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Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.) ist gegründet!

Finanzieller Rückhalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gesichert

Am heutigen Abend, dem 9. Sepember 2014, wurde der Rechtshilfefonds Strahlenschutz (demnächst e.V. – muss noch beim Notar eingetragen werden) gegründet.

Der Rechthhilfefonds Strahlenschutz (bald e.V.) wird in Zukunft juristische Maßnahmen finanzieren, die den Schutz vor radioaktiver Strahlung verbessern helfen sollen. Zum Beispiel, indem die „Atommülldrehscheibe Braunschweig“ verhindert wird, die die Atomfirmen Eckert & Zielger und GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG gerade anschieben.

19 anwesende Mitglieder beschlossen die Satzung des Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.) und wählten ihren neuen Vorstand.

Neuer Vorstand des "Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.)"
Neuer Vorstand des „Rechtshilfefonds Strahlenschutz (e.V.)“

 

Vorstand André Huk, Kassenwartin Jutta Beckmann und Schriftführer Hermann Krüger (v.l.) wurden einstimmig gewählt.

Ab jetzt werden die juristischen Maßnahmen vorbereitet.

Es kann los gehen.

Bezirks-CDU: Ruhe offenbar wichtiger als Wahrheit

Die hiesige Bezirks-CDU sorgt sich offenbar schwerstens um die ihrer Meinung nach von einem auf Privatgelände abgestellten Ackerwagen ausgehende gravierende Verkehrsgefährdung, nicht aber um das ca. 100 Meter davon entfernte nachweislich illegale Containerlager mit radioaktiven Abfällen. Diese selektive Wahrnehmung hat offensichtlich Methode.

Kürzlich wurde im Bezirksrat deutlich: Die CDU betrachtet den Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel als belastet, aber nicht etwa wegen der Verarbeitung und Lagerung radioaktiver Stoffe neben Schulen und Wohnhäusern, sondern wegen der Diskussion darüber. Schon das gab zu denken: Soll hier verdrängt werden, dass Braunschweig auf dem besten Weg ist, nationale Drehscheibe für Atommüll zu werden?

Jetzt stellt sich diese Frage mit neuer Dringlichkeit: Die Bezirks-CDU hat eine Anfrage bei der Verwaltung gestellt, weil sie durch den Protestwagen der BISS die Verkehrssicherheit gefährdet sieht. Dieser offensichtlich an den Haaren herbeigezogene Aspekt beweist, worum es hier wirklich geht: Nicht um Verkehrssicherheit, sondern um die Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen. Und um Ablenkung von dem, was die Bevölkerung tatsächlich bedroht.

Laut Restrisikogutachten-Entwurf besteht bereits jetzt für Anwohner ein Risiko, das höher ist als bei einem Atomkraftwerk (S. 8: „Damit ergibt sich als Schlussfolgerung, dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks.“).

Wir fragen uns:

  • Ist es nicht das Wichtigste, rechtzeitig vor einer möglichen Erweiterung der Firmen auf die Gefahr hinzuweisen?
  • Seit wann benötigt man für einen Anhänger einen Bauantrag?
  • Wie kann das Aufstellen eines Anhängers die Veränderungssperre tangieren?

Es wirkt, als sei der Protestwagen der CDU ein Dorn im Auge, weil er auf das bestehende Problem hinweist, das sich zu vergrößern droht. Offenbar hat man ihn aber inhaltlich nicht angreifen können, denn dass man das Gelände als atomares Abfalllager bezeichnen dürfe, hatte das Land der BISS bestätigt. Lediglich „Zwischenlager“ darf man es nicht nennen – und zwar deshalb, weil dieser Begriff für bereits konditionierte Abfälle reserviert ist. Trotzdem lagern hier radioaktive Stoffe auf unbestimmte Zeit – was ist, wenn der ohnehin ungeeignete Schacht Konrad nicht in Betrieb geht?

Wir jedenfalls werden die Wahrheit nicht verschweigen. Uns wäre ein idyllisches Leben auch lieber, aber der Preis, neben einer nationalen Atommülldrehscheibe zu wohnen, ist zu hoch.

Stadt Braunschweig veröffentlicht Inhalte zum Restrisiko-Gutachten

Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt.

Das Restrisiko-Gutachten soll feststellen, welche Risiken nicht durch bereits vorhandene Regelungen abgedeckt werden, damit dieses Restrisiko vom Bebauungsplan abgedeckt werden kann, der gerade für das „Buchler-Gelände“ der Atomfirmen an der Harxbütteler Straße in Braunschweig-Thune erstellt wird. Der Bebauungsplan soll also Regelungen festlegen, die dafür sorgen, dass das vorhandene Restrisiko, das von dem Gelände der Atomfirmen ausgeht, akzeptabel bleibt.

