Die Arte-Dokumentation „Terror – Atomkraftwerke im Visier„, Sendetermin 07.12.2017, befasst sich mit der latenten Terrorgefahr an Atomanlagen, insbesondere Atomkraftwerken, und dem Umgang der Betreiber und Behörden damit. Lohnenswert!
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Keine Strahlungsmessung für Nahrungsmittel aus Fukushima
Seit Anfang Dezember sind gemäß Beschluss der EU-Kommission gelockerte Bestimmungen für Landwirtschafts- und Fischereiwaren aus Fukushima und den angrenzenden Präfekturen in Kraft. Das bedeutet konkret: Reis und bestimmte Fischereiprodukte dürfen ohne Nachweis von Strahlungsmessungen importiert werden. Im Gegensatz zur EU halten z.B. die USA an Beschränkungen fest.
Der Beschluss der EU-Kommission steht im Gegensatz zum offensichtlichen Willen des EU-Parlamentes, das noch im September eine Lockerung der Kontrollverpflichtungen abgelehnt und die Kommission aufgefordert hatte, einen entsprechenden Vorschlag zurückzuziehen. Ein Zusammenhang mit den Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA, ist zu vermuten.
Die Begründung für die Lockerung der Importbeschränkungen ist ebenfalls umstritten: Während die EU-Kommission sich auf Daten der japanischen Behörden beruft, die Werte unterhalb der hiesigen Grenzwerte ausweisen, wurde im EU-Parlament bemängelt, dass die zugehörigen ausführlichen Daten und Analysen nicht veröffentlicht würden. Es gäbe lediglich Überblicksdokumente.
Die EU verzichtet also auf die Verpflichtung zu eigenen Messungen und verlässt sich auf unvollständige Datensätze aus Japan, während Fukushima-Daiichi-Betreiber Tepco weiterhin verstrahltes Kühlwasser in den Ozean kippen will. Dadurch sind aber weiterhin hohe Strahlenwerte für Fischereiprodukte zu erwarten.
Die radioaktive Belastung von Verbrauchern, die diese Nahrungsmittel zu sich nehmen, würde dadurch entsprechend erhöht. Es gibt aber keinen Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität ungefährlich wäre.
Pressemitteilung: Bevölkerungsschutz vor Eigennutz
– Pressemitteilung –
Bevölkerungsschutz vor Eigennutz: Einladung zur Kundgebung
Beim Störfall auf dem Nukleargelände in Braunschweigs Norden wurde am 22. November so viel radioaktives Jod-131 in die Umgebung freigesetzt, dass der genehmigte Höchstwert für 24 Stunden um ca. 40 % überschritten wurde. Dennoch hielten es weder die betroffene Firma GE Healthcare Buchler noch das Niedersächsische Umweltministerium für nötig, die Stadtverwaltung oder auch nur die Anwohner und die benachbarten Schulen zu benachrichtigen.
Peter Meyer von der BISS: „Bevölkerung und Verwaltung wurden hier offenbar an der Nase herumgeführt – stell Dir vor, es ist Atomunfall, und die Betroffenen erfahren es nicht. Auch der Leiter des Katastrophenschutzes zeigte sich deshalb verstimmt. Es ist schlimm genug, dass die Stadt sich in eine Position manövriert hat, in der sie gezwungen ist, auf Regelungen zum Strahlenschutz für die Nuklearfirmen in Braunschweig zu verzichten. Aber das hier setzt dem Fass die Krone auf. Für die Nuklearfirmen zählen weder die Menschen noch die Kommune – hier zählt nur der Profit.“
Unter dem Motto „Es reicht!“ ruft die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) deshalb zu einer Kundgebung auf: Am Montag, 04.12., um 16:30 Uhr vor dem DGH in Thune, Thunstraße 8a, 38110 Braunschweig. Um 17 Uhr besteht dann Gelegenheit, am gleichen Ort an der städtischen Bürgersprechstunde teilzunehmen. Deren Schwerpunkt: Die Nuklearfirmen in Thune.
BISS e.V.
Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG / BISS kritisiert Behörden
– Pressemitteilung –
Freisetzung von radioaktivem Jod über Braunschweig nach Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG – BISS kritisiert Behörden
Am vergangenen Mittwoch kam es nach Aussage der Braunschweiger Zeitung, die sich ihrerseits auf das Niedersächsische Umweltministerium bezieht, zu einer Freisetzung radioaktiven Jods über Braunschweigs Norden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) kritisiert fehlerhaftes Krisenmanagement.
