Archiv der Kategorie: Weltatomerbe

Pressemitteilung – „Brandschutz seit 4 Jahren nicht umgesetzt“

– Pressemitteilung –
Brandschutz seit 4 Jahren nicht umgesetzt

Vor vier Jahren musste Eckert & Ziegler (Braunschweig) Baugenehmigungen für Brandschutzmaßnahmen einholen, weil der TÜV Nord bei der Prüfung der Störfallanalyse, die als Grundlage für die enorm hohe Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler erstellt wurde, diese Brandschutzmaßnahmen gefordert hatte.
Auf Nachfrage des BIBS-Mitgliedes im Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel im April 2021 zeigte sich, dass diese dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht umgesetzt wurden und Eckert & Ziegler im Februar 2021 eine Verlängerung der Baugenehmigungen beantragen musste. (siehe Anlagen)

Als der TÜV Süd bis März 2021 zwei neue Verfügungen des Landesumweltministeriums zur Eckert & Ziegler-Strahlengenehmigung positiv begutachtete, ging er jedoch davon aus, dass die Brandschutzmaßnahmen bereits umgesetzt seien. Dieser haarsträubende Zustand zeigt wieder einmal (nach den Unfällen 2017 und 2020), dass die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler fehlerhaft ist und nicht als Grundlage für ihre Strahlengenehmigung gelten darf.

Solche nachweislich relevanten Fehler in der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler befördern die Klage der vier Anwohner gegen diese Strahlengenehmigung, die aktuell geführt und vom Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. finanziell unterstützt wird.

Die BISS fordert eine korrekte Prüfung und Umsetzung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler auch auf Basis des gutachterlich geprüften BISS-Stresstests.

Das Foto unseres Plakatanhängers ist frei verfügbar.

BISS e.V.

Keine Atomindustrie im Wohngebiet

Fünffach höhere Strahlung erlaubt – das führt zu fünffach höherem Krebsrisiko / Umweltverbände: Bundesrat muss Entwurf zum Strahlenschutzrecht nachbessern

Am heutigen Freitag soll im Bundesrat eine Änderung des Strahlenschutzrechts beschlossen werden. Die Umweltverbände der Weltatomerbe-Region Braunschweiger Land fordern eine Nachbesserung, da mit der 1760-Stunden-Regelung die Bevölkerung in der Nähe von Atomanlagen einer 5x höheren radioaktiven Belastung ausgesetzt werden soll.

Zu den Unterzeichnern der Pressemitteilung gehören die AG Schacht Konrad, der Asse-II-Koordinationskreis, aufpASSEn, die BUND-Regionalgruppe Ostniedersachsen mit seinen Kreisgruppen sowie der BUND-Regionalverband Westharz, die BISS und die WAAG.

Die nachfolgende Pressemitteilung wurde zusätzlich an die Umweltminister*innen der Bundesländer versendet.

PRESSEMITTEILUNG
FÜNFFACH HÖHERE STRAHLUNG ERLAUBT – DAS FÜHRT ZU FÜNFFACH HÖHEREM KREBSRISIKO
UMWELTVERBÄNDE: BUNDESRAT MUSS ENTWURF ZUM STRAHLENSCHUTZRECHT NACHBESSERN
Am 19. Oktober wird im Bundesrat voraussichtlich über die „Artikelverordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ entschieden. Diese Verordnung wurde als Verbesserung des Strahlenschutzes angekündigt. Sie enthält jedoch neben weiteren kritischen Punkten eine Regelung, mit der die tatsächliche Strahlenbelastung durch radioaktive Strahlung auf das Fünffache erhöht werden darf.

Die neue Regelung nimmt keinen Daueraufenthalt von Personen an belasteten Orten mehr an, wie es bisher üblich war. Stattdessen geht sie davon aus, dass sich Personen von den 8760 Stunden eines Jahres höchstens 1760 Stunden an gefährdeten Orten, also z.B. dem Zaun einer Atomanlage, aufhalten. Das entspricht ungefähr zweieinhalb Monaten. In dieser Zeit darf zukünftig dieselbe Strahlung abgegeben werden wie bislang in einem ganzen Jahr.

Die angekündigte Verbesserung im Strahlenschutz wird also de facto eine Verschlechterung. Bislang wurde nur in seltenen Ausnahmefällen von einer sogenannten 2000-Stunden-Regelung Gebrauch gemacht, um höhere Strahlenwerte zuzulassen. Dies betraf zum Beispiel das Gelände von Eckert & Ziegler und GE Healthcare am Rande eines Braunschweiger Wohngebiets. In Braunschweig trifft die
2000-Stunden-Regelung deshalb seit Jahren auf scharfe Kritik, weil hierdurch am Zaun der Anlage neben dem öffentlichen Fußweg schon im Vergleich zu Atomkraftwerken oder anderen Atomanlagen das Vierfache an Strahlung abgegeben werden darf.

Die 2000-Stunden-Regelung ist nur zulässig, wenn Daueraufenthalt sicher ausgeschlossen werden kann. Das ist in Braunschweig jedoch nicht der Fall. Die entsprechend scharfe Kritik verhallte jedoch offensichtlich auf Bundesebene ungehört. Mit der 1760-Stunden-Regelung wird nun stattdessen an allen deutschen Atomstandorten eine noch höhere Strahlenbelastung zugelassen.

Die Umweltverbände kritisieren: „Mit jedem Millisievert erhöht sich das Krebsrisiko. Der im Strahlenschutz übliche Wert liegt bei einem Millisievert im Jahr, aber die neue Regelung erlaubt 5 Millisievert jährlich. Diese Gefährdung wird hier willentlich in Kauf genommen. So etwas ist der Bevölkerung nicht zuzumuten, dafür gibt es keinen gesellschaftlicher Konsens. Menschen in der Umgebung von Atomanlagen werden dadurch in noch höherem Maß radioaktiver Belastung ausgesetzt. Und das, obwohl wissenschaftliche Studien wie z.B. die KIKK-Studie (zu Kinderkrebs um Kernkraftwerken) schon jetzt die geltenden Grenzwerte erheblich in Frage stellen.“

Für die Umweltverbände liegt die Schlussfolgerung auf der Hand: „Der Bundesrat darf den vorliegenden Entwurf am 19. Oktober auf keinen Fall absegnen! Es muss mindestens eine Nachbesserung erfolgen, wenn nicht sogar eine völlige Neufassung. Das gebietet allein schon die Verantwortung für die Daseinsfürsorge, es ergibt sich aber auch daraus, dass „der bestehende hohe Schutzstandard“ weiter verbessert werden soll – momentan ist das Gegenteil der Fall.“

Die Verordnung soll EU-Forderungen nach Verbesserungen im Strahlenschutz umsetzen. Betrachtet man die Gefahren radioaktiver Strahlung, ist es zwingend erforderlich, dass die 1760-Stunden-Regelung zurückgenommen und eine tatsächliche, transparente und nachweisbare Verbesserung im Strahlenschutz festgeschrieben wird.