Nun gibt es einen Entwurf dieses Restrisiko-Gutachtens und zugleich auch einen Bebauungsplan, in den das Ergebnis des Restrisiko-Gutachtens bereits eingearbeitet worden sein soll.

Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form „nicht irrelevante“ Risiken fest.

In der Pressemitteilung der Stadt wird darauf hingewiesen,

“ … dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann“.

Und um dieses auf ein akzeptables Risiko zu minimieren, wird für die Zukunft festgelegt:

Dem soll der künftige Bebauungsplan Rechnung tragen, indem er aus Gründen der Vorsorge weitere Betriebe oder Anlagen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, bzw. Erweiterungen dieser Art ausschließt.

Das heißt aus meiner Sicht, jetzige „nicht irrelevante“ Risiken bleiben erhalten, aber aus Gründen der Bestandssicherung für die Firmen wird _nur_ eine Erhöhung dieser „nicht irrelevanten“ Risiken für die Zukunft vermieden. Es gibt also keine Verringerung der erkannten und vorhandenen Risiken.

Gemäß der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird die BISS ebenso wie die IHK (die IHK als „Träger öffentlicher Belange“, und damit auch die Firmen Buchler und Eckert & Ziegler) demnächst über die konkreten Inhalte informiert und dann können wir mehr sagen.

Die Info-Veranstaltung zum Rechtshilfefonds auf Radio Okerwelle

Bürgerinitiative Strahlenschutz wappnet sich für juristische Schritte:
Rechtshilfefonds gegen „Atommüll-Drehscheibe Braunschweig“ soll im September an den Start gehen.
Vor Kurzem hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig der Firma Buchler im Stadtteil Thune eine Genehmigung zur Betriebszeit-Erweiterung erteilt. Sie ermöglicht dem Betrieb, auch nachts sowie an Samstagen zu arbeiten. Dadurch sei es fast unmöglich geworden, die „Atommülldrehscheibe Braunschweig“ zu verhindern, so die Befürchtung der Bürgerinitiative Strahlenschutz, kurz BISS.
Markus Hörster berichtet:
Henning Garbers von der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig im Beitrag von Markus Hörster.
Weitere Informationen über die BISS finden Sie im Internet unter
Weitere Informationen finden sie unter http://okerwelle.de/cms/

Atomtransporte im Urlaub

Wie der NDR gestern berichtete, werden auf Urlaubsfähren der Stena Line neben Schwedenreisenden auch radioaktive Frachtstücke transportiert. Der Film zeigt, dass bei einem unangemeldeten Dreh vor einem Jahr das Reporterteam ungehindert bis zu den Behältern gelangen konnte; Gefahrstoffkennzeichnung war damals der Gefahrzettel 7c, drei Striche (III).

Dazu muss man wissen: Die Gefahrgutklasse 7 umfasst radioaktive Stoffe und ist prinzipiell in 4 Gruppen aufgeteilt, (I), (II), (III) und spaltbar. Die Gruppe 7c (mit den drei Strichen) darf – je nach Transportkennzahl – zwischen 0,5 mSv/h (Millisievert pro Stunde) und 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde) als Höchstwert an der Außenseite strahlen. Um ein Gefühl für die Größenordnung zu bekommen: Der Grenzwert für zusätzliche Strahlung liegt bei Personen der normalen Bevölkerung bei 1mSv/a, also 1 Millisievert pro Jahr.

Diese Transporte wurden genehmigt, es gibt aber genügend Gründe, die dennoch dagegen sprechen. Abgesehen von der Strahlung, die mit zunehmender Entfernung abnimmt, ist dies u.a. die Brandgefahr. Dabei zeigt der NDR-Beitrag sehr deutlich, dass die Liste der Parameter, die bei der Prüfung im Vorfeld einer Genehmigung vorrangig Berücksichtigung finden, verlängert oder ausdifferenziert werden müsste.

Der NDR-Beitrag zeigt offenbar Wirkung: Wie in der Abmoderation gesagt wird, sollen nach diesem Bericht die Transporte auf den Fähren der Stena Line offenbar ab 2015 so nicht mehr stattfinden. Das ist begrüßenswert! Bei uns in Braunschweig fahren aber weiterhin Transporte herum, teils ebenfalls mit der Gefahrstoffkennzeichnung 7c (III). Für diese Transporte gelten dieselben Grenzwerte wie für Castoren. (Ja, das ist korrekt; diese Behauptung war nicht der Grund, warum Eckert & Ziegler gegen die Sendung „Markt“ vorging). Diese Transporte führen regelmäßig durch Wohngebiete – Thune (ständig betroffen), Harxbüttel, Lagesbüttel, Walle… Warum?