Archiv der Kategorie: EZN

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen

Offener Brief: BISS fordert öffentliche Entscheidung und ehrliches Moratorium

OFFENER BRIEF

2017-03-08

An den Oberbürgermeister Ulrich Markurth und den Rat der Stadt Braunschweig

Nicht-Öffentliches Gespräch mit Eckert & Ziegler im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig, Forderung der BISS zu einem ehrlichen Moratorium

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

die kommende Sitzung des Planungs- und Umweltausschussesam 15.3.2017 plant das für Braunschweig zentrale Thema zur Nuklearfirma Eckert & Ziegler in einer Nicht-Öffentlichen Sitzung zu behandeln.

Die BISS ist der Meinung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik eine große Transparenz/Öffentlichkeit notwendig ist.

Der Vorstand der BISS betont:„Zu der Erlaubnis-Diskussion einer Atommüll-Drehscheibe undeiner Legalisierung eines Atommüllzwischenlagers im Braunschweiger Stadtgebiet darfeskeine Gespräche hinterverschlossenen Türen geben.“

Genau dies ist jedoch derzeit geplant, da die direkten Gespräche mit Eckert & Ziegler ineinemNicht-Öffentlichen Teil der Sitzung stattfinden sollen. Die BISS fordert daher auf, diegesamte Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und somit auch die Gespräche mitEckert & Ziegler öffentlich stattfinden zu lassen.

Die BISS unterstützt die Forderung nach einem Moratorium, wenn es hilft neue Erkenntnisse berücksichtigen zu können – wie wiederholt gefordert, den Stresstest.

Diese Erkenntnisse für den Standort Braunschweig-Thune aus dem seit 2013 geforderten Stresstest des Beratungsgremiums der Bundesregierung (ESK) müssen geschaffen werden und die Grundlage für eine Umsiedlung oder andere Handlungsoptionen bilden.

Erst dieses Ergebnis erlaubt eine vernünftige Entscheidung über die Erlaubnis zum Bau einerAtommüll-Verarbeitungshalle neben Wohnen, Schulen und KiTas.

Mit freundlichen Grüßen

BISS e.V.
Dr. Thomas Huk, 1. Vorsitzender
Peter Meyer, 
2. Vorsitzender

Anfrage wegen unklarer Messwert-Darstellung des NMU

Seit Anfang 2016 ist der Strahlenwert am Tor der Atomfirmen, gemessen durch ein Gerät des Niedersächsischen Umweltministeriums, online verfügbar. Die Werte werden 1x täglich aktualisiert, und zwar jeweils nach einer Prüfung auf Plausibilität.

Weil uns aufgefallen ist, dass bei „Peaks“, also Ausreißern der Messwerte nach oben, schon mehrfach die grafische Darstellung, also die „gezeichnete Linie“, nicht mit dem dazu angezeigten Zahlenwert übereinstimmte, haben wir dazu nach Umweltinformationsgesetz (NUIG) folgende Anfrage gestellt:

[Z]um wiederholten Male ist es nicht möglich, bei einem Peak der ODL-Werte [ODL = Ortsdosisleistung, Anm. BISS] für Thune, der offensichtlich den obersten Wert der Skala (0,5 µSv/h) sprengt, den genauen Wert anzuzeigen. Egal, wie stark man die Anzeige vergrößert, der Wert wird als 0,09 µSv/h angegeben, während grafisch ersichtlich ist, dass mindestens 0,5 µSv/h vorlagen.

Daher unsere Fragen:

  1. Wie hoch ist laut Ihrer Datenbank der tatsächlich gemessene Wert?
  2. Wurde hier ein „unplausibler“ Wert nach einer Prüfung „herunternotiert“?
  3. Falls 2. zutrifft: Mit welcher Begründung geschah dieses „Herunternotieren“?
  4. Falls 2. nicht zutrifft: Wird geprüft, weshalb es desöfteren zu solcherart der Öffentlichkeit eben nicht wirklich zugänglichen Daten kommt?
  5. Wie wird zukünftig ausgeschlossen, dass es zu solchen fehlenden Angaben bzw. geradezu Fehlangaben kommt?

Im Anhang der Screenshot:

Die Antwort, die vermutlich in 4-6 Wochen kommt, veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Anmerkung:

Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt: Mehr Messpunkte sind begrüßenswert, senken aber nicht die tatsächliche Strahlung! Atomfirmen gehören nicht ins Wohngebiet.

Genehmigung herunterschrauben: In welchem Maße?

In der Braunschweiger Zeitung war heute die Rede davon, dass Eckert & Ziegler freiwillig einen Teil seiner Genehmigungen für den Nuklearstandort neben Wohnhäusern und Schulen zurückschrauben wolle. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen.
 
Denn selbst bei einer Rücknahme der Genehmigungen um 50 % entspräche die genehmigte Aktivität noch immer 150 x dem ASSE-Inventar. Das wäre also trotzdem eine massive Erweiterung! Und die 2000-Stunden-Regelung ist nach Auffassung der BISS ohnehin illegal. Darauf zu verzichten, wäre kein großes Verdienst.
 

Eckert & Ziegler hat sich offenbar bislang weder schriftlich oder notariell beglaubigt noch überhaupt konkret zur Höhe der angeblich angebotenen Rücknahme geäußert. Es klingt also einmal mehr nach dem Versuch, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, ohne sich ernsthaft zu etwas zu verpflichten.

Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern

Der Stresstest der ESK: Eckert & Ziegler fällt durch

Im Jahr 2013 führte die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) im Rahmen der Untersuchungen von AKWs und Zwischenlagern einen Stresstest für Eckert & Ziegler durch. Wegen der Nähe zur Wohnbebauung fiel Eckert & Ziegler in Braunschweig als einziger Standort in Deutschland bei dieser Untersuchung durch – obwohl dieser Test nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Gefährdungspotentials auf dem Gelände berücksichtigte. Die fehlenden Aspekte könnten nun in einem weiteren, spezifischen Stresstest begutachtet werden. Bislang ist allerdings der Wille dazu nicht erkennbar.

Nur Bruchteile betrachtet  Braunschweiger Nukleargelände: Stresstest kann Atommüllwohnort verhindern weiterlesen