Archiv der Kategorie: GE Healthcare

Pressemitteilung: Bevölkerungsschutz vor Eigennutz

– Pressemitteilung –

Bevölkerungsschutz vor Eigennutz: Einladung zur Kundgebung

Beim Störfall auf dem Nukleargelände in Braunschweigs Norden wurde am 22. November so viel radioaktives Jod-131 in die Umgebung freigesetzt, dass der genehmigte Höchstwert für 24 Stunden um ca. 40 % überschritten wurde. Dennoch hielten es weder die betroffene Firma GE Healthcare Buchler noch das Niedersächsische Umweltministerium für nötig, die Stadtverwaltung oder auch nur die Anwohner und die benachbarten Schulen zu benachrichtigen.

Peter Meyer von der BISS: „Bevölkerung und Verwaltung wurden hier offenbar an der Nase herumgeführt – stell Dir vor, es ist Atomunfall, und die Betroffenen erfahren es nicht. Auch der Leiter des Katastrophenschutzes zeigte sich deshalb verstimmt. Es ist schlimm genug, dass die Stadt sich in eine Position manövriert hat, in der sie gezwungen ist, auf Regelungen zum Strahlenschutz für die Nuklearfirmen in Braunschweig zu verzichten. Aber das hier setzt dem Fass die Krone auf. Für die Nuklearfirmen zählen weder die Menschen noch die Kommune – hier zählt nur der Profit.“

Unter dem Motto „Es reicht!“ ruft die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) deshalb zu einer Kundgebung auf: Am Montag, 04.12., um 16:30 Uhr vor dem DGH in Thune, Thunstraße 8a, 38110 Braunschweig. Um 17 Uhr besteht dann Gelegenheit, am gleichen Ort an der städtischen Bürgersprechstunde teilzunehmen. Deren Schwerpunkt: Die Nuklearfirmen in Thune.

BISS e.V.

Aufruf:

Es reicht!
Protestkundgebung vor dem DGH in Thune.

– Freisetzung von Radioaktivität neben Wohnhäusern und Schulen,
– Hinterzimmergespräche und ein ‚dreckiger Deal‘
mit Eckert und Ziegler als sogenanntes Gesamtpaket.
Kein Atommüll neben Schulen.

Mittwoch letzter Woche gab es einen Zwischenfall mit Jod-131 auf dem Gelände, bei dem es eine Freisetzung gab. Laut Angaben des Umweltministeriums wurde der genehmigte (erhebliche) Höchstwert der Emissionen um 40% deutlich überschritten.

Stadt, Bevölkerung sowie Feuerwehr erfuhren dies
erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

Am 04.12.2017 ab 17:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Thune, Thunstr. 8a
eine Bürgersprechstunde mit dem Schwerpunktthema neuer Bebauungsplan statt.

Aufgrund derartiger Ereignisse und der damit verbundenen Informationspolitik,
dem nicht vorhandenen Krisenmanagement,
den offensichtlich nicht vorhandenen Sicherheitsmechanismen
(wenn das Umfallen eines Glases schon ausreicht den bereits zu hohen genehmigten Grenzwert zu überschreiten …)

ist das ‚Gesamtpaket‘ der Verwaltung im Hinterzimmer mit Eckert und Ziegler bei dem seitens der Stadt der Strahlenschutz und damit der Schutz der Bevölkerung völlig ausgeklammert werden soll für uns Bürger untragbar und ein Schlag ins Gesicht.

Zeigen wir der Verwaltung, dass es so nicht geht!

Wir treffen uns
am 04.12.17 um 16:30 vor dem Eingang des DGH in Thune,
Thunstr. 8a

zu einer Protestkundgebung.

Kommt zahlreich!

Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG / BISS kritisiert Behörden

– Pressemitteilung –

Freisetzung von radioaktivem Jod über Braunschweig nach Störfall bei GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG – BISS kritisiert Behörden

Am vergangenen Mittwoch kam es nach Aussage der Braunschweiger Zeitung, die sich ihrerseits auf das Niedersächsische Umweltministerium bezieht, zu einer Freisetzung radioaktiven Jods über Braunschweigs Norden. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) kritisiert fehlerhaftes Krisenmanagement.

„Weder die Bevölkerung noch die Stadt oder die Feuerwehr wurden über den Störfall informiert, und gemessen wurde offensichtlich auch nicht. Das ist angesichts der Gefährlichkeit des Stoffes in Sichtweite eines Schulzentrums unzumutbar“, stellt BISS-Sprecher Peter Meyer klar.

Meyer weiter: „Ein „Schnapsglas“ radioaktives Jod-131 kippt um. Es hätte auch die Menge eines Weizenbierglases sein können – was dann? Radioaktives Jod-131 löst Schilddrüsenkrebs aus. Die Schnapsglasmenge entkommt über die Abluft, sodass nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch Menschen außerhalb der Atomfirmen mit hoher Wahrscheinlichkeit radioaktive Partikel einatmen. Es wird 40 % mehr Radioaktivität frei als für einen Tag genehmigt ist. Aber zum Glück zeigen Berechnungen Tage später, dass niemand zu Schaden gekommen sein kann – wirklich? Ist es nicht wissenschaftlich erwiesen, dass jede zusätzliche Strahlung gefährlich ist? Und wieso wird offenbar nur berechnet und nicht gemessen? Warum erfahren wir erst Tage später davon? Was muss denn noch passieren – wie kann man hier so sorglos mit unserer Zukunft umgehen?“

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz stellt Fragen:

Wieso führt das simple Umfallen eines Glases zu einer Freisetzung in die Umwelt? Wieso ist nicht prozesstechnisch sichergestellt, dass bei solch einem Störfall die Grenzwerte für die Umgebung der Atomfirmen zwingend nicht überschritten werden können?