„Weder die Bevölkerung noch die Stadt oder die Feuerwehr wurden über den Störfall informiert, und gemessen wurde offensichtlich auch nicht. Das ist angesichts der Gefährlichkeit des Stoffes in Sichtweite eines Schulzentrums unzumutbar“, stellt BISS-Sprecher Peter Meyer klar.
Meyer weiter: „Ein „Schnapsglas“ radioaktives Jod-131 kippt um. Es hätte auch die Menge eines Weizenbierglases sein können – was dann? Radioaktives Jod-131 löst Schilddrüsenkrebs aus. Die Schnapsglasmenge entkommt über die Abluft, sodass nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch Menschen außerhalb der Atomfirmen mit hoher Wahrscheinlichkeit radioaktive Partikel einatmen. Es wird 40 % mehr Radioaktivität frei als für einen Tag genehmigt ist. Aber zum Glück zeigen Berechnungen Tage später, dass niemand zu Schaden gekommen sein kann – wirklich? Ist es nicht wissenschaftlich erwiesen, dass jede zusätzliche Strahlung gefährlich ist? Und wieso wird offenbar nur berechnet und nicht gemessen? Warum erfahren wir erst Tage später davon? Was muss denn noch passieren – wie kann man hier so sorglos mit unserer Zukunft umgehen?“
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz stellt Fragen:
Wieso führt das simple Umfallen eines Glases zu einer Freisetzung in die Umwelt? Wieso ist nicht prozesstechnisch sichergestellt, dass bei solch einem Störfall die Grenzwerte für die Umgebung der Atomfirmen zwingend nicht überschritten werden können?
Diese Fragen sind brisant, weil das Niedersächsische Umweltministerium im Zuge der Überprüfung der Strahlengenehmigung der Nachbar-Nuklearfirma Eckert & Ziegler sinngemäß behauptet: „Nur ein Millionstel des Inventars kann bei einem Störfall überhaupt freiwerden. Das ist prozesstechnisch sichergestellt und über die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler nachgewiesen.“ Diese Aussage erscheint fragwürdig, wenn nicht einmal eine Menge, die einem Schnapsglas entspricht, zurückgehalten werden kann.
Der „Worst Case“ Stresstest der BISS hingegen zeigt deutlich, dass bereits bei Freisetzung eines Tausendstels der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler eine 20 km lange und mehrere hundert Meter breite Abluftfahne entsteht, aus der sämtliche Bewohner sofort evakuiert werden müssten.
Der aktuelle Vorfall zeigt, dass es in Braunschweig bei Störfällen keine Vorwarnzeit gibt, dass die Atomfirmen in Braunschweig ihre Sicherheitsprozesse augenscheinlich nicht vollständig beherrschen und eine Evakuierung im Störfall nicht früh genug durchgeführt werden könnte.
Stutzig macht die BISS auch der Hinweis, der Störfall habe bei drei Mitarbeitern zu erhöhten Personendosen geführt, die „Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für strahlenexponierte Personen“ seien jedoch nicht überschritten worden.
Meyer erklärt: „Diese Grenzwerte für strahlenexponierte Personen liegen 20fach über dem Wert für normale Bürger. Beim 40fachen dürfen die Mitarbeiter ihrer Arbeit auf Dauer nicht mehr nachgehen. Wir können nur hoffen, dass die Personendosen der Mitarbeiter diese Werte nicht erreicht haben.“
Die Bürgerinitiative fordert die Berücksichtigung des von ihr vorgelegten „Worst Case“ Stresstests bei der Überprüfung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Dieser Stresstest aktualisiert und erweitert die Berechnungen der Entsorgungskommission des Bundes von 2013.
Die BISS betont nachdrücklich: Der Standort Braunschweig-Thune, mitten im Wohngebiet, neben Schulen, KiTas und Jugendzentrum ist definitiv nicht als Nuklearstandort geeignet. Das hat der aktuelle Störfall ein für alle Mal bestätigt.
BISS e.V.
Koalitionsvertrag: Aus für den Nuklearstandort Braunschweig?
EDIT 26.11.2017: Dieses Schreiben ging auch in Form eines Offenen Briefes an die Niedersächsische Große Koalition sowie an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stefan Weil.
