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Falsche Behauptungen in Leserbriefen der Braunschweiger Zeitung

Zu Weihnachten darf man sich ja etwas wünschen: Wir wünschen uns mehr Sachlichkeit. Auslöser für diesen Wunsch sind die am 6.12. abgedruckten Leserbriefe zum Zwischenfall auf dem Nukleargelände in Thune, bei dem radioaktives Jod freigesetzt wurde.
Ein Leser schreibt, dass ohne radioaktive Bestrahlung „eine Zellteilung, Wachstum oder das Gesunden kranken Gewebes“ nicht möglich wäre. Wir wissen nicht, woher der Leser diese „Weisheiten“ hat – aus Fachbüchern stammen sie sicher nicht. Einhellige Fachmeinung ist, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Radioaktivität harmlos ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt hierzu: „Für das strahlenbedingte Leukämie- und Krebsrisiko gibt es keine Schwellendosis. […] Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko.“ 
Auch die Aussage des zweiten Leserbrief-Schreibers ist falsch: Die Firmen waren nicht vor der Wohnbebauung dort. Falsche Aussagen werden nicht dadurch besser, dass man sie wiederholt.
Noch eine letzte Anmerkung zur Versachlichung: Die Angabe, dass 40 Milliliter verschüttet wurden, hilft nicht wirklich weiter, um die Gefahr einzuschätzen. Das BfS schreibt zum Beispiel, dass die Tschernobyl-Katastrophe in Deutschland zu einer teilweise hohen Belastung von Jod-131 in Kuhmilch und Blattgemüse führte. „Die gesamte Belastung durch radioaktives Jod rührte von einer Menge von weniger als 1 Gramm her, die sich über der damaligen Bundesrepublik Deutschland abgelagert hatte.“

Eckert & Ziegler klagte erneut

Diesmal ging es um die Strahlenbelastung am Zaun des Thuner Industriegebietes. In einem Interview hatte ich gesagt, dass ein intensiveres Messen ein Schritt in die richtige Richtung sei, dass dadurch aber nicht das Problem der hohen Strahlenwerte geringer werde. Hier hatte ich von „Grenzwertüberschreitungen“ gesprochen, da hier in den offiziellen Berichten in fast jedem Jahr im Vergleich zu deutschen AKWs und auch dem Zwischenlager in Gorleben deutlich höhere Messwerte angegeben werden. Nur durch eine Sonderregelung (der sogenannten „2000-Stunden-Regelung“, die in Gorleben und an deutschen AKWs ganz offensichtlich nicht angewendet zu werden braucht), können hier in Thune die Grenzwerte offiziell eingehalten werden: In einem Kalenderjahr werden am Thuner Zaun Werte toleriert, die im Vergleich zum Zaun des Zwischenlagers in Gorleben 14,6 mal so hoch sind. Eckert & Ziegler spricht daher bei meiner Aussage („Grenzwertüberschreitungen“) von einer „Falschaussage“. In der Pressemitteilung Eckert & Zieglers heißt es daher: „Behörden und Betreiber haben im Zusammenhang mit den nuklearmedizinischen Betrieben in Braunschweig Thune immer nachgewiesen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.“ Wie gesagt, die Thuner Sonderregelung macht es möglich. Hier ein Vergleich der Direktstrahlung mit deutschen AKWs und Zwischenlagern (die Daten entstammen offiziellen Quellen).

Wir bemängeln seit Monaten, dass es sich bei dieser Sonderregelung um einen moralischen Fehler (aufgrund der Nähe zu den Schulen, Kindergärten und Wohnungen) als auch fachlichen Fehler handelt. Frau Dr. Lange vom niedersächsischen Umweltministerium hat übrigens genau an dem Tag des Interviews (in dem ich von Grenzwertüberschreitungen sprach) eine Überprüfung der Sonderregelung in Aussicht gestellt.

Dr. Thomas Huk
BISS e.V.
Bürgerinitiative Strahlenschutz

„Eckert & Ziegler“ hat den TV-Beitrag in der Sendung „Markt“ des NDR rechtlich beanstandet.

