Betroffene AnwohnerInnen, die BISS e.V. und der Rechtshilfefonds Strahlenschutz
e.V. haben heute, am 25. November, beim Niedersächsischen Umweltministerium
einen Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigungen der Braunschweiger
Nuklearfirmen eingereicht.
Dr. Thomas Huk, einer der Antragsteller und möglichen Kläger, und der renommierte
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg (bekannt aus dem Brunsbüttel-Urteil)
erläuterten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Gründe für den Antrag:
• Die Nuklearfirmen befinden sich am Rande der Großstadt Braunschweig mit ca.
250.000 Einwohnern, unmittelbar neben Wohngebieten (40m) und Schulen
(150m).
• Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) und das Öko-Institut halten
jedoch einen Mindestabstand von 350 m zur nächsten Wohnbebauung für
notwendig.
• Die Direktstrahlung an der Firmengrenze des Braunschweiger Standortes ist
höher als an deutschen AKWs. Aber auch die Genehmigung für radioaktive Abluft
ist völlig überhöht und liegt ein Mehrhundertfaches über den Grenzwerten der
Strahlenschutzverordnung.
• Seit 1975 wurden die Strahlengenehmigungen um den Faktor 1000 erhöht. Das
entspricht dem 300fachen des ASSE-Inventars oder der genehmigten Aktivität
des Castor-Lagers Lubmin. Das Zustandekommen dieser Genehmigungen
erscheint undurchsichtig und fehlerhaft, Anfragen hierzu bleiben unbeantwortet,
eine zugesagte Überprüfung hat auch nach über 2 Jahren zu keinen Ergebnissen
geführt.
• Eckert & Ziegler hat im Sommer 2015 angekündigt, seine bislang nur zu maximal
ca. 10 % ausgenutzte Strahlengenehmigung zukünftig vollständig ausnutzen zu
wollen.
• Seit 2003 wird der Standort Braunschweig-Thune laut des Nationalen
Entsorgungsprogramms (NaPro) als einer von fünf bundesweit vorhandenen
Konditionierungsanlagen festgelegt. Braunschweig soll demzufolge eine wichtige
Rolle in der Atommüll-Behandlung spielen.
• Obwohl lediglich eine Betriebsbeschreibung für die Rücknahme eigenen
Atommülls aus dem Jahr 1975 besteht, wurden in den letzten Jahren bereits
„Konrad-Container“ auch für andere Bundesländer befüllt. In den Jahren 2001-
2011 wurden über 100.000 Atommüll-Fässer angenommen. Atommüll lagert
ungeschützt und ohne die notwendige baurechtliche Genehmigung in Fässern
und Containern im Freien.
• Die Nuklearfirmen befinden sich unmittelbar neben der Einflugschneise des
keine 3 km entfernten Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg. Hier
führt die DLR mit Großflugzeugen Versuchsflüge im flugphysikalischen
Grenzbereich durch.
• Es fehlt ein Katastrophenschutzplan, der die Bevölkerung über notwendige
Verhaltensweisen im Ernstfall informiert.
• Bürgerinnen und Bürgern werden umfangreiche Informationen zum
radioaktiven Inventar mit dem Hinweis auf Terrorgefahr vorenthalten.
Antragsteller Huk stellt klar: „So kann es nicht weitergehen! Wir halten den Standort aus
den oben genannten Gründen für völlig ungeeignet und unverantwortbar. Darum hat die
BISS e.V. gemeinsam mit AnwohnerInnen und UnterstützerInnen zur Finanzierung von
vorbereitenden rechtlichen Schritten und Klagen gegen die Strahlengenehmigungen am
Standort Braunschweig-Thune den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. gegründet.“
Der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages wird am 30.11.2015 einen
Antrag der CDU-Fraktion behandeln, der Verhandlungen des Landes mit Eckert & Ziegler über eine freiwillige Selbstkontrolle fordert. Die Antragsteller und die BISS halten dies nicht für sinnvoll. Thomas Huk: „Eckert & Ziegler setzt gerade jetzt kompromisslos alles daran, in Braunschweig eine neue große Halle zur Atommüllkonditionierung zu bauen. Die Firma hat öffentlich eine 100%ige Ausnutzung ihrer enorm hohen Strahlengenehmigungen angekündigt. Um die Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig und dem Umland zu schützen, müssen die Genehmigungen weitgehend aufgehoben werden. Dies wird kaum im Konsens und mit Selbstverpflichtungen gehen, zumal die Firmen am Standort bisher alle paar Jahre gewechselt haben und wir das Vorgehen der derzeitigen Genehmigungsinhaber für nicht vertrauenerweckend halten“.
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit erläuterte in einem kurzen Statement den Inhalt des
Antrages auf Widerruf der Strahlengenehmigung. Er sieht es als gegeben an, dass die
Grundlagen für die Erteilung der Genehmigungen nicht vorhanden waren und es auch
aktuell nicht sind. Daher müssen Teile der Genehmigungen oder sogar die
Genehmigungen insgesamt zurückgenommen und neu bewertet werden.
Peter Meyer von der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig (BISS) e.V. fordert
Konsequenzen: „Die BISS e.V. sieht hier die dringende Notwendigkeit einer politischen
Entscheidung, die zum Ziel hat, dass das Land Niedersachsen und Eckert & Ziegler einen geeigneteren Standort finden.“
BISS e.V.