Jahren) weniger als einen Container pro Woche ausmachen. Wobei diese Container wohlgemerkt nicht in Braunschweig verbleiben, sondern nach ihrer Konditionierung den Standort wieder verlassen, etwa zurück auf das Gelände des Energieversorgers.
3. Notwendigkeit der baulichen Erweiterung
Die Messung, Behandlung, Konditionierung und Verpackung der Abfälle wird gegenwärtig auf dem von der Fa. GE Healthcare Buchler angemieteten Betriebsgelände der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH unter beengten Bedingungen durchgeführt. Die genutzte Bausubstanz und die verwendeten Anlagen wurden seit vielen Jahren nicht modernisiert, insbesondere deswegen, weil der Finanzinvestor, vom dem die Eckert & Ziegler AG die Gesellschaft im Jahr 2009 übernahm, seinen Schwer punkt weniger in einer langfristigen Betriebsentwicklung als vielmehr in einer kurzfristigen Ertragsmaximierung sah.
Die beengten Platzverhältnisse führen heute zu einem erheblichen Aufwand bei der Handhabung (ständiges Umräumen) und bei der Sicherstellung des betrieblichen Strahlenschutzes. Darüber hin aus führt die begrenzte Lagerkapazität im Bestandsbau dazu, dass die Container auf dem Freigelände bereitgestellt werden müssen, was zu komplizierten logistischen Abläufen führt.
Zur Schaffung der für eine langfristige Standortentwicklung notwendigen räumlichen Voraussetzungen hat Eckert & Ziegler- nach der Aufhebung der ersten Veränderungssperre im Jahre 2010, und im Vertrauen darauf, dort expandieren zu können – das westlich angrenzende und als Gewerbegebiet ausgewiesene Feld käuflich erworben sowie ein Braunschweiger Architekturbüro mit der Planung eines Neubaus beauftragt. Ziel dieses Neubaus ist es, insbesondere für den Geschäftsbereich Umweltdienste räumlich angemessene Bedingungen zu schaffen.
Eine Erhöhung der in den bisherigen Umgangsgenehmigungen zugelassenen Radioaktivität wird dabei wie bereits ausgeführt nicht angestrebt. Vielmehr ist für den Neubau durch den Mieter UWD die Beantragung einer neuen Umgangsgenehmigung vorgesehen, die auf maximal 10% der jetzt am Standort erlaubten Umgangsaktivität zielt. Um das Aktivitätsvolumen am Standort nicht zu erhöhen, könnte die bestehende Genehmigung der EZN um diesen Betrag reduziert werden. Ein solcher Schritt würde sicherlich der Vertrauensbildung dienen.
Verlagerungen der immens hohen Umgangsgenehmigungen dienen in keiner Weise der Vertrauensbildung. Deutliche Absenkungen von Umgangsgenehmigungen und Grenzwerten sowie eine lückenlose, zeitnahe und transparente Überwachung könnten der Vertrauensbildung dienen.
Hier ist einen Vergleich mit der Asse äußerst bildhaft:
5% radioaktive Abfälle sind 2010 0,2225% der Umgangsgenehmigung (da dort insgesamt 4,45% ausgenutzt wurden). Zum Vergleich: Die 126.000 Fässer der Asse machen 0,29% der Umgangsgenehmigung. D.h.: umgerechnet hatten derzeit schon 2010 die lediglich 5% Abfallwirtschaft ca. 80% der Gesamtaktivität der Asse – oder anders ausgedrückt 100.000 Asse-Fässer in 2010!
Herr Eckert spricht davon, dass 10% der Umgangsgenehmigung für die Abfallwirtschaft reichen würden. Dementsprechend wäre das umgerechnet 4.000.000 Asse-Fässer!
Ein gewünschter Nebeneffekt des Neubaus wäre, dass bisher für die Umweltdienste genutzte Flächen nunmehr für die Geschäftsbereiche Isotope Products und Radiopharma frei werden, so dass eine Lösung für die zukünftige Weiterentwicklung dieser Bereiche geschaffen werden könnte. Die aktuell unbefriedigende Situation resultiert aus der mangelnden Verfügbarkeit geeigneter Büro- und Produktionsflächen auf dem im Eigentum der Firmen GE Healthcare Buchler und Buchler befindlichen Betriebsgelände, auf denen Eckert & Ziegler lediglich Mieter ist.
