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Pressemitteilung: Zaunklage – Sachliche Fehler in Urteilsbegründung

Zaunklage: Sachliche Fehler in Urteilsbegründung

Das Urteil im sogenannten „Zaunprozess“ fiel Mitte Januar: Vier der fünf Beschuldigten wurden freigesprochen, einer muss den von Eckert & Ziegler geforderten „Schadensersatz“ zahlen. Zusammen bleiben Kosten von über 4000 Euro. Das ist für Privatleute kein Pappenstiel.

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Verschieben ist noch nicht die Lösung

Braunschweig will Atommüllkonditionierung bedingungslos erlauben, das ist seit Freitag offensichtlich. Was dies für den betroffenen Bezirk und für die ganze Stadt bedeutet, scheint sich in der Verwaltung niemand so recht klar zu machen. Am Montag tagte der Planungs- und Umweltausschuss, um über den Verzicht auf Nichtzulassungsbeschwerde und über einen neuen Aufstellungsbeschluss zu entscheiden.

Der Zeitraum für eine nachhaltig wirkende Entscheidung nach dem Gerichtsurteil gegen den Bebauungsplan für die Atombetriebe in Braunschweig war zu kurz. Dies war heute die einhellige Meinung aller Fraktionen im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt  Braunschweig.

Nun soll der Rat der Stadt am 21.2. entscheiden, ob Braunschweig komplett einknickt oder doch versucht, eine Ausweitung der Atombetriebe in Baunschweiger Wohngebieten und neben Schulen und KiTa zu verhindern.

Dazu muss aber mehr passieren, als die Einsicht „Wir hatten zu wenig Grundlagen vorzulegen“ oder „Eckert & Ziegler hat uns mit seinen Klagen in die Zange genommen“.

Ein positiver Blick nach vorn und ein wenig Mut für neue Ideen wären von Nöten.

Eckert & Ziegler macht Druck. Braunschweig wurden bereits Schadensersatzklagen angedroht. Und zwar gleich mehrfach. Nun hat Eckert & Ziegler es plötzlich eilig.

Aber Braunschweig muss jetzt alle Rechtsmittel ausschöpfen. Auch das Land muss in die Pflicht genommen werden und endlich Grundlagen zu der Rechtmäßigkeit der Genehmigungen von Eckert & Ziegler liefern.

BISS e.V.

Pressemitteilung – Braunschweig will Atommüllkonditionierung bedingungslos erlauben

Nach einer zum wiederholten Male schlechten Vorstellung vor Gericht hat die Stadtverwaltung nach dem verlorenen Prozess gegen Eckert & Ziegler dem zuständigen Gremium am Freitag eine Entscheidung vorgeschlagen, die mehr ist als ein Schlag ins Gesicht der Braunschweiger Bürger*innen.

  • Die Stadt Braunschweig soll keine Revision gegen das Urteil beantragen
  • Die Atomfirma Eckert & Ziegler soll alle Zugeständnisse bekommen, um sich faktisch ohne Einschränkungen erweitern zu können: Die neue Atommüll-Halle soll genehmigt werden!

Die Realität, das Braunschweiger Atom-Klo, wäre dann nur noch eine Frage von Monaten. Bis nämlich die neue Atommüll-Konditionierungshalle genehmigt, gebaut und in Betrieb ist. Bereit, als Zulieferer für Schacht Konrad und sogar zur Verarbeitung Europäischen Atommülls.

Jetzt kommt es darauf an. Wo steht Braunschweig?

Die BISS hatte den B-Plan TH22 trotz seiner Einschränkungen für die Atomfirmen mit ähnlichen Argumenten für verbesserungswürdig gehalten wie das OVG Lüneburg. Darum muss Braunschweig jetzt endlich aktiv voranschreiten.

Die BISS hatte hier zahlreiche Argumente aufgelistet, die beweisen, dass auch mit dem neuen B-Plan den Nuklearfirmen (viel zu) weitrechende Erweiterungsmöglichkeiten gegeben wären (Stichworte: erhöhter Schallpegel, 3-Schicht-Betrieb, zugelassene Gebäudehöhen höher als in anderen Braunschweiger B-Plänen, maximale Ausschöpfung der überbaubaren Grundflächenzahl). Diese Argumente wurden gegenüber dem OVG nicht in das Feld geführt, um zu beweisen, dass auch den Bürger*Innen mit dem aktuellen B-Plan (zu) viel zugemutet wurde.

