Archiv der Kategorie: Allgemein

Das Abluftproblem

Während das Umweltministerium in Hannover noch nach Jahren die Genehmigungen überprüft, wird dem aufmerksamen Beobachter schnell klar: Nicht nur die 2000-Stunden-Regelung, sondern auch die Genehmigung für Radioaktivität in der Abluft sind haarsträubende Fehlentscheidungen.

Die 2000-Stunden-Regelung (siehe hier: https://www.biss-braunschweig.de/?p=6379) ist bundesweit einmalig und erlaubt am Zaun der Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Strahlendosen, die 14,5-mal so hoch sind wie am Atomlager Gorleben. Dieser Skandal wurde inzwischen in der Öffentlichkeit wahrgenommen, sodass Eckert & Ziegler im Rahmen des „Gesamtpaketes“ in Zukunft auf diesen unhaltbaren Zustand verzichten will. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen erfahren: Es liegt Radioaktivität in der Luft. Mit anderen Worten: Auch mit der Abluft liegt Einiges im Argen.

Die Abluftgenehmigung für den Nuklearstandort neben Schulen und Wohnhäusern erlaubt die Emission von radioaktiven Stoffen in erheblichem Maße – und dieses Problem ist noch weitaus gefährlicher als die Direktstrahlung am Zaun, denn: Bürger*innen können mit der Abluft aus der Nuklearfirma auch noch in größerer Entfernung mit radioaktiven Stoffen belastet werden. Offizielle Quellen betonen hierbei die besondere Gefahr, die durch das Einatmen von Radionukliden ausgehen kann (Inhalation).

Hier ein paar Eckdaten zum Braunschweiger (Ver-)Strahlungsproblem:

  • hohe Sondergenehmigung
  • fehlende Begründungen und Berechnungen
  • Nichtanwendung der Summenformel

Im Einzelnen:

  • Eckert & Ziegler stößt täglich über 900.000 Kubikmeter Abluft über die Schornsteine aus.
  • Die Genehmigungen erlauben hierbei bei verschiedenen Nukliden (u.a. radioaktives Jod-131, Tritium und das besonders gefährliche Americium-241) ein Vielfaches(!) dessen, was in den Tabellenvorgaben der Strahlenschutzverordnung vorgesehen ist. Das betrifft die Emissionen über das gesamte Jahr und darüber hinaus in Stoßzeiten Spitzenwerte, die ein Mehrhundertfaches(!) über den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung liegen.Die Begründung für diese hohe Genehmigung wurde uns trotz mehrfacher Nachfrage nicht genannt. Das bedeutet u.a.: Die vorgeschriebene Berechnung für die Ausbreitung der Nuklide wurde uns nicht zur Verfügung gestellt. Hierfür sind nur zwei Gründe denkbar: Entweder wird die Begründung verheimlicht oder existiert ganz einfach nicht.
  • Das Problem mit den hohen Abluftgenehmigungen für einzelne Nuklide wird noch einmal verschärft, da die Summenformel der Strahlenschutzverordnung nicht berücksichtigt wird. Was hat es mit dieser Summenformel auf sich? Sie besagt, dass die (Radio-)Aktivität für alle in der Abluft vorhandenen radioaktiven Stoffe (Radionuklide) zusammen nicht höher sein darf als der in der Tabelle der Strahlenschutzverordnung angegeben Wert eines einzelnen Nuklids.Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Laut Strahlenschutzverordnung ist der Abluft-Grenzwert erreicht, wenn in einem Kubikmeter Luft 100 Becquerel (Bq) Tritium vorhanden sind. Sollte noch ein anderer radioaktiver Stoff (Radionuklid) hinzukommen, so wäre der Grenzwert überschritten. Das Hinzukommen eines weiteren Radionuklids ist also nur zulässig, wenn die Strahlenbelastung durch Tritium reduziert wird.Wenn die Strahlenbelastung von Tritium um 50% reduziert wird – von 100 Bq auf 50 Bq -, so kann ein weiteres Radionuklid mit bis zu 50% seines Tabellenwertes in der Abluft vorhanden sein. Wird nicht reduziert, so würde mit dem weiteren Nuklid der Grenzwert überschritten.Diese Begrenzung durch die Summenformel wird jedoch in der Abluft-Genehmigung der Braunschweiger Nuklearfirmen nicht erwähnt. Dadurch addiert sich die radioaktive Belastung durch die verschiedenen radioaktiven Stoffe. Die potentielle Strahlenbelastung wird erheblich erhöht.

Wir fragen:

  • Wie konnte es passieren, und wie kann man rückgängig machen, dass für die Braunschweiger Nuklearfirma Eckert & Ziegler Sondergenehmigungen für die Direktstrahlung und auch die Abluft erteilt wurden, welche eine erhöhte Strahlenbelastung erlauben und sogar die vorgegebenen Höchstwerte der Strahlenschutzverordnung deutlich überschreiten?
  • Wie konnte es passieren, und wie kann man zukünftig verhindern, dass die Behörden dies genehmigten und hierbei die sensible Lage, die sich durch die enge Nachbarschaft zur Wohnbevölkerung und Schulen und Kitas ergibt, ignorierten?

Die Nähe zu Wohnhäusern, Schulen und KiTas ist besonders brisant, da eigentlich das Minimierungsgebot gilt. Jede vermeidbare Strahlung ist zu vermeiden. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt hierzu aus, „dass die Strahlenexposition auch unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte oder Richtwerte zu reduzieren ist“.

Der Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat offenbar angenommen, dass das Minimierungsgebot in Braunschweig Anwendung findet – es ist schließlich geltendes Recht! So konnte es passieren, dass der Richter der Stadt Braunschweig untersagte, sich mit den täglichen Emissionen von Nuklearfirmen zu beschäftigen – bei Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, so offenbar die Logik, müsse ja nichts mehr minimiert werden.

Tatsächlich bietet sich aber ein ganz anderes Bild. Die Sondergenehmigungen für die Abluft und Direktstrahlung lassen nur einen Schluss zu: Das Minimierungsgebot wird in Braunschweig ignoriert.

Stresstest für Eckert & Ziegler: Evakuierung bis Innenstadt realistisch

Braunschweiger Stadtrat verzichtet trotzdem auf Strahlenschutz

Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) forderte bereits 2013 eine umfassende Betrachtung des Nukleargeländes neben Wohnhäusern. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Stadt Braunschweig geben sich mit einer Störfallanalyse zufrieden, Anwohnern und Eltern von Grundschulkindern reicht diese „Schmalspur-Betrachtung“ nicht.

Aus diesem Grund erneuerten Mitglieder der BISS die Berechnungen der ESK mit den tatsächlichen Strahlengenehmigungen für Eckert & Ziegler und übergaben das Ergebnis heute zusammen mit Eltern der Grundschule in Braunschweig-Wenden dem Stadtbaurat Herrn Leuer. Herr Leuer teilte mit, dass Braunschweig diesen Stresstest an das Landesumweltministerium weiterleitet. Braunschweig selbst wird den Stresstest nicht auswerten.

Aber, was würde passieren, wenn bei Eckert & Ziegler 1% der genehmigten
radioaktiven Aktivität freigesetzt wird? BISS-Fachleute haben das mit
den offiziellen amtlichen Berechnungsvorschriften ermittelt und kommen
zu einem verheerenden Ergebnis: Die Großstadt Braunschweig sowie die
benachbarten Städte würden erheblichen Strahlendosen ausgesetzt. Eine
Massen-Evakuierung wäre notwendig. Selbst eine Freisetzung von lediglich
0,1% (ein Tausendstel) der genehmigten Aktivität würde eine Evakuierung
in bis zu ca. 20 km Entfernung notwendig machen. Siehe Abbildung 1.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses handelt Braunschweig grob fahrlässig, wenn – wie die Verwaltung es vorschlägt – der neue Bebauungsplan auf Regelungen zum Strahlenschutz verzichtet. Das jedoch verlangt Eckert & Ziegler. Die Stadt muss jetzt Farbe bekennen: Lässt sie sich erpressen, oder stellt sie – wie es das Bundesverwaltungsgericht vorsieht – alle relevanten Aspekte in die Abwägung ein, also auch den Strahlenschutz?
Peter Meyer von der Bürgerinitiative Strahlenschutz bringt es auf den Punkt: „Die einzig mögliche Schlussfolgerung aus dem Stresstest lautet: Strahlenschutz gehört in den Aufstellungsbeschluss, und langfristig ist auf eine Umsiedlung hinzuwirken. Der Atom-Standort in Braunschweig-Thune ist ein Risiko für Braunschweig und alle Nachbarkommunen. Schon jetzt ist das Fehlen von Katastrophenschutz- oder Evakuierungsplänen ein erheblicher Mangel. Eine Ausweitung des Standortes ist unverantwortlich. Das sollte auch Eckert & Ziegler verstehen.“

Der Rat der Stadt Braunschweig hat dafür gestimmt, den Strahlenschutz nicht im neuen Bebauungsplan zu berücksichtigen. Angesichts dieses Ergebnisses haben Verwaltung und Rat der Stadt Braunschweig heute wissentlich grob fahrlässig gehandelt, weil sie den Strahlenschutz aus dem neuen Bebauungsplan zur Erhaltung des Deals mit Eckert & Ziegler ausschlossen. Rat und Verwaltung setzen Stadt und Umland damit sehenden Auges Gefahren aus, nur weil Eckert & Ziegler dies fordert. Von gerechter Abwägung kann hier keine Rede mehr sein. Jeder Einzelne, der dafür gestimmt hat, verleugnete damit seine Verantwortlichkeit.

Ein Risiko wird nicht kleiner, wenn man es ignoriert.

BISS e.V

Der Stresstest der BISS

Grafik der EvakuierungszoneDie BISS hat mit dem offiziellen Formelwerk der Strahlenschutzkommission einen Stresstest für die Nuklearfirma Eckert & Ziegler erstellt und diese Woche der Stadt Braunschweig und dem Niedersächsischen Umweltminister übermittelt. Wir erwarten eine Überprüfung und Berücksichtigung dieses Stresstests.

Der Stresstest zeigt, dass eine Evakuierung der Bevölkerung in bis zu 20 km Entfernung notwendig wäre, wenn lediglich ein Tausendstel der am Braunschweiger Standort genehmigten Radioaktivität freigesetzt würde.

EDIT OKTOBER 2018: Mittlerweile liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor, die die Korrektheit unserer Berechnungen bestätigt (zur gutachterlichen Stellungnahme).

Der BISS ist absolute Transparenz ihrer Berechnungen ein wichtiges Anliegen. Deshalb kann unser Stresstest hier nachgelesen und nachgerechnet werden. (Außerdem gibt es eine Kurzfassung ohne Berechnungen.) Der Stresstest der BISS weiterlesen

Die Atomnarren bitten um Kuchenspenden

Die Braunschweiger Atomnarren bereiten sich darauf vor, mit dem ASSE-Geisterschiff am Schoduvel 2018 teilzunehmen. Die notwendigen finanziellen Mittel dazu möchten wir mit dem verspenden von Kuchenspenden erreichen.

Darum möchten wir Euch bitten, uns Kuchen zu spenden, den wir bei den Aufführungen des Weihnachtsmärchens der Studiobühne im Kinder- und Jugendzentrum Mühle (An der Neustadtmühle 3) gegen Spenden verteilen können. Bereits im letzten Jahr konnten wir alle großen und kleinen Besucher mit Eurer Hilfe gut versorgen.

Wir würden die Kuchenspenden auch mit unserem Kuchentaxi abholen und die Kuchenplatten/formen/teller wieder bei Euch Zuhause abliefern. Hilfe beim Verteilen könnten wir auch gebrauchen. Also, wer Lust hat ….

Wir bräuchten Kuchenspenden für den 8. und/oder 9. und 10. Dezember.

Es findet eine Vorstellung am Freitag, drei Vorstellungen am Samstag und zwei Vorstellungen am Sonntag mit jeweils etwa 200 Besuchern statt.

Bitte meldet euch bei Peter Meyer:
Mail: peter@biss-braunschweig.de
Mobil: 0173-5383236

Danke