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Wir haben unsere Jubiläumszeitung „BISS spezial“ mit Bildern versehen und vertont: Schaut mal in die Playlist „5 Jahre BISS: Präzedenzfall Braunschweig“ auf unserem Youtube-Kanal!

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Desto wahrscheinlicher werden Spenden für den Rechtshilfefonds Strahlenschutz: Damit Braunschweig eine Chance hat.

 

IPPNW fordert Verbleib von „Freigabe“-Material an Atomkraftwerksstandorten

AKW-Rückbau

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern, Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.

Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung, stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“ für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.

In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart. Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.

Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.

Hintergrundinformationen:
•  Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•  Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69807415, Email: wilmen@ippnw.de, Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de. www.ippnw.de

Fachgespräch des Umweltausschusses zu Asse II live im Parlamentsfernsehen

Das öffentliche Fachgespräch (siehe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-pa-umwelt/485610)  wird heute, am 18.Januar, von 11 – ca. 13 Uhr live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen. Dazu müsst Ihr/Sie auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ im Menue zur Mediathek/Parlamentsfernsehen gehen und „Kanal 2“ anklicken (bitte die Programmvorschau über, und den Zeitregler unter dem Kanal 2 nutzen).

Die WAAG hat den Umweltausschuss angeschrieben, dass wir davon ausgehen, dass die Aufnahme auch in die Mediathek des Bundestages gestellt wird. Nicht jede/r hat morgens Zeit, sich das anzusehen. Die Mediathek finden Sie auf https://www.bundestag.de/mediathek

Auf der Webseite des Bundestages zur Verfügung gestellte Dokumente:

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Weihnachtsbrief

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

in dieser Weihnachtszeit hat man uns ein ziemlich faules Ei unter die Geschenke gemischt: Mit der Aufhebung des neuen Bebauungsplanes für das Nordbraunschweiger Nukleargelände hängte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Damoklesschwert der 300-fachen ASSE-(Radio-)Aktivität in zugehörigen ausbaufähigen Hallen ein wenig tiefer über Stadt und Umland. Abgründe menschlicher Verirrung taten sich auf mit Sätzen wie „namentlich Schutzinteressen der benachbarten Wohnbevölkerung rechtfertigten so weitgehende Einschränkungen nicht“: Eindeutig wurden hier wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der Menschen im Umfeld gestellt.

Mit seiner Entscheidung entsprach das Gericht indirekt der Forderung der Bundesregierung aus dem Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) nach dem Ausbau des Standortes. Aber es widerspricht damit offenbar der Rechtsprechung des ihm übergeordneten Bundesverwaltungsgerichts, auf deren Grundlage seinerzeit das BISS-Rechtsgutachten fußte, das Braunschweig verdeutlichte: Hier darf die Kommune nicht nur tätig werden, hier muss sie es auch. Dementsprechend widerspricht das Urteil desselben Gerichts, das in Bezug auf Schacht Konrad das Recht auf Nachweltschutz verneinte (und auch hier die Revision verweigerte), auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Artikel 2 verbürgt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jeden. Es gibt also Grund zur Hoffnung.

Denn die dunkelsten Tage des Jahres sind zugleich die Zeit der Wintersonnenwende. Das Licht wird wiedergeboren, ein neuer Jahreskreislauf beginnt. Seit Jahrtausenden hat man dies auch in unserem Land gefeiert. Es ist die Zeit der Erholung, des Innehaltens und der Erneuerung. Es gibt also Grund zur Hoffnung.

Für Christen ist in diesen Tagen das „Fürchte dich nicht“ der lukanischen Weihnachtsgeschichte zentral: „Und der Engel sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige Euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der Herr, in der Stadt Davids.“ (Lk 2, 10.11)

Es gibt definitiv Grund zur Hoffnung. Die BISS wird auch im kommenden Jahr für Mensch und Umwelt die Sicherheit vor ionisierender Strahlung und die Vorrangstellung menschlichen Lebens und menschlicher Unversehrtheit vor wirtschaftlichen Interessen einfordern. Wir werden die Stadt dabei unterstützen, alle Chancen zu nutzen, um die Strahlenbelastung am Standort zu verringern. Wir werden weiterhin beim Land Niedersachsen auf Rücknahme der Strahlengenehmigungen am Standort und letztlich auf Umsiedlung der Betriebe drängen und gegebenenfalls mit Unterstützung unseres Rechtshilfefonds‘ eine Klage anstrengen.

Bleiben Sie uns treu: Gemeinsam haben wir nun schon fünf Jahre lang die Errichtung der neuen Atomhalle und die Erweiterung der Nuklearbetriebe neben Wohnhäusern und Schulen verhindert, und wir geben nicht auf. Wir geben keine Ruhe mehr!

Frohe Weihnachten wünscht
Ihr / Euer BISS e.V.

Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig

– Offener Brief –

BISS kritisiert OVG-Urteil: Gesprächsangebot an die Stadt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg schlug Wellen: Der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nukleargelände im Braunschweiger Norden wurde ohne die Möglichkeit der Revision für ungültig erklärt. Damit stehen den Atomfirmen am Standort wieder alle Erweiterungsmöglichkeiten des alten Bebauungsplanes offen. Gesundheitliche Risiken der Bevölkerung wurden dabei als den Interessen der Firmen gegenüber irrelevant eingestuft. Stadtbaurat Leuer kündigte an zu prüfen, ob die beanstandeten Punkte im Einzelnen einer Heilung zugeführt werden und ob Rechtsmittel eingelegt werden können.

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) sieht sachliche Fehler in der Verhandlung und fordert deshalb die Stadt Braunschweig auf, alle rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Jetzt seien konkrete Pläne für den Stadtbezirk nötig, an der sich ein klarer Aufstellungsbeschluss und ein neuer Bebauungsplan orientieren können. Peter Meyer (BISS) stellt klar: „Wir bieten der Stadt Braunschweig nach wie vor an, sie mit dem Sachverstand unserer fachlichen und juristischen BeraterInnen zu unterstützen, um gemeinsam die Interessen der Stadt und ihrer Einwohnerschaft zu wahren – jetzt erst recht.“

Restrisiko quantifizieren / Inventar offenlegen  Offener Brief zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gegen den neuen Bebauungsplan für die Atomfirmen in Braunschweig weiterlesen