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Container bleiben stehen

Mit dem erwarteten Widerspruch der Firma Eckert & Ziegler gegen eine entsprechende Anweisung der Braunschweiger Verwaltung rückt die Entfernung diverser widerrechtlich auf dem Thuner Gelände befindlicher Container zumindest vorläufig in weite Ferne. Die Verwaltung prüft derzeit die Begründung des Widerspruchs; dessen aufschiebende Wirkung liegt im üblichen Rahmen.

Sollte die Verwaltung die Gründe für den Widerspruch anerkennen und auf ihren Anspruch verzichten, die baugenehmigungslosen Container wegschaffen zu lassen, bleibt der schale Beigeschmack, dass der wahre Grund darin liegen könnte, dass

a) Eckert und Ziegler die Container vermutlich nirgendwo anders hinbringen können, weil das Leeser Zwischenlager voll ist, und dass

b) die Container möglicherweise trotz ihres offenbar radioaktiven Inhalts tatsächlich zur Abschirmung im Freien stehen und man entweder nicht fähig oder nicht willens ist, die Strahlenwerte auf dem Gelände so weit herunterzufahren, dass auf diese Abschirmung verzichtet werden kann.

Unangenehmer Gedanke.

Ministerium: Bessere Umgebungsüberwachung angeordnet

Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurden „die Programme zur Strahlenüberwachung der Umgebung am Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Leese (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH) sowie an den Produktions- und Abfallkonditionierungsanlagen in Braunschweig-Thune (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG)“ verschärft.

Zusätzliche Messpunkte wurden eingerichtet, die Abstände zwischen den Messungen wurden verkürzt. Orientierungsrahmen hierbei ist interessanter Weise die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“. In Braunschweig werden jetzt zudem sowohl die Gamma- als auch die Neutronendosen doppelt überwacht, nämlich außer durch die Betreiber zusätzlich durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Damit ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Überwachung getan. Bleibt zu hoffen, dass ähnlich positive Anordnungen demnächst auch für die Abluft getroffen werden, denn dort wurde bekanntermaßen für bestimmte Nuklide das Mehrhundertfache dessen genehmigt, was die Strahlenschutzverordnung eigentlich als Höchstwert vorsieht. Berechnungen für die Verteilung der Nuklide in der Umwelt, wie sie einer Genehmigung eigentlich zugrunde liegen müssten, konnte das Gewerbeaufsichtsamt seinerzeit der BISS nicht zugänglich machen. Diese Verteilung muss nun dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Und natürlich nützt die beste Überwachung wenig, wenn weiterhin die genehmigten Grenzwerte zu hoch liegen; auch die muss man überarbeiten.

Ratssitzung am 17. Dezember: Die BISS fragte nach

Die folgenden Fragen der BISS wurden am 17. Dezember in der Ratssitzung gestellt und durch die Stadtverwaltung beantwortet.

Die 1. Frage zum ESK-Gutachten des Bundesumweltministeriums.

Die 2. Frage zur Pressemitteilung von EZN, das „Kompetenzzentrum Sichere Entsorgung“ zu schließen.

Die 3. Frage zum Atommüll aus Leese für Braunschweig bzw. für Leese aus Braunschweig.