4. Eckdaten des geplanten Neubaus
Beim geplanten Gebäude handelt es sich um ein monolithisches Bauwerk aus Stahlbeton mit einer Länge von ca. 63 m und einer Breite von ca. 29 m. Der Bau soll mit der Stirnseite zum Gieselweg auf dem etwa 16.000 m2 großen Gewerbegrundstück, welches sich unmittelbar westlich an den aktuellen Standort anschließt, errichtet werden. Die Höhe des Gebäudes ist mit ca. 13 m geplant, die Gesamtnutzfläche beträgt 2500 m2 . Einen Großteil nimmt mit ca. 550 m2 die Bereitstellungshalle
ein, die der vorübergehenden Lagerung von‘ Containern (vor und nach der Bearbeitung) dient, was gegenwärtig auf einer Freifläche des aktuellen Standorts erfolgt. Eine langfristige Zwischenlagerung in der für maximal 73 Standardcontainer ausgelegten Halle ist nicht vorgesehen. Dies ist weder bautechnisch noch genehmigungstechnisch vorgesehen, dazu betreibt Eckert & Ziegler das Zwischenlager in Leese.Weitere Nutzflächen umfassen die Anlieferung mit einer Fläche von 150 m2, eine Konrad-Container Betonierstation mit einer Fläche von 250 m2 sowie die Bereiche Verpackung, Schleuse und Multifunktionshalle mit jeweils ca. 200 m2. Die restlichen Flächen entfallen auf den Pressenbereich, Technik-, Umkleide- und Sozialräume. In einem östlich vorgelagerten, verglasten Anbau (Teil der Gesamtnutzfläche) sind ein Konferenzraum, ein Pausenraum und Büroflächen vorgesehen.
Wie kann Herr Eckert angesichts dieser Schilderungen allen Ernstes noch leugnen, dass es sich um eine massive Erweiterung handelt (Hearing, Video 3:36:20: „Bitte glauben Sie mir – es geht bei diesem Neubau nicht um eine Erweiterung.“)?!
Neue Bereiche, die Tätigkeiten jenseits des aktuellen Spektrums ermöglichen, sind nicht vorgesehen. Es bleibt also bei den am bisherigen Standort durchgeführten Tätigkeiten des Sortierens, Shredderns, Pressens, Recycelns, Trocknens und Einbetonierens radioaktiver Abfälle.
Die Planung geht davon aus, dass im Neubau insgesamt bis zu 20 Mitarbeiter tätig sein werden, was von der Mitarbeiterzahl her in etwa der bereits jetzt vorhandenen Situation entspricht.
Mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze ist also scheinbar nicht zu rechnen.
5. Umweltauswirkungen durch zukünftige Tätigkeiten im Neubau
Insgesamt erwartet Eckert & Ziegler durch den beabsichtigten Neubau moderne, dem Stand der Technik entsprechende Arbeitsplätze und Abläufe sowie eine weitere Verringerung der heute schon niedrigen Umweltauswirkungen seines Braunschweiger Betriebsteils.
Von „heute schon niedrigen Umweltauswirkungen“ kann keine Rede sein. Uns ist keine kerntechnische Anlage in Deutschland mit höheren Gamma-Emissionen bekannt! (Einige wurden gegenüber gestellt, unter anderem im NDR Fernsehen am 23.01. in „Markt„, ab 3:44.) Allein schon durch diese Diskrepanz ist ein Vertrauen in die Aussagen Herrn Eckerts nicht gegeben.
Weder wird sich durch den Neubau die Art und Menge der jeweils vorhandenen schwach radioaktiven Stoffe ändern, noch werden die zukünftig angenommenen Stoffe eine neuartige Gefährlichkeit oder Strahlenintensität aufweisen oder außerhalb der gesetzlichen Grenzwerte und Vorschriften liegen. Insofern verbleibt es bei unserer Aussage, dass Eckert & Ziegler mit dem Neubau keine qualitative Ausweitung der Genehmigungssituation beabsichtigt.
Schon jetzt zeigen die Messwerte der Umgebungsüberwachung (eigene Überwachung als auch die Behördenüberwachung Messpunkt 8 vom NLWKN) übrigens, dass in etwa 100 m von unserem Zaun entfernt nur mehr natürliche Strahlung nachgewiesen wird. Die Werte sind seit Jahrzehnten z.B. geringer als der am Schulzentrum gemessene Wert der Überwachungsbehörde. Ursache für die höheren Messwerte am Schulzentrum ist das in der Schule verwendete natürlich strahlende Baumaterial, ein Punkt, der schon in der Anhörung zur Sprache kam und der von BISS I Robin Wood ebenfalls angesprochen wurde (siehe Strafanzeige Punkt“ Fragliche Ermittlung des Nullwertes der Gammadirektstrahlung“.
