Archiv der Kategorie: Umweltministerium

Brennelemente-Ausfuhr von Deutschland (Lingen) nach Belgien (Tihange)

Die Aachener Zeitung schreibt:

Atomkraftgegner kritisieren Brennelemente-Ausfuhr nach Belgien

Aachen/Berlin.

Die Lieferung deutscher Brennelemente für das umstrittene belgische Kernkraftwerk Tihange hat Atomkraftgegner verärgert. Obwohl Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Abschaltung des Blocks Tihange 2 gefordert habe, billige sie die Lieferungen aus dem niedersächsischen Lingen und leiste Beihilfe zum AKW-Betrieb, kritisierten Aktivisten in Aachen und im Münsterland.

Auch Grüne und Linke im Bundestag forderten am Dienstag, die Lieferungen einzustellen. „Wenn Tihange 2 keine Gefährdung der Sicherheit Deutschlands ist, was dann?”, sagte die Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl. Linke-Politiker Hubertus Zdebel sprach von einem „Skandal”.

Auch Städteregionsrat Helmut Etschenberg (CDU) reagierte mit Unverständnis. „Ich bin der Auffassung, dass unsere Grenzregion von der Umweltministerin und der ganzen Bundesregierung alleingelassen wird“, kritisierte Etschenberg nicht zum ersten Mal. Die Transporte zu Tihange 2 der Brennelemente müssten dringend gestoppt werden, „selbst wenn das der Bundesregierung Ärger einhandeln sollte“. Es passe nicht zusammen, dass Barbara Hendricks (SPD) das Abschalten von Tihange 2 fordere und gleichzeitig eine ihr unterstellte Behörde die Ausfuhr genehmige. „Wir werden in Berlin nicht so ernst genommen“, kritisierte Etschenberg im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wenn das der Wahlkreis von Frau Hendricks wäre, würde sie sich stärker für das Aus von Tihange einsetzen.“  Brennelemente-Ausfuhr von Deutschland (Lingen) nach Belgien (Tihange) weiterlesen

Anfrage wegen unklarer Messwert-Darstellung des NMU

Seit Anfang 2016 ist der Strahlenwert am Tor der Atomfirmen, gemessen durch ein Gerät des Niedersächsischen Umweltministeriums, online verfügbar. Die Werte werden 1x täglich aktualisiert, und zwar jeweils nach einer Prüfung auf Plausibilität.

Weil uns aufgefallen ist, dass bei „Peaks“, also Ausreißern der Messwerte nach oben, schon mehrfach die grafische Darstellung, also die „gezeichnete Linie“, nicht mit dem dazu angezeigten Zahlenwert übereinstimmte, haben wir dazu nach Umweltinformationsgesetz (NUIG) folgende Anfrage gestellt:

[Z]um wiederholten Male ist es nicht möglich, bei einem Peak der ODL-Werte [ODL = Ortsdosisleistung, Anm. BISS] für Thune, der offensichtlich den obersten Wert der Skala (0,5 µSv/h) sprengt, den genauen Wert anzuzeigen. Egal, wie stark man die Anzeige vergrößert, der Wert wird als 0,09 µSv/h angegeben, während grafisch ersichtlich ist, dass mindestens 0,5 µSv/h vorlagen.

Daher unsere Fragen:

  1. Wie hoch ist laut Ihrer Datenbank der tatsächlich gemessene Wert?
  2. Wurde hier ein „unplausibler“ Wert nach einer Prüfung „herunternotiert“?
  3. Falls 2. zutrifft: Mit welcher Begründung geschah dieses „Herunternotieren“?
  4. Falls 2. nicht zutrifft: Wird geprüft, weshalb es desöfteren zu solcherart der Öffentlichkeit eben nicht wirklich zugänglichen Daten kommt?
  5. Wie wird zukünftig ausgeschlossen, dass es zu solchen fehlenden Angaben bzw. geradezu Fehlangaben kommt?

Im Anhang der Screenshot:

Die Antwort, die vermutlich in 4-6 Wochen kommt, veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Anmerkung:

Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt: Mehr Messpunkte sind begrüßenswert, senken aber nicht die tatsächliche Strahlung! Atomfirmen gehören nicht ins Wohngebiet.

Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern

Der Stresstest der ESK: Eckert & Ziegler fällt durch

Im Jahr 2013 führte die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen der Untersuchungen von AKWs und Zwischenlagern einen Stresstest für Eckert & Ziegler durch. Wegen der Nähe zur Wohnbebauung fiel Eckert & Ziegler in Braunschweig als einziger Standort in Deutschland bei dieser Untersuchung durch – obwohl dieser Test nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Gefährdungspotentials auf dem Gelände berücksichtigte. Die fehlenden Aspekte könnten nun in einem weiteren, spezifischen Stresstest begutachtet werden. Bislang ist allerdings der Wille dazu nicht erkennbar.

Nur Bruchteile betrachtet  Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern weiterlesen

IPPNW fordert Verbleib von „Freigabe“-Material an Atomkraftwerksstandorten

AKW-Rückbau

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern, Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.

Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung, stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“ für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.

In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart. Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.

Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.

Hintergrundinformationen:
•  Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
•  Hintergrundpapier der IPPNW

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69807415, Email: wilmen@ippnw.de, Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de. www.ippnw.de

Fachgespräch des Umweltausschusses zu Asse II live im Parlamentsfernsehen

Das öffentliche Fachgespräch (siehe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-pa-umwelt/485610)  wird heute, am 18.Januar, von 11 – ca. 13 Uhr live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen. Dazu müsst Ihr/Sie auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ im Menue zur Mediathek/Parlamentsfernsehen gehen und „Kanal 2“ anklicken (bitte die Programmvorschau über, und den Zeitregler unter dem Kanal 2 nutzen).

Die WAAG hat den Umweltausschuss angeschrieben, dass wir davon ausgehen, dass die Aufnahme auch in die Mediathek des Bundestages gestellt wird. Nicht jede/r hat morgens Zeit, sich das anzusehen. Die Mediathek finden Sie auf https://www.bundestag.de/mediathek

Auf der Webseite des Bundestages zur Verfügung gestellte Dokumente:

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