Die Stadt darf sich nicht hinter dem OVG-Urteil verstecken, sondern muss aktiv werden:

  1. Die Stadt muss einfordern, dass das Landesumweltministerium, sich zu den (nicht) vorhandenen Betriebsgenehmigungen und zu den enormen Strahlengenehmigungen belastbar äußert.
  2. In dem bundesweiten Stresstest der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) deutscher Zwischenlager und Konditionierungsanlagen ist Eckert&Ziegler als einziger Standort aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung durchgefallen. Die ESK hat daher einen spezifischen Stresstest gefordert und darauf hingewiesen, dass es „bei einer gleichzeitigen Einwirkung auf mehrere der am Ort vorhandenen Anlagen“ zu „deutlich höheren Auswirkungen“ kommen könnte. Das Fehlen des spezifischen Stresstests hat auch das OVG bemängelt. Die Stadt muss hier von dem Landesumweltministerium einfordern, dass dieser bislang ausstehende spezifische Stresstest durchgeführt wird.

Braunschweig muss endlich eine Richtung für die Entwicklung des Braunschweiger Nordens vorgeben.

Dazu müssen sämtliche rechtlichen Mittel ausgenutzt werden. Einen Zeitdruck für unausgereifte Entscheidungen darf es nicht geben. Darum darf es auch nicht zu Gremienentscheidungen oder Ratsentscheidungen kommen, die den Mitgliedern gerade 2 Tage vorliegen.

BISS e.V.

Es wird ernst: Sondersitzung Planungs- und Umweltausschuss und Bezirksrat / BISS-Mahnwache entfällt

Die Zukunft Braunschweigs entscheidet sich – seid dabei:

Am kommenden Montag, 13.02.2017, finden Sondersitzungen statt, in denen höchst sensible Weichenstellungen für die Stadt Braunschweig und das Umland gestellt werden.

Um 15:00 Uhr tagt der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Braunschweig. Die Sondersitzung ist öffentlich (trotz eines nichtöffentlichen zweiten Teils).

Themen:

  • Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
  • Normenkontrollverfahren (OVG-Urteil, das Braunschweig auf das alte Baurecht zurückwarf): Nichtzulassungsbeschwerde

Um 19 Uhr findet zum selben Thema die Sondersitzung des Stadtbezirksrates Wenden-Thune-Harxbüttel statt. Achtung: Ort ist diesmal das Gemeinschaftshaus Thune, Thunstraße 8. Auch diese Sitzung ist öffentlich.

Am Tag darauf steht der Verwaltungsausschuss auf dem Plan, der in der Vergangenheit mehrfach Dinge abschließend beschlossen hatte, ohne sie in den Rat der Stadt zu verweisen. Man darf gespannt sein, ob auch in dieser entscheidenden Situation hinter verschlossenen Türen die Würfel fallen oder ob Bürgerinnen und Bürger zumindest anwesend sein dürfen.

Grund für die Eile ist offenbar die unlängst versandte schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Jetzt entscheidet sich Braunschweigs Zukunft. Seid dabei!

Damit das jedem möglich ist, entfällt an diesem Tag die BISS-Mahnwache an der Harxbütteler Straße.

Wird die Stadt Revision des OVG-Urteils einfordern? Wird sie ihren Anwalt wechseln, der die Angelegenheit offenbar völlig unterschätzt hat? Oder wird es ein aktionistisches Scheingefecht (man hat sich ja bemüht, aber…)?

Infoveranstaltung BiBS und CDU / Geplantes Gewerbegebiet neben Schacht Konrad und Atommülltransport über Beddingen

Die Bürgerinitiative Braunschweig (BiBS) Stiddien und der CDU-Ortsverein Stiddien laden ein zu einer Infoveranstaltung am Dienstag, 21. Februar, um 19.00 Uhr. Das Thema lautet: „Geplantes interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Stiddien-Geitelde-Beddingen“. Ort ist der TSV Geitelde (siehe Einladung).

Warum sollte ein Gewerbegebiet für viele Menschen interessant sein? Zum Beispiel deshalb, weil das in Rede stehende Gewerbegebiet, teils auf Braunschweiger Boden, teils auf Salzgitteraner Land, sich schlimmstenfalls durch Lage und Größe geradezu anbieten könnte, um dort Gewerbe im Zusammenhang mit der geplanten Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad anzusiedeln oder gar als Zwischenlager zu dienen.

Diese Befürchtungen, der Stand der Machbarkeitsstudie, mögliche aus dem Gewerbegebiet resultierende Belastungen für AnwohnerInnen und EigentümerInnen und vieles mehr sollen zur Sprache kommen. Auch der Übergabebahnhof Beddingen, mit Risiken durch den Transport schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, wird thematisiert. Als Gäste sind eingeladen Mitglieder des Rates und der Bezirksräte der Stadt Braunschweig sowie die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad.

Kommen Sie dazu, lassen Sie sich informieren! Gerade unsere Region muss wachsam sein – Asse, Konrad und Eckert & Ziegler sollten Grund genug dafür sein, hellhörig zu werden.