Herr Eckert greift hier einen Messpunkt 8 heraus, der (aus bislang unbekannten Gründen) weit unter den Messwerten in ähnlicher (und auch in höherer) Entfernung liegt. Was Herr Eckert hier tut, ist höchst unseriös! Bei der Beurteilung von Messwerten ist stets „konservativ“ vorzugehen, es sind als stets die Messpunkte mit den höchsten Werten zu betrachten! Wer mit dem Auto bei zu schneller Fahrt erwischt wird, kann sich auch nicht herausreden, dass er nur mit 10 km/h auf den Parkplatz fährt.
Herr Eckert spricht gerne immer wieder von der Schule (im Hearing ab 1:08:55 und hier in diesem Brief). Ja, wir wissen, dass dort das Baumaterial zu den Messwerten beiträgt. Damit ist die Schule für die Beurteilung von Eckert & Ziegler nicht maßgeblich. Robin Wood und die BISS sprechen tatsächlich überhaupt nicht von diesen Messpunkten! Warum spricht Herr Eckert aber immer wieder davon? Weil er ablenken will! Er sollte vielmehr von den Messpunkten 3 bis 7 sprechen, die an öffentliches Staatsgebiet grenzen, wo sich also Bürger (im Gegensatz zur Schule) beliebig oft und lange aufhalten können (ob sie es tun, spielt für die Bewertung keine Rolle) und wo daher der allgemeine Grenzwert der Strahlenschutzverordnung von 1 Millisievert pro Jahr gilt und weitgehend NICHT eingehalten wird!
Herr Eckert behauptet, Robin Wood hätte selbst Messpunkt 8 in der Strafanzeige unter dem Punkt „Fragliche Ermittlung des Nullwertes der Gammadirektstrahlung“ angesprochen. Das stimmt. Ich kann nur dazu ermutigen, diesen Abschnitt auch zu lesen. Dann wird deutlich, dass Messpunkt 8, anders als hier suggeriert, im Vergleich zu anderen Orten relativ geringe(!) Werte aufweist. In der Strafanzeige wird damit begründet, dass der gewählte Referenzort MP 26 ungeeignet ist. Herr Eckert begreift offensichtlich überhaupt nicht, worum es an der von ihm referenzierten Stelle der Strafanzeige geht! Oder aber er agiert lediglich polemisch und hofft darauf, dass seine Referenz von niemandem überprüft wird. Eine andere Erklärung als mangelnde Sachkenntnis oder faule Tricks scheint es derzeit nicht zu geben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass der Neubau nicht nur Vorteile für die Effizienz, den Materialfluss und den Strahlen- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter mit sich bringen wird, sondern als Nebeneffekt durch seine Lage, Konstruktion und Funktionalität zu einer weiteren Verringerung der am Zaun messbaren Ortsdosis führen wird. Insofern errichten wir den Neubau zum Vorteil aller, einschließlich unserer Mitarbeiter und der Bürger von Wenden-Thune und der Stadt Braunschweig.
Klar, wenn die Messgeräte aufgrund eines größeren Geländes zwangsweise in größerem Abstand aufgestellt werden, dann sinken die Messwerte, allerdings bei weitem nicht so stark wie Herr Eckert in der BZ am 12.12.2011 behauptete. Aus großen Messwerten an einem kurzen Zaun werden dann viele etwas kleinere Werte an einem sehr viel längeren Zaun.
Zukünftig erwarten wir zudem keine nennenswerte Erhöhung der Transporte durch das Wohngebiet Im Rahmen der aktuellen Planung rechnen wir damit, dass allenfalls ein zusätzliches Fahrzeug pro Tag den Standort anfahren wird.
Uns ist sehr daran gelegen, eine abschließende Entscheidung im Sinne einer Verneinung der Veränderungssperre und der Aufhebung der Planaufstellungsbeschlüsse zu erhalten, und zwar nicht nur wegen der Umweltdienste, sondern auch wegen der verstärkten Nachfrage nach Produkten aus der Radiopharmazeutika- und Komponentenproduktion, durch die sich in Braunschweig allein in den letzten zwei Jahren bei Eckert & Ziegler die Zahl der Vollzeitstellen von 109 auf 134 erhöht hat.