Diese Fragen sind brisant, weil das Niedersächsische Umweltministerium im Zuge der Überprüfung der Strahlengenehmigung der Nachbar-Nuklearfirma Eckert & Ziegler sinngemäß behauptet: „Nur ein Millionstel des Inventars kann bei einem Störfall überhaupt freiwerden. Das ist prozesstechnisch sichergestellt und über die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler nachgewiesen.“ Diese Aussage erscheint fragwürdig, wenn nicht einmal eine Menge, die einem Schnapsglas entspricht, zurückgehalten werden kann.

Plot der Unfall Ausbreitungswolke; Darstellung radioaktiver Fallout; Braunschweig, OpenStreetMap Karte
Ausbreitungswolke / Darstellung radioaktiver Fallout

Der „Worst Case“ Stresstest der BISS hingegen zeigt deutlich, dass bereits bei Freisetzung eines Tausendstels der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler eine 20 km lange und mehrere hundert Meter breite Abluftfahne entsteht, aus der sämtliche Bewohner sofort evakuiert werden müssten.

Der aktuelle Vorfall zeigt, dass es in Braunschweig bei Störfällen keine Vorwarnzeit gibt, dass die Atomfirmen in Braunschweig ihre Sicherheitsprozesse augenscheinlich nicht vollständig beherrschen und eine Evakuierung im Störfall nicht früh genug durchgeführt werden könnte.

Stutzig macht die BISS auch der Hinweis, der Störfall habe bei drei Mitarbeitern zu erhöhten Personendosen geführt, die „Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung für strahlenexponierte Personen“ seien jedoch nicht überschritten worden.

Meyer erklärt: „Diese Grenzwerte für strahlenexponierte Personen liegen 20fach über dem Wert für normale Bürger. Beim 40fachen dürfen die Mitarbeiter ihrer Arbeit auf Dauer nicht mehr nachgehen. Wir können nur hoffen, dass die Personendosen der Mitarbeiter diese Werte nicht erreicht haben.“

Die Bürgerinitiative fordert die Berücksichtigung des von ihr vorgelegten „Worst Case“ Stresstests bei der Überprüfung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Dieser Stresstest aktualisiert und erweitert die Berechnungen der Entsorgungskommission des Bundes von 2013.

Die BISS betont nachdrücklich: Der Standort Braunschweig-Thune, mitten im Wohngebiet, neben Schulen, KiTas und Jugendzentrum ist definitiv nicht als Nuklearstandort geeignet. Das hat der aktuelle Störfall ein für alle Mal bestätigt.

BISS e.V.

Zwischenfall: Freisetzung von Jod-131 in Thune

[aktualisiert 29.11.: Pressemitteilung des NMU mit den widersprüchlichen Aussagen, die erlaubte Tagesdosis sei um 40 % überschritten worden, es bestünde aber keine Gefahr]

Zwischenfall mit Freisetzung von Jod-131 in Thune: Genehmigte Tagesabgabe um ca. 40 % überschritten. Und die Bevölkerung erfährt davon erst fast eine Woche später aus der Zeitung.

http://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article212670753/Zwischenfall-mit-radioaktivem-Jod-in-Thune.html

„Bei der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG in Thune hat es am Mittwoch vergangene Woche einen Zwischenfall bei der Produktion von Kapseln mit radioaktivem Jod-131 für die medizinische Schilddrüsentherapie und -diagnostik gegeben. Das teilte das niedersächsische Umweltministerium gestern mit.

Demnach wurden etwa 40 Milliliter radioaktiv belastete Flüssigkeit verschüttet. Die Produktion sei sofort eingestellt und der betroffene Bereich unter Einhaltung aller erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen dekontaminiert worden. Die Firma habe das Ministerium fristgerecht informiert.

„Über die Raumabluft kam es zu einer Freisetzung von Jod-131 an die Umgebung“, so Pressesprecherin Sabine Schlemmer-Kaune. „Dabei wurde die mit der Genehmigung festgelegte Tagesabgabe um cirka 40 Prozent überschritten.“ Ausbreitungsberechnungen hätten jedoch keine nachweisbaren Messwerte für die Umgebung ergeben. „Eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt besteht nicht“, so Schlemmer-Kaune.“

Man hat in der Umgebung offenbar nicht gemessen, sondern nur Ausbreitungen berechnet. Das mutet angesichts einer tatsächlichen Freisetzung sehr seltsam an. Da fällt es schwer, der Aussage Glauben zu schenken, dass keine Gefahr bestanden habe.

In dieselbe Kerbe stößt der Hinweis, die Grenzwerte „für strahlenexponierte Personen“ seien nicht überschritten worden: Diese Werte liegen deutlich höher als die Grenzwerte für Personen der „normalen“ Bevölkerung.

Es wird Zeit, den BISS-Stresstest zu berücksichtigen, der aussagt, was bei einem größeren Störfall passiert.

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen