Archiv der Kategorie: Messungen

Neues zur Inventarliste

Mittlerweile ist uns ein neuer Baustein des EZN-Inventars zugegangen. Leider ist er wieder eher nichtssagend! Man stelle sich vor: Wir fordern seit November 2011 die Herausgabe einer vollständigen Liste, bekommen aber höchstens bröckchenweise Einblicke, die niemandem nützen. Wenn ein Gast im Restaurant, der Suppe mit Einlage bestellt, nur ein paar Reiskörner daraus vorgesetzt bekäme, mit dem lapidaren Hinweis, bei Herausgabe eines kompletten Tellers würde die Herkunft der Geheimzutat bekannt und das Geschäft des Kochs geschädigt, würde der wohl ziemlich laut werden!

Sicher wissen wir jetzt allerdings: Insgesamt sind bei EZN 170 Nuklide vorhanden. Mit Verweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse werden sieben davon jedoch nicht aufgeschlüsselt; und das ist problematisch, denn „7 aus 170“ klingt nur harmlos: Tatsächlich machen diese 7 Nuklide über 75 % der Gesamtaktivität aus. Neues zur Inventarliste weiterlesen

Linksfraktion im Landtag: Sonderstatus ist ein Skandal

Die Fraktion der Linkspartei im Niedersächsischen Landtag hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:

Eckert & Ziegler behält einen Sonderstatus, der ihr [sic] hohe Emissionen in die umliegenden Wohngebiete erlaubt.

Diese Aussage bezieht sich sicher nicht zuletzt auf die Tatsache, dass für radioaktives Jod 131 laut Strahlenschutzverordnung eine maximale Emission von 0,5-5 Bq/m3 erlaubt ist, in Thune jedoch 100-250 Bq/m3 emittiert werden dürfen. Das heißt im Klartext: Die Firma besitzt einen Freifahrtschein dafür, durch ihre Schornsteine ein X-Faches dessen, was die Strahlenschutzverordnung vorgibt, über Wohngebieten und Schulen auszustoßen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Linken:

Die Kontrollen sind lückenhaft, ungenau und
betreiberfreundlich. Der für die Firma ungünstigste Messpunkt wurde nie
ermittelt, die abzuziehende Hintergrundstrahlung ebenfalls nicht, und
die Neutronenstrahlung wird nur vom Betreiber selbst gemessen.

Die Linkspartei fordert eine revidierte Messpraxis sowie einen Stresstest. Dass dieses übliche Verfahren Ausnahmen für einzelne Firmen zulässt, sei ein Skandal.

Auswertung des Hearings durch Robin Wood und BISS

Bekanntermaßen sollte das Hearing den Mitgliedern des Braunschweiger Rates als Entscheidungshilfe dienen; zugleich war es als Information für Bürger gedacht, die bislang nicht sonderlich tief in die Materie eingestiegen sind. Die Bürger strömten in Scharen zur Veranstaltung – sogar die Tribünen, die eigentlich geschlossen bleiben sollten, waren hinterher recht vollständig besetzt. Eine ganze Reihe von Ratsmitgliedern folgte dem Aufruf ebenfalls. Nicht jeder fühlte sich nach dem Hearing informierter als zuvor; deshalb hoffen wir, einige Missverständnisse im Folgenden ausräumen zu können. Auswertung des Hearings durch Robin Wood und BISS weiterlesen

Jahresberichte online

Wenn auch die als sehr aufschlussreich eingeschätzten Inventarlisten nach wie vor nicht freigegeben sind, so dürfen wir inzwischen zumindest die uns vorliegenden Jahresberichte der offiziellen Emissions- und Immissionsüberwachung allen Interessierten verfügbar machen. Jeder ist eingeladen, diese Berichte zu lesen und Auffälligkeiten oder Fragen bei kommenden Treffen zur Sprache zu bringen.

Herr Eckert und die Naturgesetze

Abstandsgesetz.
Quelle: Wikipedia, Urheber: Borb.

In einem BZ-Artikel vom 12. Dezember wird Herr Dr. Eckert wie folgt zitiert:

In Luft halbiert sich etwa Gammastrahlung alle drei Meter. Wenn wir den Zaun […] 50 Meter verlegen, reduzieren sich die Werte sofort auf ein Fünfundsechzigtausendstel.

Er behauptet also, die Strahlungsintensität hängt vom Abstand r mit dem Faktor \frac{1}{2^{\frac{r}{3 m}}} ab. Leider liegt er da nicht ganz richtig.

Dafür dass die Strahlungsintensität mit zunehmender Entfernung abnimmt, fallen mir zwei physikalische Gesetzmäßigkeiten ein: Absorption und das sog. Abstandsgesetz. Lediglich die Absorption führt zu einer Halbierung je Länge. Diese Länge, die sog. Halbwertsdicke, beträgt für Gammastrahlen in Luft (bei typischen Annahmen von Energieniveau, Temperatur und Dichte) allerdings nicht 3 Meter sondern rund 100 Meter.

Die Abnahme aufgrund des Abstandsgesetzes ist hingegen durch einen Faktor \frac{1}{r^2} bestimmt, also nicht 2^{xr} sondern r^2 im Nenner obiger Formel. Ein kleiner aber entscheidender Unterschied. Nur ein Versehen?

Für genauere Berechnungen sind mindestens exakte Kenntnisse über Arten und Orte der Strahlungsquellen erforderlich. Aber auch hier spielt Eckert & Ziegler bekanntlich mit verdeckten Karten. Außerdem sollten sich Fachleute mit dem Thema befassen. Ich erreiche mit diesen Überlegungen die Grenzen meiner derzeitigen Fähigkeiten. Herr Eckert offensichtlich ebenfalls.