Eine Veränderungssperre würde nicht nur den strategisch eher zweitrangigen Neubau für die Umweltdienste verhindern, sondern auch sämtliche Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in den anderen Bereichen und bei den hier ebenfalls ansässigen Firmen GE Healthcare Buchler und Buchler. Wegen der fehlenden Planungssicherheit und einer drohenden Dauerpolitisierung von Bauanträgen wäre die absehbare kurzfristige Konsequenz einer Veränderungssperre, dass nicht etwa die Abfallaufarbeitung, sondern vielmehr die wertschöpfungsintensiven Zuwächse in der Medikamentenproduktion zu anderen Standorten wandern würden, zusammen mit ihren technisch anspruchsvollen Anlagen und Reinräumen sowie den dazugehörigen produktionsnahen Dienstleistungen.
Ich halte es für vermessen, dass Herr Eckert hier für andere Firmen spricht. Diese Firmen können sich sicherlich selbst zur Situation äußern! Völlig unverschämt ist, dass Herr Eckert hier mit der Abwanderung der Medizinprodukte-Sparten regelrecht zu erpressen versucht.
Der guten Ordnung halber weisen wir wie im Jahr 2010 darauf hin, dass eine durch die Veränderungssperre bedingte mittelfristige Abwanderung von GE Healthcare Buchler und Eckert & Ziegler die Zukunft der Firma Buchler GmbH in Frage stellen könnte, da letztere nicht die Möglichkeit hat, auf einen anderen Standort auszuweichen. In Wenden-Thune sind damit etwa 370 hochqualifizierte Arbeitsplätze in Gefahr.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen mehr Klarheit in Bezug auf unser Bauvorhaben und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft gegeben zu haben. Sofern Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Eckert
VorstandsvorsitzenderAnlage:
Berlin, den 03.06.2010
Erklärung bzgl. des Umgangs mit radioaktiven Abfällen
Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH bzw. die mit ihr verbundenen Unternehmen verfügen bisher Ober folgende strahlenschutzrechtliche Genehmigungen des Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig:
1. Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen – ausgenommen Kernbrennstoffe – bis zum 10^13-fachen der Frei renzen und mit offenen radioaktiven Stoffen – ausgenommen Kernbrennstoffe – bis zum 10^11-fachen der Freigrenzen. Verwendungszweck: Herstellung und Vertrieb radioaktiver Stoffe und Dienstleistungen für die Bereiche Medizin, Technik, Forschung und Umweltschutz, u.a. Entsorgung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Genehmigung vom 5. Juli 2004 und 3. März 2006).
2. Beförderung von offenen radioaktiven Stoffen mit einer Gesamtaktivität bis zum 10^8-fachen der Freigrenze und geschlossene radioaktiven Stoffen mit einer Gesamtaktivität bis zum 10^10-fachen der Freigrenze.
Die Fa. Eckert & Ziegler erklärt, dass sie und die mit ihr verbundenen Unternehmen – wie in der Vergangenheit – keinen problembehafteten Abfall, also Abfall mit in irgendeiner Form unzulässigen Grenzwerten, von irgendwoher und insbesondere nicht aus der Schachtanlage Asse II aufnehmen, be- oder verarbeiten werden. Sie werden daher keine qualitative Ausweitung der bisher erteilten strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen beantragen, sondern lediglich die bisher stattfindenden Arbeiten mit schwach aktiven Abfällen fortführen. Hierbei werden die maßgeblichen Grenzwerte wie bisher konsequent eingehalten und permanent kontrolliert. Eine Verschlechterung der Emissionssituation wird nicht eintreten. Eine quantitative Ausweitung der Arbeiten bleibt möglich.
Es ist festzustellen, dass Herr Eckert lediglich unzulässige Abfälle nicht anzunehmen gedenkt – das sollte ja wohl eine Selbstverständlichkeit sein! Alles andere hält er sich in diesem Schreiben offen! Im übrigen: Von konsequent eingehaltenen Grenzwerten kann keine Rede sein, wie vielfach belegt wurde und worauf von Herrn Eckert bis heute nicht eingegangen wurde.
Die Fa. Eckert & Ziegler wird sicherstellen, dass diese Zusicherung auch von ihren Rechtsnachfolgern eingehalten wird.
Wenn Herr Eckert behauptet, er könne sicherstellen, dass seine Zusicherungen von seinen Rechtsnachfolgern eingehalten würden, dann ist das schlicht unseriös.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Eckert