Es kam wieder ganz schön was zusammen: Die BISS beteiligte sich in Thune am Braunschweiger Stadtputztag. Danke an alle helfenden Hände!
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Kein einseitiges Moratorium: BISS fordert Klärungsmöglichkeit
Der Terminus „Moratorium“ bezeichnet eine Art „Stillhalteabkommen“, bei dem eine fällige Leistung vorläufig unterlassen wird. Sinn dieser „Schonzeit“ ist es, Lösungen herbeizuführen.
Ein Moratorium soll also Klärungen schaffen, ohne dass die „fälligen Leistungen“ häppchenweise doch schon zugestanden werden.
„Still halten“ bedeutet deshalb ebenso wenig, dass eine der beiden Parteien absolut überhaupt nichts tut (also eben auch keine Genehmigungslage oder Nutzung klärt), während zugleich der anderen Seite Zugeständnisse gemacht werden (drei beantragte Baugenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung). Aber das ist genau das, was Eckert & Ziegler offenbar darunter versteht – und gerade einfordert.
Eine Klärung der Genehmigungslage und der Nutzung ist im Sinne eines Moratoriums ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Klarheit im Gesamtzusammenhang, weil dabei vorliegende Fakten zutage kommen können, die weitere Entscheidungen massiv beeinflussen können:
- Liegt keine Genehmigung für die Konditionierung von Atommüll Dritter vor, kann die Atommülldrehscheibe verhindert werden.
Eine solche Klärung ist keine „fällige Leistung“, die aufzuschieben wäre.
Die Aussage der Braunschweiger Zeitung, die BISS „begrüße ein Moratorium“, ist daher in dieser absoluten Formulierung eine Fehlinterpretation unseres offenen Briefes.
Die BISS begrüßt ein echtes Moratorium im Sinne beiderseitigen Stillhaltens ohne Entscheidungen, aber mit definierten Zielen, die geklärt werden sollen.
Wir warnen vor einer Hinhaltetaktik Eckert & Zieglers. Die Stadt Braunschweig darf diesen „Global Player“ nicht noch einmal unterschätzen.
BISS e.V.
BIBS fordert: Kein atommüllverarbeitendes Gewerbe ins interkommunale Gewerbegebiet!
Wir wollen keine Ängste schüren, sondern unsere Bedenken an die Öf-fentlichkeit tragen. Solange das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesregierung die Beantwortung der Frage nach der Konditionierung und dem Transport von Atommüll ins geplante Endlager Schacht Konrad vermeiden, sind solche Ängste nur zu begründet. Fraglich ist auch, wie die Verwaltung klären soll, ob für unsere Stadtteile keine Verkehrsmehrbelastung entsteht. Ich glaube nicht, dass man Verkehrsströme soweit lenken kann, dass hier keine zusätzliche Belastung entsteht: Schließlich muss an- und abgeliefert werden, Mitarbeiter müssen Ihre Arbeitsplätze erreichen, usw.Angesichts der Tatsache, dass in Salzgitter Gewerbeflächen in reinen Industrie- und Gewerbegebieten im Überfluss verfügbar sind, stellen wir den Sinn der Ansiedlung auch grundsätzlich in Frage. Wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen werden für immer vernichtet, und den betroffenen Landwirten wird ihre seit Generationen erarbeitete Existenzgrundlage genommen, wenn in Sicht- und Hörweite der Ortschaften Stiddien und Geitelde ein Gewerbegebiet entsteht, das größer ist als das Fürstentum Monaco.“Die BIBS-Fraktion wird im Planungs- und Umweltausschuss am 15.03.2017 das weitere Vorgehen beim interkommunalen Gewerbegebiet thematisieren: Die Verwaltung soll Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen sie überhaupt selbst ergreifen kann, um atomaffines Gewerbe rechtssicher auszuschließen und ob nicht der Bund als atomrechtlicher Gesetzgeber jederzeit die Ansied-lung von Atomgewerbe anordnen kann.
Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe
Zusammenfassung:
Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.“ (S. 21, Abs. 2).
Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).
Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest! Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen
Japanische Zeitzeugin bei der Mobilen Atomaufsicht am Schacht Konrad
Heute kam Frau Katsuragi zum Schacht Konrad, um über die aktuelle Situation in Fukushima und Japan, 6 Jahre nach der Katastrophe, zu berichten.
Über Familien mit Kindern, die gezwungen werden in ihre immer noch radioaktiv belasteten Häuser zurück zu kehren. Über Schilddrüsenkrebs bei Kindern, der nach offiziellen Aussagen nichts mit der Katastrophe von Fukushima zu tun hat. Von radioaktiv belastetem Gemüse, das in ganz Japan verteilt und nach Europa exportiert wird.
Auch über Japanische Bürgerinitiativen und mutige Bürger, die gegen Atomkraft und die Verharmlosung der Auswirkungen der Katastrophe demonstrieren. Oder einfach nur gegen die Fortführung des Atomwahnsinns.
Sie bat auch um Unterstützung bei der Petition der Klagen für ein Recht auf gesundes Leben in Fukushima. Jeder kann hier unterschreiben und ihr die Petition zusenden.
Wer das Vorgehen der Japanischen Regierung zur Vertuschung der gesundheitlichen Auswirkungen in Ruhe nachlesen möchte kann sich die Deutsche Übersetzung von „Die Schattenseiten des Gesundheitsmanagements in Fukushima“ besorgen.