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Stadt verschickt Eingangsbestätigungen – auf Auslegungsdatum achten

Die Stadtverwaltung hat Eingangsbestätigungen für die Einwendungen zum neuen B-Plan versandt. In diesem Schreiben heißt es unter anderem: „Der Termin der öffentlichen Auslegung wird in der Braunschweiger Zeitung und im Internet unter
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/bekanntmachungen/ausgelegte_bauleitplaene.html  bekanntgemacht werden.“ Mit anderen Worten: Liebe Zeitungleser und Internetwandernde, bitte achtet gemeinsam mit uns darauf, dass diese (gewöhnlich nicht besonders auffällige) öffentliche Bekanntmachung nicht untergeht. Schickt eine Mail an email@biss-braunschweig.de!

BISS e.V. reicht fundierte Einwendungen und Vorschläge ein

Die BISS e.V. wird am Montag ihre Einwendungen und Vorschläge zum neuen Bebauungsplan der Stadt Braunschweig für das Industriegebiet Wenden/Thune im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bei der Stadt einreichen.

Das umfangreiche Dokument enthält

  • einen Abriss der Situation,
  • eine Begründung,
  • eine detaillierte Zielsetzung,
  • Kritikpunkte,
  • Missstände,
  • Forderungen,
  • textuelle und grafische Grundlagenarbeit zu einem Bebauungsplan inklusive gesetzlicher Grundlagen sowie
  • Vorschläge zum Umgang mit der aktuellen Situation.

Jeder Bürger kann zudem selbst seine Ideen und Vorschläge bis zum 27.11. bei der Stadtverwaltung einreichen.

Der Kontakt zur Bauverwaltung ist über die Homepage der Stadt erreichbar.

AG Schacht Konrad: Detaillierter Bericht zur Bürgerveranstaltung

Auf der Homepage der AG Schacht Konrad findet sich ein hervorragender Bericht zur Bürgerinformation über den Stand des neuen Bebauungsplanes: Die gute Vorbereitung sowohl der Verwaltung als auch der Bürger wird herausgestellt, ebenso aber auch das offensichtliche Staunen der Verwaltung darüber, dass die Bürger den Schwachpunkt der Definition von „Abfall“ herausstellten, denn dort liegt eines der möglichen Schlupflöcher für EZN (zum einen fällt Atommüll unter das Atomgesetz und nicht, wie sonstiger Abfall, unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz, zum anderen wären Abfälle, die anderweitig weiterverwertet werden, u.U. kein Müll, die könnten dann weiterverarbeitet werden). Betont wird auch in diesem Artikel: Die Stadt will EZN Erweiterungsmöglichkeiten schaffen, das ist ihr Ziel. Wer dagegen protestieren möchte, kann bis zum 27.11. Einwendungen einreichen.