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Trotz Anwohnerklage: Eckert & Ziegler will Labore bauen.

Es geht wieder los – die Anwohnerklage gegen die Höhe der Umgangsgenehmigungen scheint die Nuklearfirma neben Schulen und Wohnhäusern nicht davon abzuhalten, ihre Medizinsparte um 100 % zu vergrößern. Die Stadtverwaltung teilt am 8.12. mit, dass Eckert & Ziegler bereits am 20.11.2020 gegenüber dem Baudezernat eine Bauabsicht vorgebracht habe.

Umgangsgenehmigung ändern: starke Strahlung nach Thune

Ursprünglich strebte die Firma eine Erweiterung der Atommüllverarbeitung an, dann sollten immerhin noch Lagerräume für Atommüll errichtet werden (so auch nachzulesen in der BZ vom 8. Dez.). Jetzt sind Büros sowie zu einem späteren Zeitpunkt Labore für den Umgang mit radioaktiven Materialien zur Produktion von Radiopharmaka in Planung.

Dass dafür sogar eine Änderung der Umgangsgenehmigung – die ja gerade beklagt wird – nötig ist, scheint keine Rolle zu spielen. Auch die Tatsache, dass gerade kurzlebige Isotope, wie sie hier für die Radiopharmazie benötigt werden, sehr starke Strahler sind, scheint niemanden zu stören. Der Begriff „schwach-radioaktiv“ kommt übrigens in der Strahlenschutzverordnung nicht vor. Allerdings regelt die Strahlenschutzverordnung darin, wann es sich um hochradioaktive Strahlenquellen handelt und genau nach dieser Definition war zum Beispiel beim Störfall im November 2017 eine hochradioaktive Strahlenquelle betroffen. Fälschlicherweise wurde auch damals der Begriff „schwach-radioaktiv“ benutzt.

Wirrwarr um Bebauungspläne

Weil das Landesumweltministerium immer noch die fehlerhafte Störfallanalyse von Eckert & Ziegler prüfen lässt und auch immer noch nicht die Strahlengenehmigung wie angekündigt nachvollziehbar eingeschränkt hat, will die Stadtverwaltung ihren neuen Bebauungsplan TH-24 für das Industriegebiet mitten in Braunschweig-Thune noch hinauszögern. Dieses schwebende Verfahren hält aber weder Eckert & Ziegler noch die Stadt davon ab über den Bau von Büro-Containern und radioaktiven Laboren im Rahmen des völlig veralteten Bebauungsplans TH-18 zu verhandeln.

Stadt, Land, kein schneller Redefluss

Und die Stadt macht mit.

Auf Landesebene hingegen zieht sich aktuell die Klage der Anwohner vom 17. Dez. 2019 gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler in die Länge:

Frühestens bis zum 30.06.2021 will das Landesumweltministerium zur Klage Stellung nehmen.

Das NMU bestätigt damit den Eindruck von bewusst herbeigeführten und nicht hinnehmbaren Verzögerungen, die erst zur Klage der Anwohner geführt hatten. Bis zur Klageerwiderung soll laut Aussage der Stadt aber auch kein neuer Bebauungsplan TH-24 erstellt werden, der vielleicht Einschränkungen für Eckert & Ziegler bedeuten könnte. In diese „Lücke“ grätscht nun der Bauantrag.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

BISS e.V.

Weihnachtsgruß und Beitrag zum Jahresendfackeln

Da das Jahresendfackeln der AG Schacht Konrad dieses Jahr leider nicht stattfinden kann,
kommt hier unser kleiner Fackelgruß an die AG und ein Weihnachtsgruß an unsere Mitglieder und Unterstützer*innen.

Bleibt / bleiben Sie gesund!

 

Flammenmeer

Fackeln erhellen / zu Unrecht Verstecktes /
Gedankenfunkeln / vertreibt die Dunkelheit.

Leuchtfeuerflammen / warnen Unwissende /
Fackeln verbinden / die Mutigen.

Die Fackel der Freiheit / schließt ein, niemals aus /
führt, statt zum Krieg, / zur Gemeinschaft.

Kerzenflammen erwärmen die Herzen / im Winter /
erhellen Sommernächte bei vertrautem Gespräch.

Flammenhitze / brennt schwärende Wunden still /
und kräftigt, bekräftigt

unseren Gruß.

BISS – Pressemitteilung: „Klage wird fortgesetzt“

Weiterhin sehr hohe radioaktive Abluft- und Abwasserwerte für Eckert & Ziegler genehmigt

Im Dezember 2019 hat eine Klägergruppe gegen die Strahlengenehmigungen der Fa. Eckert & Ziegler und weitere Firmen am Standort Braunschweig Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das für die Erteilung und Überwachung zuständige niedersächsische Umweltministerium (NMU) erhoben. Fast ein Jahr ist verstrichen und Interessierte, Sympathisanten und Klageunterstützer fragen sich, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Der Klageschritt war notwendig, da das NMU seit Jahren mit der Prüfung der Betriebe beschäftigt ist. Die Klage hat diesen Prüfungsprozess nun beschleunigt. Es wurden seitens des NMU drei Entscheidungen angekündigt, die Genehmigungen zurückzunehmen. Da horche man auf!

Es steht also außer Frage, dass die Arbeit der BISS berechtigt ist! Unser Protest gegen die zu hohen Genehmigungen ist begründet! Jahrelange wissenschaftliche, politische und juristische Arbeit hat sich ausgezahlt. Wirklich?

Schon die erste Entscheidung des NMU vom 08.09.2020 ist ernüchternd. Zwar kommt der beteiligte Gutachter – wie von der BISS immer wieder dargestellt – zu der Einschätzung, dass die Genehmigungen für Abluft und Abwasser zu hoch sind, jedoch sind auch die neuen Werte immer noch wesentlich höher als die Werte, die in der Strahlenschutzverordnung angegeben werden. In dem Bescheid wird nicht nachvollziehbar dargestellt, wie die neuen Werte zustande kommen und ob damit die Grenzwerte eingehalten werden können.

Dafür werden in dem Bescheid erstmals alle radioaktiven Stoffe genannt, für die eine Genehmigung erteilt wurde. Erstaunlich, dass die ganze radioaktive Nuklidfamilie aufgeführt ist. Wir haben doch hier kein Atomkraftwerk! Diese Stoffe werden mitten in der Stadt verwendet! Sind die alle für die Produktion von Medizinprodukten erforderlich oder fallen sie beim Konditionieren und Zwischenlagern an? Fragen über Fragen…

Der Anwalt des NMU schlägt zu allem Überfluss auch noch vor, die Kläger mögen doch bitte ihre Klage in Bezug auf Abluft und Abwasser zurücknehmen, da ja jetzt alles in Ordnung sei. Ist so eine Anfrage ernst gemeint?

Der Anwalt der Klägergruppe hat daher auch unverzüglich dem Anwalt der Gegenseite signalisiert, dass keine Bereitschaft besteht, die Klage teilweise zurückzunehmen. Es wird auf einer gerichtlichen Klärung bestanden.

Es gibt also nach wie vor viel Arbeit für die BISS, den Rechtshilfefonds und die Klägergruppe.

BISS e.V.

Im Anhang (vollständige BISS-PM) wird erläutert:

  • Die im Bescheid genehmigten Nuklide
  • Darstellung, wie der erste Bescheid vom 08.09. zustande gekommen ist