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Der Anhänger ist da!

Das bisschen Regen kriegt uns doch nicht klein, mannomann… Tatsächlich nieselte es nur zu Beginn unserer heutigen Veranstaltung und im letzten Drittel des Spazierganges. Als es später gewitterte, saßen wir schon warm und gemütlich in einer Gaststätte.

 

Den Eisbecher hatten wir uns redlich verdient: Um 12 Uhr ging es am Ortseingang Wenden los, wir nahmen den vom Trecker gezogenen Protestwagen in Empfang, bestückten ihn mit Fässern, Fahnen und Transparenten und zogen mit mehr als 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer kleinen Prozession am Volksfest vorbei zum Gelände.

Der Traktorfahrer erwies sich beim Abstellen des Hängers auf dem Feld am Gieselweg als geradezu unglaublich geschickt: Die Zuschauer hielten sich vor Aufregung die Augen zu, während er das Gefährt gekonnt an Baum und Verkehrsschild entlang zum Ziel manövrierte.

 

Die bei diesem Manöver begonnenen Gespräche setzten wir anschließend beim 4. BISS-Sonntagsspaziergang und danach im Restaurant fort. Ein gelungener Tag!

Illegale Videoüberwachung: Datenschutz leitet Verfahren ein

Dome-Kamera auf dem Gelände (oberhalb des Scheinwerfers)

Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.

Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.

Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.

[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:

„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung  den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“