19. März 2013
Terrorgefahr und gesundheitliche Risiken durch radioaktives Mo-99 in Thune
Recherchen der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig e.V. (BISS) haben ergeben, dass auf das Gelände der Firma GE Healthcare/Buchler GmbH im Braunschweiger Stadtteil Thune regelmäßig stark strahlendes Molybdän-99 (Mo-99) aus Südafrika geliefert wird. Die BISS befürchtet, dass Terroristen dieses Material für Anschläge nutzen könnten und hält die Sicherung der Transporte sowie des Firmengeländes selbst für völlig unzureichend.
Die offensichtlich ungesicherten Transporte (jeweils nur ein Fahrer, kein bewaffneter Begleitschutz, einfache Lieferwagen) sind aufgrund des bekannten Ausgangs- und Zielortes leicht auszuspähen. Das Firmengelände ist lediglich durch einen ca. 2 Meter hohen Zaun und zwei Werksschützer gesichert, die einen bewaffneten Raub so wenig verhindern könnten wie die firmeneigenen Überwachungskameras.
Die BISS geht davon aus, dass sich in den ca. 30-Liter-Bierfass-großen Transportbehältern aus 56 kg Uran, die mehrfach monatlich angeliefert werden, eine Aktivität von mehreren Tera-Becquerel (= mehrere 1.000.000.000.000 Zerfälle pro Sekunde) in kleinen Fläschchen befindet. „Weil das radioaktive Molybdän-99 in einer Flüssigkeit vorliegt, befürchten wir, dass es bei einem Unfall freigesetzt werden könnte – möglicherweise sogar unbemerkt -, oder dass es nach einem Diebstahl in terroristischer Absicht an beliebigen Orten versprüht werden könnte“, erläutert Dr. Thomas Huk von der BISS.
Huk ergänzt: „Wir wollen keine Panik verursachen, sondern eine unserer Überzeugung nach bestehende Gefahr abgestellt wissen. Deshalb haben wir die Firma, den Oberbürgermeister und das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) vor einer Woche informiert und Abhilfe gefordert.“ Inzwischen haben wir die Rückmeldungen erhalten:
Oberbürgermeister Dr. Hoffmann: „Nicht zuständig; ausschließlich Sache des GAA.“
Leiter des GAA, Herr Aplowski: „Kein Handlungsbedarf. … Vorsätzliche kriminelle Handlungen sind jedoch nicht kalkulierbar und können daher im gesetzlichen Regelwerk nicht abschließend betrachtet werden.“
Mo-99 zerfällt zu Technetium-99, das ein extrem wichtiger Stoff für nukleardiagnostische Untersuchungen ist. Thomas Huk stellt klar: „Natürlich haben wir nichts gegen die Herstellung dieser wichtigen medizinischen Substanzen, die täglich helfen, Leben zu retten. Aber dabei muss Missbrauch ausgeschlossen werden. Und die Verarbeitung gehört nicht neben ein Wohngebiet!“ Die Thuner Atombetriebe liegen nur ca. 50 m vom nächsten Wohnhaus und nur wenige hundert Meter von einer Grundschule und Braunschweigs größtem Gymnasium, demnächst auch noch einer Kinderkrippe und einem Jugendzentrum, entfernt.
Die Firma GE Healthcare/Buchler GmbH gehört zu 40% der alteingesessenen Braunschweiger Firma Buchler GmbH, deren vorheriges Betriebsgrundstück nahe der Innenstadt aufwändig von atomaren Altlasten gereinigt werden musste. Der Vorgänger Amersham Buchler ist durch falsch deklarierte Atommüllfässer für die ASSE in Erinnerung, die unerlaubte flüssige Abfälle und eine bis zu 3000-fach über den Grenzwerten liegende Radioaktivität enthielten. Die ebenfalls auf dem Gelände ansässige und mit Buchler und GE/Buchler verflochtene Firma Eckert & Ziegler/Nuclitec plant eine massive Ausweitung der Bearbeitung von Atommüll in Thune zur Endlagerung im nahen Schacht Konrad.
„Wir haben genug von der höchst undurchsichtigen Informationspolitik der Betreiber und Behörden, und wir haben kein Vertrauen mehr in die Firmen und deren Überwachung“, so Huk. Die Strahlung am Gelände ist jetzt schon x-fach höher als in Gorleben, und die Betriebe liegen fast genau in der Einflugschneise des Flughafens.
Hintergründe und weitere Informationen finden Sie hier.
Anhang:
Kurzfassung möglicher Gefahren aus Mo-99 und ggf. Jod-131 bzw. der Behälter:
- Aneignung durch Terroristen:
a) bewaffneter Überfall auf die nicht bzw. nur schwach gesicherten Transporte
b) bewaffneter Raub vom Betriebsgelände
- Transport:
a) leichter Transport (z.B. mit PKW) in die Nähe eines Anschlagsziels
b) Transport der Fläschchen direkt zum Anschlagsort
- Freisetzung:
a) Freisetzung in fein verteilter Form in z.B. Zügen oder Innenräumen mit einer großen Anzahl von Menschen
b) Terrorwirkung durch „unsichtbare Bedrohung“ und Unsicherheit, ob und wo mit einem ähnlichen Anschlag zu rechnen ist
c) schwere Abgrenzbarkeit des betroffenen Personenkreises
d) Gefahr möglicher Schäden auch nach Jahren