Alle Beiträge von admin

Hallo – wach!?!

Eule

Fünf Jahre BISS, die Erste: Von Menschen

5 Jahre lang ist es der Bürgerinitiative Strahlenschutz bisher gelungen, den Bau der geplanten Atomhalle neben Schulen und Wohnhäusern zu verhindern. Nun, da die Politik vor offensichtlich illegal erworbenem Bestandsschutz endgültig die Waffen streckt (fehlende UVP, aber „die will doch keiner vor der Haustür“ – nein, eben!), wo die Justiz offensichtlich bestehende Risiken ignoriert und von den vielen großen Projekten die Konzentration auf eines bleibt, nämlich auf die Klage gegen die Genehmigungen am Standort, bleibt Zeit, persönliche Eindrücke zu sortieren und fruchtbar zu machen. Braunschweig(-Thune) ist nämlich symptomatisch für eine größere Entwicklung, deshalb können vielleicht andere von unseren Erfahrungen profitieren und anderswo Gutes damit tun.  Hallo – wach!?! weiterlesen

Weihnachtsbrief

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

in dieser Weihnachtszeit hat man uns ein ziemlich faules Ei unter die Geschenke gemischt: Mit der Aufhebung des neuen Bebauungsplanes für das Nordbraunschweiger Nukleargelände hängte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Damoklesschwert der 300-fachen ASSE-(Radio-)Aktivität in zugehörigen ausbaufähigen Hallen ein wenig tiefer über Stadt und Umland. Abgründe menschlicher Verirrung taten sich auf mit Sätzen wie „namentlich Schutzinteressen der benachbarten Wohnbevölkerung rechtfertigten so weitgehende Einschränkungen nicht“: Eindeutig wurden hier wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der Menschen im Umfeld gestellt.

Mit seiner Entscheidung entsprach das Gericht indirekt der Forderung der Bundesregierung aus dem Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) nach dem Ausbau des Standortes. Aber es widerspricht damit offenbar der Rechtsprechung des ihm übergeordneten Bundesverwaltungsgerichts, auf deren Grundlage seinerzeit das BISS-Rechtsgutachten fußte, das Braunschweig verdeutlichte: Hier darf die Kommune nicht nur tätig werden, hier muss sie es auch. Dementsprechend widerspricht das Urteil desselben Gerichts, das in Bezug auf Schacht Konrad das Recht auf Nachweltschutz verneinte (und auch hier die Revision verweigerte), auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Artikel 2 verbürgt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jeden. Es gibt also Grund zur Hoffnung.

Denn die dunkelsten Tage des Jahres sind zugleich die Zeit der Wintersonnenwende. Das Licht wird wiedergeboren, ein neuer Jahreskreislauf beginnt. Seit Jahrtausenden hat man dies auch in unserem Land gefeiert. Es ist die Zeit der Erholung, des Innehaltens und der Erneuerung. Es gibt also Grund zur Hoffnung.

Für Christen ist in diesen Tagen das „Fürchte dich nicht“ der lukanischen Weihnachtsgeschichte zentral: „Und der Engel sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige Euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der Herr, in der Stadt Davids.“ (Lk 2, 10.11)

Es gibt definitiv Grund zur Hoffnung. Die BISS wird auch im kommenden Jahr für Mensch und Umwelt die Sicherheit vor ionisierender Strahlung und die Vorrangstellung menschlichen Lebens und menschlicher Unversehrtheit vor wirtschaftlichen Interessen einfordern. Wir werden die Stadt dabei unterstützen, alle Chancen zu nutzen, um die Strahlenbelastung am Standort zu verringern. Wir werden weiterhin beim Land Niedersachsen auf Rücknahme der Strahlengenehmigungen am Standort und letztlich auf Umsiedlung der Betriebe drängen und gegebenenfalls mit Unterstützung unseres Rechtshilfefonds‘ eine Klage anstrengen.

Bleiben Sie uns treu: Gemeinsam haben wir nun schon fünf Jahre lang die Errichtung der neuen Atomhalle und die Erweiterung der Nuklearbetriebe neben Wohnhäusern und Schulen verhindert, und wir geben nicht auf. Wir geben keine Ruhe mehr!

Frohe Weihnachten wünscht
Ihr / Euer BISS e.V.

Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig

– Offener Brief –

BISS kritisiert OVG-Urteil: Gesprächsangebot an die Stadt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg schlug Wellen: Der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände im Braunschweiger Norden wurde ohne die Möglichkeit der Revision für ungültig erklärt. Damit stehen den Atomfirmen am Standort wieder alle Erweiterungsmöglichkeiten des alten Bebauungsplanes offen. Gesundheitliche Risiken der Bevölkerung wurden dabei als den Interessen der Firmen gegenüber irrelevant eingestuft. Stadtbaurat Leuer kündigte an zu prüfen, ob die beanstandeten Punkte im Einzelnen einer Heilung zugeführt werden und ob Rechtsmittel eingelegt werden können.

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) sieht sachliche Fehler in der Verhandlung und fordert deshalb die Stadt Braunschweig auf, alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Jetzt seien konkrete Pläne für den Stadtbezirk nötig, an der sich ein klarer Aufstellungsbeschluss und ein neuer Bebauungsplan orientieren können. Peter Meyer (BISS) stellt klar: „Wir bieten der Stadt Braunschweig nach wie vor an, sie mit dem Sachverstand unserer fachlichen und juristischen BeraterInnen zu unterstützen, um gemeinsam die Interessen der Stadt und ihrer Einwohnerschaft zu wahren – jetzt erst recht.“

Restrisiko quantifizieren / Inventar offenlegen  Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig weiterlesen

AKW-Betreiber können lachend in die Weihnachtsferien ziehen

Der Bundestag hat beschlossen,

  • die AKW-Betreiber brauchen keine Brennelemente-Steuer mehr zu bezahlen,
  • die AKW-Betreiber müssen kein weiteres Geld mehr für den Atommüll bezahlen,
  • die AKW-Betreiber können ihren finanziellen Anteil am Atommüll auf die Hälfte reduzieren und
  • die AKW-Betreiber werden ihre Zwischenlagerkosten los.

Dabei sind die AKW-Betreiber sind beim Rückbau ihrer AKWs vielleicht sogar schon pleite.

ALLE Kosten übernimmt der Steuerzahler.

Näheres siehe http://umweltfairaendern.de

Quittung der Halbherzigkeit

Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig

Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.

Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.

Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen