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[Update] BISS stellt Hilfe für Einwendungen zum B-Plan Wenden-West WE 62 zur Verfügung

Die Frist für Einwendungen gegen den

Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift
„Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62

endet am 25. September 2020.

Die BISS stellt hiermit ihre Unterlagen als Muster für Einwendungen zu den Themen

  • Verkehrslärm
  • Verkehrsmengenverdoppelung in Wenden
  • Fahrrad- und Gehwege-Mängel
  • nicht sparsamer Umgang mit Wendener Flächen
  • Gefährdungserhöhung durch die Nuklearfirmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare
  • nicht erfolgter Ausschluss von Nuklearfirmen

zur Verfügung.

Wer möchte, kann die Textvorschläge nutzen und anpassen, um seine eigene Einwendung/Stellungnahme zu schreiben und auf den Seiten der Stadt Braunschweig abzugeben.

Elektronische Dateien können über die Email-Adresse Stellungnahmen.Bauleitplanung@braunschweig.de an die Stadt Braunschweig abgegeben werden.

Die beiden BISS-Vorlagen lauten:

Weitere Themen, wie Fluglärm oder zuviele Parkplätze, lassen sich aus den Unterlagen auf der Webseite der Stadt nachlesen.

Nur Anwohner*innen, die sich im näheren Umkreis des Gebietes vom B-Plan WE 62 befinden, können als „Betroffene“ gegen Verfehlungen im B-Plan juristisch vorgehen. Und auch nur dann, wenn sie das sie interessierende Thema in einer Einwendung bis zum 25. September genannt haben.

[Update] Aber jeder (auch nicht direkt Betroffene) kann Einwendungen machen, die auch berücksichtigt werden müssen.

Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.

BISS e.V.

Ausstieg vom Atomaustieg?

Dr. Rainer Moormann und Dr. Anna Veronika Wendland haben am 16. Juli 2020 in einem Gastbeitrag für die ZEIT-Rubrik „Streit“ gefordert, die deutschen Atomkraftwerke angesichts des Klimanotstandes und der zu langsam voranschreitenden Energiewende weiterlaufen zu lassen. Dem Beitrag widerspricht der IPPNW-Vorsitzende Dr. Alex Rosen in einer Replik, deren Veröffentlichung die ZEIT nach anfänglicher Zusage abgelehnt und damit den Pro-Atom-Artikel unerwidert gelassen hat.

Hier ist sein Text. https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/vorfahrt-fuer-die-energiewende.html?fbclid=IwAR3-6iHhiOG25BWe7479alBp8rdcLlCK50H4caGSHs5L5hy_Q4qtoA5XbTk

Thuner Tanklager soll um Lagerung und Verarbeitung gefährlicher Stoffe erweitert werden

Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat unter „Bekanntmachungen“ einen Hinweis zu dem Antrag der Firma Soepenberg (Düngemittel) veröffentlicht.

Die Änderung umfasst:

  • Die Erweiterung des Tanklagers um zusätzliche Tanks inkl. zugehöriger Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und Abfüllflächen,
  • die Errichtung und den Betrieb einer Verarbeitungshalle mit einem Misch- und Heizbehälter sowie Lagerflächen für Feststoffe,
  • die Umpositionierung der vorhandenen Abluftreinigungsanlage,
  • die Erweiterung des Abfalls- und Stoffkatalogs um 46 Abfälle/Stoffe,
  • die zeitweilige Lagerung von insgesamt 22.695 t gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen,
  • die Behandlung von 6.000 t/d nicht gefährlicher Abfälle und 150 t/d gefährlicher Abfälle.

Wieder ein weiterer Störfallbetrieb in Braunschweig Wenden/Thune. Dieses Mal mit Düngemitteln, die, wie wir alle wissen, nicht nur riechen, sondern auch brennen und explodieren.

Hier nochmal näheres zur Bekanntmachung vom GAA: OE-19-033

Aber die tatsächliche Einsicht des Antrags geht im Digital-Zeitalter nur persönlich bei der Stadt und beim GAA direkt.

Die Einwendungszeit läuft bis zm 14. Oktober 2020.

[Update_2020-08-21] JETZT! Einwendungen gegen den Bebauungsplan WE 62

BISS e.V.

[Update_2020-08-21] Brief vom Rechtsanwalt der BISS zum Aussschluss von Nuklearbetrieben. Nutzbar als Muster für Einwendungen.

[Update] Verlängerung und neue Fachgutachten

Der Bebauungsplan WE 62 „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“ liegt noch bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] öffentlich aus, damit alle Bürger Einwendungen vorbringen können.

Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62

Der Anwaltsbrief der BISS zum Thema „Ausschluss von Nuklearbetrieben“ wird hiermit als [Update_2020-08-21] Mustervorlage zur Verfügung gestellt.

Es gibt aber auch andere Themen, die unserer Meinung nach, in keinster Weise mit diesem Bebauungsplan gelöst oder gar behandelt worden sind.

  • Kein Lärmschutz trotz einer Verdoppelung des Verkehrs durch Wenden
  • Keine Fahrradwege, Fußwege oder Schulwege, trotz neuen Wohngebieten
  • Keine Verkehrsplanung für Wenden (Veltenhöfer Str. und Hauptstr.) über das Plangebiet des WE 62 hinaus, obwohl die Verwaltung verpflichtet ist, auch Auswirkungen des WE 62 zu betrachten und zu beplanen
  • Kein Lärmschutz gegenüber den Überflügen vom Flughafen (siehe Beitrag vom Flughafen)

Wer jetzt bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] ein Thema nicht als Einwendung vorbringt, darf zu diesem Thema danach nichts mehr sagen. So ist die gesetzliche Vorgabe.

Wer Hilfe bei der Einwendung benötigt, kann sich an uns wenden.

BISS-Kontakt