Archiv der Kategorie: GAA

Strafanzeige gegen EZN und Behörden eingereicht

Heute haben Robin Wood und die BISS Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingereicht. Die näheren Details findet ihr auf den Seiten von Robin Wood.

http://robinwood.de/Braunschweig-Thune.735.0.html

Die Strafanzeige beinhaltet die Themen:

  • Verdacht auf unerlaubte Freisetzung von Radioaktivität
  • Verdacht  auf fortgesetzte Grenzwertüberschreitungen
  • Verdacht auf ungenügende oder falsch ausgeführte Überwachung

Weitere Berichte – weiteres Entsetzen

Seit kurzem liegen uns nun auch die NLWKN Jahresberichte für die Jahre 1998 bis 2003 vor. Nach einer ersten Durchsicht sind wir fassungslos. Wir erinnern noch einmal an das BZ Interview mit Dr. Eckert, das am 02.12.2011 gedruckt wurde:

Wir dürfen zwar hohe Aktivitäten handhaben, aber die Strahlung, die nach der Abschirmung übrig bleibt, ist genauso niedrig wie überall. [Grenzwert] … am Zaun … ein Millisievert. Unsere Jahreswerte liegen weit darunter, seit Dekaden.

Wussten wir schon durch die Berichtsjahre 2008 und 2009, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur durch fragwürdige „Rechentricks“ scheinbar eingehalten wurden, so sind weitere Blicke in die neu vorliegenden Berichte erschütternd:

Scheinbar wurde nur in einem einzigen Jahr (2005) quantitativ Neutronenstrahlung gemessen. Die dabei ermittelten Werte (nur für die Neutronenstrahlung!) überstiegen bereits (auf das Jahr hochgerechnet) den gesetzlichen Grenzwert. Warum hat man trotz dieser alarmierenden Feststellung in den folgenden Jahren gar nicht mehr gemessen?

Noch erschreckender: Im offiziellen, erst nach hartnäckigem mehrmaligem Anfordern herausgegebenen behördlichen Bericht zum Jahr 1998 heißt es:

Die Auswertung der Gamma-Ortsdosen ergab an MP 5 (2,538 mSv/a bzw.
Nettodosis 1,960 mSv/a) und an MP 7 (3,006 mSv/a bzw. Nettodosis
2,428 mSv/a) auch nach Abzug des natürlichen Untergrundes eine
Grenzwertüberschreitung gemäß §44 Abs. 1 StrlSchV.

Den Bericht für das Jahr 2004 hat man uns bis heute vorenthalten. Den für 2010 ebenfalls. Ohne Begründung.

Wie werden kerntechnische Anlagen überwacht?

Wenn man hört, dass Betriebe mit radioaktivem Material in erheblichen Mengen umgehen und dabei Strahlung in unbekannter Größenordnung freigesetzt wird, fragt man sich, wie diese wohl überwacht werden. Im Jahresbericht 2007 des ab Seite 48 steht zur Fernüberwachung von Kernreaktoren in Niedersachsen:

Zur Emissionsüberwachung befinden sich in den Anlagen
der Betreiber landeseigene Monitore, die kontinuierlich die
Abgabe radioaktiver Stoffe in Form von Edelgasen, Aerosolen
(an fein verteilten Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe)
und Jod (Nuklid J-131) im Abluftkamin bestimmen.
Die dabei gewonnenen Messwerte werden im Zehn-Minuten-Takt
an die Zentrale in Hildesheim weitergeleitet. [...]
Die kontinuierliche Messwerterfassung ist im Falle einer
Grenzwertüberschreitung mit der Alarmierung einer
Rufbereitschaft der Kernreaktor-Fernüberwachung verbunden.

Warum gilt das nicht auch für Betriebe, die nachgewiesenermaßen im Normalbetrieb eine höhere Strahlenemission als deutsche Kernkraftwerke aufweisen? (Ja, in Braunschweig ist ein solcher Betrieb. Das belegen weitere Berichte.)

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH