Archiv der Kategorie: Juristisches

BISS – Pressemitteilung: „Klage wird fortgesetzt“

Weiterhin sehr hohe radioaktive Abluft- und Abwasserwerte für Eckert & Ziegler genehmigt

Im Dezember 2019 hat eine Klägergruppe gegen die Strahlengenehmigungen der Fa. Eckert & Ziegler und weitere Firmen am Standort Braunschweig Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das für die Erteilung und Überwachung zuständige niedersächsische Umweltministerium (NMU) erhoben. Fast ein Jahr ist verstrichen und Interessierte, Sympathisanten und Klageunterstützer fragen sich, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Der Klageschritt war notwendig, da das NMU seit Jahren mit der Prüfung der Betriebe beschäftigt ist. Die Klage hat diesen Prüfungsprozess nun beschleunigt. Es wurden seitens des NMU drei Entscheidungen angekündigt, die Genehmigungen zurückzunehmen. Da horche man auf!

Es steht also außer Frage, dass die Arbeit der BISS berechtigt ist! Unser Protest gegen die zu hohen Genehmigungen ist begründet! Jahrelange wissenschaftliche, politische und juristische Arbeit hat sich ausgezahlt. Wirklich?

Schon die erste Entscheidung des NMU vom 08.09.2020 ist ernüchternd. Zwar kommt der beteiligte Gutachter – wie von der BISS immer wieder dargestellt – zu der Einschätzung, dass die Genehmigungen für Abluft und Abwasser zu hoch sind, jedoch sind auch die neuen Werte immer noch wesentlich höher als die Werte, die in der Strahlenschutzverordnung angegeben werden. In dem Bescheid wird nicht nachvollziehbar dargestellt, wie die neuen Werte zustande kommen und ob damit die Grenzwerte eingehalten werden können.

Dafür werden in dem Bescheid erstmals alle radioaktiven Stoffe genannt, für die eine Genehmigung erteilt wurde. Erstaunlich, dass die ganze radioaktive Nuklidfamilie aufgeführt ist. Wir haben doch hier kein Atomkraftwerk! Diese Stoffe werden mitten in der Stadt verwendet! Sind die alle für die Produktion von Medizinprodukten erforderlich oder fallen sie beim Konditionieren und Zwischenlagern an? Fragen über Fragen…

Der Anwalt des NMU schlägt zu allem Überfluss auch noch vor, die Kläger mögen doch bitte ihre Klage in Bezug auf Abluft und Abwasser zurücknehmen, da ja jetzt alles in Ordnung sei. Ist so eine Anfrage ernst gemeint?

Der Anwalt der Klägergruppe hat daher auch unverzüglich dem Anwalt der Gegenseite signalisiert, dass keine Bereitschaft besteht, die Klage teilweise zurückzunehmen. Es wird auf einer gerichtlichen Klärung bestanden.

Es gibt also nach wie vor viel Arbeit für die BISS, den Rechtshilfefonds und die Klägergruppe.

BISS e.V.

Im Anhang (vollständige BISS-PM) wird erläutert:

  • Die im Bescheid genehmigten Nuklide
  • Darstellung, wie der erste Bescheid vom 08.09. zustande gekommen ist

BISS bei der Alternativen Statuskonferenz

Alternative Statuskonferenz am 9. November 2019 in HannoverSeit 2017 läuft die neue Suche nach einem Standort für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktiven Atommüll. Für Herbst 2020 sind seitens der Endlagerbetreiberin erste Zwischenergebnisse angekündigt. Dann werden die Gebiete benannt, die für die weitere Suche ausgewählt wurden.

Um rechtzeitig auf die Thematik vorzubereiten, veranstalteten .ausgestrahlt, die BI Lüchow Dannenberg und die AG Schacht KONRAD am vergangenen Sonnabend eine Alternative Statuskonferenz. Auch die BISS war bei der ganztägigen Konferenz vertreten.

.ausgestrahlt hat das Suchverfahren in einem sehenswerten Video kritisch zusammengefasst:

bei youtube.com ansehen YouTube-Video zur Endlagersuche

„Kommst Du mit zur Demo?“ – „Nein, ich hab in den nächsten 74 Tagen keinen Urlaub.“

So oder so ähnlich könnte sich zukünftig die Vorbereitung von Demonstrationen gestalten, denn das geplante neue Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) schränkt Bürgerrechte ein und macht jeden – auch im Vorfeld von Kundgebungen – zu Verdächtigen. Hinzu kommt die Aufhebung der Trennung von geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit, die aus geschichtlichen Erfahrungen heraus erwachsen ist und die wir für unerlässlich halten.

