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Muster-Einwendung online [ALT, zu Dokuzwecken]

Wer eine fachlich fundierte Mustereinwendung gegen den neuen Bebauungsplan sucht, kann diese hier nehmen und muss dann lediglich folgendes beachten:

  • schriftlich einreichen (handschriftlich oder per Computer…)
  • persönliche Angaben (Name des Einwenders / der Einwenderin, Adresse…)
  • Betroffenheit erklären (optional, den Teil kann man auch herauslöschen)
  • unterschreiben
  • sich weitere Einwendungen vorbehalten
  • eigene Adresse nicht vergessen
  • Frist einhalten: Poststempel 9.3. 2015.

Selbstverständlich kann die Einwendung auch vollständig in eigenen Worten erfolgen, gekürzt oder verlängert werden. Hier findet man mögliche Einwendungsgründe, die sich teils noch nicht in der Mustervorlage befinden.

Materialien zum Bebauungsplan findet man hier.

Die gutachterliche Stellungnahme der Stadt Braunschweig (mit der Aussage auf Seite 8, dass in Thune das radiologische Risiko für Anwohner höher sei als für Anwohner eines AKW), das beim Infoabend viele Anwesende interessierte, findet man hier. Natürlich ist auch das ein möglicher Einwendungsgrund.

Infos vom BISS-Infoabend

Ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen sich heute über den neuen Bebauungsplan und dessen mögliche Folgen sowie über Möglichkeiten der Einwendungen informieren.

Die Präsentation des Abends können sie sich hier herunterladen.

Neben den bekannten Einwendungspostkarten wurde eine Mustereinwendung unserer Rechtsanwältin präsentiert, die jeder unter seinem Namen und seiner Adresse bis zum 09. März 2015 an die Stadt Braunschweig verschicken kann. Außerdem wurden zentrale weitere Punkte, die sich als Einwendungen eignen, besprochen. Natürlich stehen wir auch weiterhin für Fragen zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit präsentierte die BISS eine weitestmöglich maßstabsgetreue Video-Visualisierung dessen, was nach dem neuen Bebauungsplan möglich wäre. Insbesondere beeindruckt dabei die erlaubte Höhe von 16,5 Metern für einen Großteil des Geländes: Das ist noch einmal ca. 2 Meter höher als das Verwaltungsgebäude auf dem Gelände. Nur der Kirchturm in Wenden wäre im Stadtbezirk noch höher.

HEUTE Infoabend: B-Plan und Hilfe bei Einwendungen

Die BISS lädt ein:

Am heutigen Donnerstag, 26.02.2015,
um 19 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Wenden,
Veltenhöfer Str. 3,
38110 Braunschweig-Wenden

informieren wir Sie / Euch über den neuen Bebauungsplanentwurf, über dessen mögliche Folgen und über Ihre / Eure Möglichkeiten, dagegen Einspruch einzulegen. Wir stellen eine juristisch geprüfte Mustereinwendung vor und erklären Ihnen / Euch, wie jeder sie für sich persönlich anpassen kann.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

Wie war das noch gleich mit der Selbstverpflichtung?

Eine Antwort auf eine Anfrage im Landtag lässt sich auf sehr unterschiedliche Weise interpretieren:
http://heidi-mundlos.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=902
<<Die Anfrage sollte Klarheit bringen, inwiefern die Landesregierung ihren Einfluss auf die Stadt Braunschweig geltend machen wird, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Firmen am Standort Thune rasche Verbesserungen zu erreichen und – womöglich jahrelange – rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Bestätigt fühlt sich Mundlos allerdings von der Einschätzung des Umweltministeriums hinsichtlich möglicher baulicher Veränderungen. Das Ministerium hat bestätigt, „dass durch bauliche Maßnahmen eine Optimierung des Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung erreicht werden kann.“>>
Aha.
Welche bauliche Maßnahme würde denn hier den Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung optimieren?

Der gemessene Wert an der Einfahrt zum Gelände (öffentliche Straße) betrug etwa das Zehnfache der natürlichen Hintergrundstrahlung.

 

Die hier gezeigten Messwerte stammen von unserem Gammamonitor, der gegenüber an der Lahwiese angebracht ist.

Wie den Werten unschwer zu entnehmen ist, mussten die Fahrzeuge dort länger warten, bis das Tor geöffnet wurde und sie auf das Gelände fahren konnten.

Dies ist im Übrigen kein Einzelfall. Dass gerade am Wochenende (Samstags) Fahrzeuge in der Einfahrt warten müssen, bis die Einfahrt frei ist, passiert regelmäßig.

 

 

 

Oder handelt es sich hier um Sekundenschlaf?

 

 

 

 

 

Jedenfalls war diesen Samstag genügend Zeit, schonmal den Laderaum aufzuräumen, bevor irgendwann das Tor aufging.

Es werden ja alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Auch das Minimierungsgebot? Auch wenn die Fahrzeuge vor dem Tor warten müssen, es manchmal sogar für ein Schläfchen reicht?
Sieht so die freiwillige Selbstverpflichtung der Firmen aus, Verbesserungen zu erreichen?
Wir wollen auch eine Beschleunigung des Verfahrens: Nämlich den beschleunigten Umzug des Unternehmens an einen geeigneten Standort.
Weg von Schulen und Wohnhäusern, weg von der Einflugschneise des Flughafens.