Die Stadtverwaltung gibt an, dass sie den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Veränderungssperre, für den Bauantrag von GE Healthcare auf dem Buchler Firmengelände, im „Planungs und Umweltausschuss“ nicht stellen wird.
Als Begründung wird angegeben:
- Der Bezirksrat war nicht informiert.
Kommentar der BISS: Die Stadtverwaltung vergisst einen formalen Akt, der ihr tägliches Geschäft ist und dies bei einem solch sensiblen Thema. - Der Bauantrag von GE Healthcare war angeblich bis zum 13. Dez. 2012, der Ratssitzung mit Beschluss eines Baustopps, nicht vollständig.
Kommentar der BISS: Ein Bauantrag für ein Gebiet mit Veränderungssperre, ob vollständig oder nicht, bedarf immer einer Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung für einen solchen Bauantrag sollte aber erst nach der Neuerstellung eines Bebauungsplanes erteilt werden, damit die Korrektheit dieser Ausnahme festgestellt werden kann.