Wir als BISS sehen unsere demokratischen Rechte und unsere tägliche gemeinnützige Arbeit gefährdet, weil das NPOG die Möglichkeiten, unbehelligt zu demonstrieren, massiv einschränkt; und zwar auch dann, wenn sich niemand etwas zuschulden hat kommen lassen. Es reicht die Vermutung, dass jemand etwas tun könnte, um ihn bis zu 74 Tagen einzusperren.

Natürlich ist die BISS grundsätzlich für ein hohes Maß an Sicherheit. Schließlich setzen wir uns seit vielen Jahren für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen im Umfeld der Braunschweiger Nuklearfirmen ein. Und die Polizei hat uns bei diversen Demonstrationen freundlich und neutral begleitet. Aber die Umkehr der Unschuldsvermutung, die Aushöhlung demokratischer Grundsätze und die Einschränkung der Wahrnehmung demokratischer Rechte durch abschreckende Paragraphen können wir nicht dulden.

Wir möchten, dass diese Einschränkung fundamentaler Bürgerrechte nicht festgeschrieben wird. Der Weg in einen Präventions- oder gar Polizeistaat darf nicht eingeschlagen werden. Deshalb unterstützen wir den Aufruf zur Demonstration:

8. September,
13:00 Uhr,
Ernst-August-Platz, Hannover.

Kommt das neue Polizeigesetz, wird es deutlich schwieriger, unsere Arbeit für mehr Sicherheit der Braunschweiger BürgerInnen im Umfeld der Atomfirmen weiterzuführen.

Diffamierungen – Offener Brief an Heidemarie Mundlos

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Mundlos,

im Beitrag „Eckert & Ziegler Kompromiss – Das sagen die Fraktionen“ auf regionalbraunschweig.de finden sich Zitate Ihrerseits, die nicht der Wahrheit entsprechen und geeignet sind, den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen bzw. die BISS, die BIBS und diesen Gruppen zugeneigte Menschen zu diffamieren. Wir fordern Sie daher auf, dass Sie entweder Belege für Ihre Behauptungen erbringen oder sich zeitnah öffentlich entschuldigen und Ihre Aussagen richtigstellen.

Im Einzelnen:

  • Sie resümieren, der BISS ginge es nicht um mehr Sicherheit und Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dies steht im klaren Gegensatz zur grundsätzlichen Einstellung aller BISS-Mitglieder und auch ganz konkret im absoluten Gegensatz zur Vereinssatzung. Gerade die Sorge um die Sicherheit hat uns als Bürgerinitiative auf den Plan gerufen und war seither der Motor unserer Arbeit. Mit unseren Veröffentlichungen klären wir die Braunschweigerinnen und Braunschweiger darüber auf, wie die Dinge vor Ort liegen. Dabei ergibt sich stets das klare Bild: Dieser Standort ist ungeeignet und würde heute nicht mehr genehmigt werden.
  • Weiterhin unterstellen Sie ausschließliche Wahlkampfinstrumentalisierung des Themas Eckert und Ziegler. Dies widerspricht der Tatsache, dass wir seit unserer Gründung durchgängig informiert haben und gerade nicht nur dann, wenn Wahlen anstanden. Nicht zuletzt tritt die BISS zu keiner Wahl an. Sie ist weder Partei noch Wählergemeinschaft.
  • Zudem klagen Sie an, die BISS würde wider besseres Wissen Ängste schüren. Dies trifft nicht zu: Gerade deshalb, weil wir selbst anfangs den Umfang dessen, was an Gefährdungspotential und an Fehlern der Vergangenheit vorliegt, unterschätzt haben, wissen wir sehr genau, wovon wir sprechen. Dieses Wissen teilen wir mit der Öffentlichkeit, weil sie unseres Erachtens ein Recht darauf hat, informiert zu sein. Dass es hier um Sachverhalte geht, die geeignet sind, Ängste hervorzurufen, liegt in der Natur der Sache und ist nicht durch uns künstlich und unbegründet verursacht.
  • Schließlich wiederholen Sie, was Sie uns bereits vor Jahren vorwarfen und was noch immer nicht korrekt ist: Sie unterstellen, die BISS sei verantwortlich dafür, dass Kinder und Familienangehörige von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nuklearfirmen „wie Aussätzige behandelt“ wurden und dass die BISS die BIBS billigend einen Riss durch die Bevölkerung in Kauf genommen habe. Keiner von uns hat sich an derartiger Diskriminierung beteiligt oder dazu aufgerufen. Wir haben im Gegenteil mehrfach Gespräche angeboten, die jedoch nicht angenommen wurden. Wenn jetzt ein Riss durch die Bevölkerung geht, dann deswegen, weil hier ein städtebaulicher Konflikt vorliegt, der eben nicht von der BISS verursacht wurde, sondern von den beteiligten Entscheidern.

