Weiterhin sehr hohe radioaktive Abluft- und Abwasserwerte für Eckert & Ziegler genehmigt
Im Dezember 2019 hat eine Klägergruppe gegen die Strahlengenehmigungen der Fa. Eckert & Ziegler und weitere Firmen am Standort Braunschweig Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das für die Erteilung und Überwachung zuständige niedersächsische Umweltministerium (NMU) erhoben. Fast ein Jahr ist verstrichen und Interessierte, Sympathisanten und Klageunterstützer fragen sich, was in der Zwischenzeit passiert ist.
Der Klageschritt war notwendig, da das NMU seit Jahren mit der Prüfung der Betriebe beschäftigt ist. Die Klage hat diesen Prüfungsprozess nun beschleunigt. Es wurden seitens des NMU drei Entscheidungen angekündigt, die Genehmigungen zurückzunehmen. Da horche man auf!
Es steht also außer Frage, dass die Arbeit der BISS berechtigt ist! Unser Protest gegen die zu hohen Genehmigungen ist begründet! Jahrelange wissenschaftliche, politische und juristische Arbeit hat sich ausgezahlt. Wirklich?
Schon die erste Entscheidung des NMU vom 08.09.2020 ist ernüchternd. Zwar kommt der beteiligte Gutachter – wie von der BISS immer wieder dargestellt – zu der Einschätzung, dass die Genehmigungen für Abluft und Abwasser zu hoch sind, jedoch sind auch die neuen Werte immer noch wesentlich höher als die Werte, die in der Strahlenschutzverordnung angegeben werden. In dem Bescheid wird nicht nachvollziehbar dargestellt, wie die neuen Werte zustande kommen und ob damit die Grenzwerte eingehalten werden können.
Dafür werden in dem Bescheid erstmals alle radioaktiven Stoffe genannt, für die eine Genehmigung erteilt wurde. Erstaunlich, dass die ganze radioaktive Nuklidfamilie aufgeführt ist. Wir haben doch hier kein Atomkraftwerk! Diese Stoffe werden mitten in der Stadt verwendet! Sind die alle für die Produktion von Medizinprodukten erforderlich oder fallen sie beim Konditionieren und Zwischenlagern an? Fragen über Fragen…
Der Anwalt des NMU schlägt zu allem Überfluss auch noch vor, die Kläger mögen doch bitte ihre Klage in Bezug auf Abluft und Abwasser zurücknehmen, da ja jetzt alles in Ordnung sei. Ist so eine Anfrage ernst gemeint?
Der Anwalt der Klägergruppe hat daher auch unverzüglich dem Anwalt der Gegenseite signalisiert, dass keine Bereitschaft besteht, die Klage teilweise zurückzunehmen. Es wird auf einer gerichtlichen Klärung bestanden.
Es gibt also nach wie vor viel Arbeit für die BISS, den Rechtshilfefonds und die Klägergruppe.
BISS e.V.
Im Anhang (vollständige BISS-PM) wird erläutert:
- Die im Bescheid genehmigten Nuklide
- Darstellung, wie der erste Bescheid vom 08.09. zustande gekommen ist