Das ist korrekt. Eine Nachfrage unsererseits ergab aber, dass es dabei jedoch keineswegs um die Kernaussagen des Berichts ging. Die vom NDR abgegebene Unterlassung betraf lediglich Lappalien: Es ging darum, dass von den zahlreichen gefilmten Transportern, die der Beitrag als Eckert & Ziegler‐Fahrzeuge kennzeichnete, zwei nicht für Eckert & Ziegler unterwegs waren. Der zweite Kritikpunkt betraf die Einblendung der Karte, welche die Nähe zu den Schulen und Wohnhäusern verdeutlichte. Hier kritisierte Eckert & Ziegler, dass aus der Karte nicht erkennbar wurde, dass Eckert & Ziegler nicht die einzige Firma ist, die mit radioaktiven Stoffen hantiert. Die Kernaussagen des Berichts über die Risiken der Transporte durch unsere Straßen bleiben aber bestehen, da für diese Transporter die gleichen Grenzwerte gelten wie für Castor-Transporter! Wie Messungen von uns zeigen konnten, ist die Strahlenbelastung bei den Transportern, die durch Wenden/Thune fahren „höher als die eines Castor-Transports aus Rheinsberg und ein Drittel so hoch wie die eines Castor-Transports nach Gorleben. (Originalzitat aus dem NDR-Beitrag)“ 

Atomtransporte durch Wenden und Thune

Die weißen Transportwagen mit dem Radioaktiv-Zeichen sind Ihnen vielleicht auch schon aufgefallen. Sie gehören in Wenden/Thune schon fast zum täglichen Erscheinungsbild, da sie die radioaktiven Stoffe zu und von dem Thuner Firmenkomplex transportieren. Wie wahrscheinlich die meisten anderen Bürger auch sind wir bisher davon ausgegangen, dass die radioaktiven Stoffe stark abgeschirmt sind und radioaktive Strahlung somit (fast) nicht nach außen tritt. Dem ist jedoch leider nicht so: Eine Messung von uns zeigte nun, dass bei einem weißen EZN-Transporter in einem Abstand von ca. zwei Metern eine stark erhöhte radioaktive Strahlung von 17,35 µSv/h festgestellt wurde. Zum Vergleich: Diese Strahlenbelastung ist vergleichbar mit der eines Castor-Behälters im Abstand von 6-7 Metern! Das entspricht dem 216-fachen der in Thune natürlich vorkommenden Strahlung.

Radioaktives Mo-99 in Thune: die BZ recherchiert

Unsere Pressemitteilung zeigt Wirkung! Die Braunschweiger Zeitung zeigte sich beeindruckt von der Recherche-Arbeit der BISS und fragt nun beim Gewerbeaufsichtsamt und der Firma GE Healthcare Buchler GmbH nach.

Es wäre spannend, wenn hier neue Informationen herauskommen. Schließlich haben wir die Informationen 24 Tage vor der Veröffentlichung an den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Hoffmann, und an den Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig, Herrn Aplowski, geschickt mit der Aufforderung, unsere Befürchtungen zu entkräften und uns auf evtl. Fehler aufmerksam zu machen.

Das Gewerbeaufsichtsamt hat unsere Recherche-Ergebnisse zu den Mo-99-Transporten daraufhin ganz offensichtlich bestätigt. Hier die Antwort des GAA, die wir vor der Veröffentlichung erhalten haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer vorgesehenen Nutzung zur medizinischen Anwendung werden seit einigen Jahren Transporte von Mo-99 und I-131 zu der Fa. GE Healthcare Buchler GmbH durchgeführt.
Bei Mo-99 handelt es sich, um das Mutternuklid von Tc-99m, welches in der Nuklearmedizin Anwendung findet. Da Mo-99 nur eine Halbwertzeit von 66 Stunden besitzt, werden für die medizinische Nutzung vergleichsweise hohe Aktivitäten benötigt. …