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Thune macht Schule…?

In Duisburg und in Braunschweig wehren sich die Anwohner gegen Atommüll direkt neben Wohnhäusern und Schulen. Bis dato liegt diese Konstellation bundesweit (hoffentlich) nur an diesen beiden Orten vor. Offenbar will man aber diese absurde Gemengelage nun auch bei der Suche nach dem Standort für ein mögliches Zwischenlager an der ASSE nicht ausschließen.

Der Grenzwert für die Strahlung wird rechtlich natürlich berücksichtigt, nicht aber der Abstand zu Wohnhäusern; es gilt tatsächlich das normale Baurecht, d.h. im Zweifelsfall betrüge der Mindestabstand lediglich die halbe Höhe der Lagerhalle. Als gäbe es nicht schon genügend Hinweise auf die Gefährdung durch Niedrigstrahlung (vgl. IPPNW u.a.) oder auf einen Zusammenhang zwischen Abstand und Erkrankungswahrscheinlichkeit (vgl. KiKK-Studie)!

Bleibt im Sinne der Menschen an der ASSE zu hoffen, dass bei der Standortsuche für ein mögliches Zwischenlager der größtmögliche Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird und man die Fehler aus dem Zuständigkeitsgeschacher in Thune dort nicht wiederholt. Alles andere wäre eine Schande für Niedersachsen. Eine gesetzliche Regelung, die Radioaktivität in Sichtweite von Wohnhäusern verbietet, ist längst überfällig.

Container bleiben stehen

Mit dem erwarteten Widerspruch der Firma Eckert & Ziegler gegen eine entsprechende Anweisung der Braunschweiger Verwaltung rückt die Entfernung diverser widerrechtlich auf dem Thuner Gelände befindlicher Container zumindest vorläufig in weite Ferne. Die Verwaltung prüft derzeit die Begründung des Widerspruchs; dessen aufschiebende Wirkung liegt im üblichen Rahmen.

Sollte die Verwaltung die Gründe für den Widerspruch anerkennen und auf ihren Anspruch verzichten, die baugenehmigungslosen Container wegschaffen zu lassen, bleibt der schale Beigeschmack, dass der wahre Grund darin liegen könnte, dass

a) Eckert und Ziegler die Container vermutlich nirgendwo anders hinbringen können, weil das Leeser Zwischenlager voll ist, und dass

b) die Container möglicherweise trotz ihres offenbar radioaktiven Inhalts tatsächlich zur Abschirmung im Freien stehen und man entweder nicht fähig oder nicht willens ist, die Strahlenwerte auf dem Gelände so weit herunterzufahren, dass auf diese Abschirmung verzichtet werden kann.

Unangenehmer Gedanke.

Was war eigentlich …

… im Sonder-PLUA am Donnerstag, den 19. Dezember, im Rathaus los?

Der Planungs- und Umwelt-Ausschuss hatte sich den Fachanwalt der Stadtverwaltung eingeladen, der

  • die Revision gegen die im ersten Gerichtsverfahren verlorene Klage von Eckert & Ziegler um den Hallen-Neubau sowie
  • das Bauleitplanverfahren zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes in Braunschweig-Thune unter Berücksichtigung der Nutzung radioaktiver Stoffe und deren Risiken

rechtlich begleiten soll.

Eine ereignisreiche Diskussion, an der auch die BISS teilnahm, endete in Erkenntnissen, die wir als BISS bereits mit unserem Rechtsgutachten belegt hatten.

Heraus kamen im Ergebnis zwei wichtige Aussagen:

  1. Der Rat der Stadt hat die Planungshoheit und kann bestimmen, ob dem Wohnen oder der industriellen Verarbeitung radioaktiver Stoffe der Vorrang im Braunschweiger Stadtgebiet gegeben werden soll.
  2. Zur notwendigen Argumentation der Entwicklung des Bebauungsplanes im Industriegebiet an der Harxbütteler Straße muss ein Gutachten erstellt werden, das die Risiken der Nutzungen, Transporte und Emissionen am Standort beurteilt

Der PLUA hat daraufhin beschlossen, dass das notwendige Gutachten durch die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben werden soll.

Wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Verwaltung gibt zu: Containerlager illegal

Das stand (noch) nicht in der Zeitung: Während der Ratssitzung am 12.11. wurde durch Einwohnerfragen bekannt, dass das Containerlager, das bei Eckert & Ziegler maßgeblich zur Strahlung am Zaun beiträgt, in der jetzigen Nutzung illegal ist. Dieser Umstand muss der Verwaltung irgendwann zwischen Juni 2012 (Beginn der Bestandsaufnahme) und der 45. Kalenderwoche 2013 (die mit dem 10. November endete) bekannt geworden sein. Dennoch lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung keine Information darüber vor; erst die Bürgerfragen brachten es ans Licht. Auch in der Presse stand davon bis dato nichts.

Die BISS hat einen offenen Brief an die Ratsmitglieder geschrieben. Für illegale Nutzungen kann es keinen Bestandsschutz geben, und schon gar kein Recht auf Erweiterung! Es wäre schön, wenn der sympathische Braunschweiger Löwe endlich mal wach werden würde.

Aktualisierung 17.11.: Aus der Antwort auf die Bürgerfrage geht sogar hervor, dass die Verwaltung bereits zum Zeitpunkt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht BS über die Illegalität des Containerlagers informiert war, d.h. bereits am 11.09.2013, ziemlich genau zwei Monate vor der Ratssitzung. Aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses hätte die Verwaltung diesen wesentlichen neuen Sachstand eigentlich dem Rat zeitnah weiterleiten müssen.