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Meldepflichtiges Ereignis im AKW Grohnde

Pressemitteilung Nr. 13/2017

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Am 26. Januar kam es um 03.56 Uhr zum Ausfall einer elektronischen Baugruppe in einem von vier Strängen des Reaktorschutzsystems. Das damit verbundene Signal zur Anforderung einer Sicherheitsteileinrichtung durch das Reaktorschutzsystem ist nach dem Kriterium N 2.5.7 (Normal) meldepflichtig.

Da sich die Anlage derzeit im Leistungsbetrieb befindet und aufgrund geplanter Wartungsarbeiten eine weitere Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung stand, ist das Ereignis auch nach Kriterium E 2.1.1 (Eilt) innerhalb von 24 Stunden zu melden. Durch die Funktionsstörung standen somit zwischenzeitlich von insgesamt vier Sicherheitsteileinrichtungen nur die zur Störfallbeherrschung notwendigen zwei zur Verfügung.
Das Ereignis wurde gemäß der internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde haben sich im Laufe des Tages vor Ort informiert, die Untersuchung der Baugruppenstörung wurde veranlasst. „Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird über weitere gegebenenfalls notwendige Maßnahmen entschieden“, sagte Umweltminister Stefan Wenzel am Freitag (heute) in Hannover.

Heute vor 5 Jahren: Hearing in der Stadthalle Braunschweig

Am 25. Januar 2012 erreichten die Proteste gegen die Bearbeitung nuklearer Substanzen neben Wohnhäusern und Schulen einen weiteren Höhepunkt: Die Stadt Braunschweig lud zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Leider war das Podium nicht ausgewogen; die von der BISS eingeladenen Experten waren dort offensichtlich nicht erwünscht. Dafür durfte Andreas Eckert radioaktives Inventar mit einer Tafel Schokolade vergleichen, ohne dass nennenswert auffiel, dass selbst in einer solch geringen Masse hohe Radioaktivität herrschen kann.

Einige „Highlights“ (eine komplette Transkription zum Suchen gibt es hier):

  • (Video ab 00:21:01): Unausgewogenes Podium.
  • (Video ab 02:03:31): Abluft (Kaminüberwachung).
  • (Video ab 02:06:45): Havarierte Cäsiumbox.

Was hat sich seitdem geändert? Es gibt mehr Messpunkte – was grundsätzlich zu begrüßen ist, aber nichts an der Strahlungsaktivität ändert. Und die kaputte Cäsiumbox, die extrem stark strahlt, kann der Atommüll-Entsorger nicht selbst entsorgen: Trotz mehrfacher Ankündigung, eine Spezialfirma beauftragen zu wollen, ist nicht bekannt, dass sie vom Gelände entfernt wurde.

Sind BISS-Experten jetzt endlich erwünscht? Das wird sich zeigen: Die Stadt muss sich überlegen, ob sie nach zwei unnötiger Weise verlorenen Prozessen an ihrem Anwalt festhält oder sich endlich jemanden sucht, der die Gesundheit der Menschen verteidigt.

Die Video-Aufzeichnung des Hearings wurde freundlicherweise bereitgestellt von einem Team des Koordinationskreises Asse II (Achtung: Beginn: 00:04:20).

Neue Info-Videos

Wir haben unsere Jubiläumszeitung „BISS spezial“ mit Bildern versehen und vertont: Schaut mal in die Playlist „5 Jahre BISS: Präzedenzfall Braunschweig“ auf unserem Youtube-Kanal!

Je mehr Menschen die Videos anklicken, den Kanal abonnieren, einzelne Filme verlinken, auf dem eigenen Kanal einbetten, Links twittern, uns weiterempfehlen, desto besser.

Desto wahrscheinlicher werden Spenden für den Rechtshilfefonds Strahlenschutz: Damit Braunschweig eine Chance hat.

 

Nachklapp: Fachgespräch im Umweltausschuss zu Asse II

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-pa-umwelt/485610

Die Stellungnahme der WAAG, die vorher an den Umweltausschuss ging, finden Sie hier.

Dabei möchten wir besonders auf das Themen Begleitprozess ab S. 15  hinweisen – und auf den Anhang (ab S. 17), der sich mit der Rolle des Präsidenten des BfS, der jetzt zum Präsidenten des BfE (Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit) befördert wurde, beschäftigt.

WAAG

IPPNW fordert Verbleib von „Freigabe“-Material an Atomkraftwerksstandorten

AKW-Rückbau

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern, Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.

Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung, stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“ für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.

In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart. Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.

Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.

Hintergrundinformationen:
•  Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•  Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69807415, Email: wilmen@ippnw.de, Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de. www.ippnw.de