Sie hatten in der Vergangenheit bereits mindestens einmal große Teile dieser Behauptungen öffentlich geäußert. Daraufhin hatte die BISS um konkrete Belege für Ihre Äußerungen gebeten und Ihnen hierzu ein Dialogangebot unterbreitet. Auf beides haben Sie nicht reagiert. Wir sind jedoch nach wie vor bereit, mit Ihnen über konkrete Fakten und greifbare Fälle in Dialog zu treten (Wer, wann, was, wo, wem gegenüber?).

Die BISS mit ihren Mitgliedern repräsentiert einen organisierten, engagierten Teil der Bürger und Bürgerinnen von Thune, Wenden und Harxbüttel.  Mit ihren Aussagen treffen Sie nicht nur die häufig sichtbaren und weniger sichtbaren Mitglieder unseres Vereines, sondern eine Vielzahl von uns nahestehenden Bürgerinnen und Bürgern. Insofern erwarten wir als BISS eine Aufklärung oder eine Richtigstellung Ihrer Behauptungen im Namen aller Mitglieder und BISS-Nahestehenden. Bei einer erfahrenen Person in der Öffentlichkeit gehen wir von einer zeitnahen Aufklärung und Reaktion ihrerseits aus.

Sollten Sie keinen Bedarf an einem Austausch sehen bzw. sollte auch nach dieser Wiederholung ihrer Aussagen in keiner Form uns bzw. der Öffentlichkeit gegenüber eine Aufklärung oder Entschuldigung Ihrerseits erfolgen, so müssen wir Ihre Behauptungen leider als vollständig haltlos und in besonderem Maße diffamierend annehmen. In diesem Fall behalten wir uns weitere Schritte vor.

BISS e.V.

Offener Brief Heidemarie Mundlos

Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe

Zusammenfassung:

Das Gericht bestätigt in der Urteilsbegründung, es „kann angemessen sein, vorhandene Nutzungen auf den Bestand zu reduzieren. Dies setzt jedoch voraus, dass gewichtige Belange auf der anderen Seite dies zwingend erforderlich machen.(S. 21, Abs. 2).

Folgerichtig bemängelt das Gericht, dass sich die Stadt alleine auf das „Restrisikogutachten“ des Öko-Instituts stützt und Feststellungen fehlen, die konkret das Gewicht dieses Belangs belegen. Vielmehr ergäben sich aus dem Risikogutachten „keine Einzelheiten oder belastbare Fakten, die das Risiko eines Schadenseintritts sowohl hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch des Schadensausmaßes beschreiben“. Es hätte „jedenfalls eine Berechnung zu erwartender Werte auf
der Grundlage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden können, aus der sich Maximalwerte einer Strahlenbelastung außerhalb des Betriebsgeländes ergeben könnten
“ (S. 22). „Soweit das Gutachten auf die Ergebnisse des „Stresstests“ der Entsorgungskommission Bezug nimmt, fehlt es ebenfalls an belastbaren konkreten Feststellungen.“ „Weder Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens durch Flugzeugabsturz noch Absehbarkeit eines daraus folgenden
Schadensumfangs werden angesprochen
“. “Ohne die empfohlenen weiteren Schritte der Prüfung […] lässt sich auch für die von der Antragsgegnerin vorzunehmende Gewichtung des Risikos aus dem Stresstest ein Anhaltspunkt für eine konkrete Gefährdung nicht erkennen.“ (S. 23).

Hier wird überdeutlich: Die Stadt darf sogar jede Erweiterung über den Bestand hinaus verbieten, sofern sie begründen kann, dass bereits der derzeitige Zustand im Katastrophenfall eigentlich nicht vertretbare Risiken birgt. Hierfür bedarf es konkreter Belege durch einen Stresstest!  Kurzanalyse zum OVG-Urteil: Stadt muss handeln, Stresstest bietet Chance auf gute Gründe weiterlesen