Koalitionsvertrag: Chance für Braunschweig
Im Abschnitt „Umwelt“ des Koalitionsvertrages für den neuen Niedersächsischen Landtag haben SPD und CDU unter Punkt 10 Folgendes beschlossen: „Die Funktionsfähigkeit der Behälter, Gebäude und technischen Anlagen für zwischengelagerten atomaren Müll aller Klassen in Niedersachsen soll zyklisch überprüft, und Mängel sollen unverzüglich beseitigt werden.“ Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Braunschweig begrüßt diese Bekräftigung des eigentlich Selbstverständlichen und erwartet eine schnelle und konsequente Umsetzung.
In Braunschweig-Thune gibt es ein Nukleargelände, das offensichtlich unter Punkt 10 des Koalitionsvertrages fällt: Dort wird über längere Zeit atomarer Müll gelagert und in diesem faktischen Zwischenlager liegen gravierende Mängel vor.
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1. Im Fall auslegungsüberschreitender Vorfälle ist eine rechtzeitige Evakuierung praktisch unmöglich.
Die Anlage grenzt an Wohnbebauung (40 m) und liegt gegenüber einem Schulzentrum. Die Evakuierungszone ist aufgrund der Höhe der Umgangsgenehmigung so groß, dass eine erfolgreiche und rechtzeitige Evakuierung undurchführbar erscheint, zumal nicht einmal spezifische Planungen existieren. Berechnungen, die dem offiziellen Stresstest der Bundesregierung folgen, machen deutlich, dass die Freisetzung von einem Tausendstel der Genehmigung zu Strahlendosen führen kann, die eine Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung möglich machen (siehe BISS-Stresstest).
- Eine Genehmigung für die Konditionierung für Dritte existiert offenbar nicht. Eine abenteuerliche „Herleitung einer Befugnis“ aus einer Genehmigung einer Vorgängerfirma zur Rücknahme eigener Produkte trägt nicht. Wie viele Jahre will das NMU noch nach einer Genehmigung suchen und solange so tun, als ob es eine gäbe?
- Es liegt eine nicht rechtskonform erteilte Umgangsgenehmigung in unglaublicher Höhe vor,
die ohne die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilt wurde. Dadurch würde bei einem Terroranschlag oder einem sonstigen auslegungsüberschreitenden Vorfall eine Evakuierung eines Großteils der Stadt Braunschweig notwendig. Da diese in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre, drohen extreme Gesundheitsfolgen für große Teile der Bevölkerung.
- Die Abluftgenehmigung entspricht nicht dem Minimierungsgebot.
Die erlaubte Abgabe an bestimmten radioaktiven Nukliden ist extrem hoch, übersteigt die tabellarischen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung um ein Vielfaches und berücksichtigt die Summenformel nicht; vgl. https://www.biss-braunschweig.de/?p=11932.
Die Konsequenz aus dieser Gemengelage kann nur lauten:
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Evakuierungsplanung auf Grundlage eines echten StresstestsAuf Basis eines Stresstests, der diesen Namen auch verdient, müssen die Risiken und Folgen grenzüberschreitender Szenarien (insbesondere eines Absturzes eines vollgetankten Großflugzeuges) endlich auch offiziell festgestellt, umgehend Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen und die Evakuierung geplant werden. Die BISS hat der Stadt Braunschweig und dem Umweltminister einen Stresstest vorgelegt, der in zwei Szenarien die Folgen der Freisetzung von 1% bzw. 0,1% der Umgangsgenehmigung betrachtet. Diese Stresstest-Berechnungen sollten zwingend geprüft und entsprechend berücksichtigt werden.
- Die weitere Konditionierung für Dritte muss umgehend unterbunden werden,
sofern nicht unverzüglich eine gültige Genehmigung hierfür vorgelegt wird. Verantwortlichkeiten für eine jahrelang erfolgte Duldung sind zu klären.
- Die Umgangsgenehmigung ist zu widerrufen
und auf den rechtskonform erteilten Bruchteil von 1 % der derzeitigen Genehmigungshöhe zu begrenzen.
- Die Abluftgenehmigung ist auf die Maximalwerte der Strahlenschutzverordnung zu verringern,
und zwar unter Beachtung der Summenformel und des Minimierungsgebotes.
Die Koalition wird sich an ihrem selbst formulierten Anspruch messen lassen müssen.
Angesichts der Sachlage schlagen wir vor, statt einer zyklischen Überprüfung für den Standort Braunschweig-Thune einmalig festzustellen, dass dieser Standort vollständig ungeeignet ist und verlagert werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
BISS e.V.