Wir regen uns seit fast drei Jahren immer wieder über dieselben Ungerechtigkeiten auf, argumentieren und fordern unser Recht auf Vermeidung unnötiger Gefahren ein, das wir mit Füßen getreten sehen. Damit Ihr auch Bescheid wisst, hier mal ein paar Infos zur sogenannten „2000-Stunden-Regelung“.
Für uns ist die Kenntnisnahme des Phänomens der „verlorenen Mädchen“ auf Bundesebene interessant, weil wir in privater Recherche auch für Thune bzw. die nähere Umgebung des Braunschweiger Nukleargeländes eine deutliche „Mädchenlücke“ ermittelt haben. Wir meinen, es reicht nicht, die vorliegenden Daten mit den bisherigen Modellen abzutun nach dem Motto: „Die Strahlung ist zu niedrig, um dafür verantwortlich zu sein“. Der Zusammenhang zwischen ionisierender Strahlung und dem Geschlechterverhältnis muss endlich in unabhängiger Forschungsarbeit aufgeklärt werden. Öffentliche Fachgespräche sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Am 11.03. ging’s los: Seit mittlerweile fast vier Wochen finden täglich trotz der für Werktätige ungünstigen Zeit zwischen 16 und 17 Uhr Mahnwachen vor dem Werkstor von Eckert & Ziegler statt. Damit wollen wir insbesondere auf drei Sachverhalte aufmerksam machen:
1) Die neuen Messpunkte des Umweltministeriums führen nicht zu mehr Sicherheit, weil die Strahlung dank der 2000-Stunden-Regelung den Grenzwert faktisch übersteigen darf (und tatsächlich auch in bestimmten Bereichen übersteigt). Durch mehr Wiegevorgänge wird das Schwein nicht schwerer!
2) Die illegal platzierten Container mit (zumindest teils) radioaktivem Inhalt wurden trotz Anweisung der Stadt noch nicht abtransportiert. Stattdessen stellte man zwei neue Container auf, und zwar im hinteren Bereich des Geländes und ohne die üblichen „Füße“, die einen raschen Abtransport ermöglichen würden. Die Stadt prüft derzeit, ob es sich um Lagercontainer handelt, d.h. sie erkundigt sich bei den Firmen.
3) Mit Radioaktivitätskennzeichen versehene Rostfässer im Hof vertragen sich nicht mit sicherem Wohnen für Familie & Co!
Bei extrem schönen Wetter trafen wir uns mit etwa 54 Interessierten zum ersten Sonntagsspaziergang um das Firmengelände der Atom-Firmen GE Healthcare Buchler und Eckert & Ziegler in Braunschweig-Thune.
Neulinge im Thema bekamen die Gelegenheit, ihre Neugier zu stillen und BISS-Aktive sowie auch unseren Ortsbürgermeister Hartmut Kroll zu befragen.
An einigen herausgehobenen Punkten unterhielten wir uns über die neuen Messpunkte oder die vielen illegalen See-Container mit, laut Gewerbeaufsichtsamt, „unbekanntem“ Inhalt.
Auch die rostigen Fässer, die sogar neu angemalt wurden, nachdem wir sie mit Fotos als rostige Atommüllfässer entarnt hatten, wurden besucht.
Nach gut eineinhalb Stunden Rundgang um das Gelände beendeten wir die Kundgebung und rollten unsere Fahnen ein.
Der nächste Sonntagsspaziergang findet am 13. April statt und danach am zweiten Sonntag eines jeden Folgemonats.
Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurden „die Programme zur Strahlenüberwachung der Umgebung am Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Leese (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH) sowie an den Produktions- und Abfallkonditionierungsanlagen in Braunschweig-Thune (Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG)“ verschärft.
Zusätzliche Messpunkte wurden eingerichtet, die Abstände zwischen den Messungen wurden verkürzt. Orientierungsrahmen hierbei ist interessanter Weise die „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“. In Braunschweig werden jetzt zudem sowohl die Gamma- als auch die Neutronendosen doppelt überwacht, nämlich außer durch die Betreiber zusätzlich durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Damit ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Überwachung getan. Bleibt zu hoffen, dass ähnlich positive Anordnungen demnächst auch für die Abluft getroffen werden, denn dort wurde bekanntermaßen für bestimmte Nuklide das Mehrhundertfache dessen genehmigt, was die Strahlenschutzverordnung eigentlich als Höchstwert vorsieht. Berechnungen für die Verteilung der Nuklide in der Umwelt, wie sie einer Genehmigung eigentlich zugrunde liegen müssten, konnte das Gewerbeaufsichtsamt seinerzeit der BISS nicht zugänglich machen. Diese Verteilung muss nun dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Und natürlich nützt die beste Überwachung wenig, wenn weiterhin die genehmigten Grenzwerte zu hoch liegen; auch die muss man überarbeiten.