Archiv der Kategorie: Juristisches

SPD zieht feige den Kopf ein – kommt in den Rat!

Die Braunschweiger SPD hätte die Möglichkeit gehabt, in der heutigen Ratssitzung die verbleibenden Möglichkeiten der Stadt, halbwegs Sicherheit für die Menschen in Stadt und Umland zu bieten, zu nutzen. Sie weigert sich jedoch.

Aus Ratskreisen verlautet: Die SPD wird den Vorlagen der Verwaltung zustimmen, die ohne Notwendigkeit auf Regelungen zum Strahlenschutz im neuen Bebauungsplan verzichten will und die den Gieselweg ausbauen will, wodurch letzte freie Grünflächen im Bezirk verschwinden werden.

Offenbar zieht man sich auf „Rechtssicherheit“ zurück – aber wer die letzten Jahre über die Diskussionen zum Thema verfolgt hat, weiß: Viele Chancen wurden mit diesem Hinweis vertan, nur um letztlich mit dem ach so rechtssicheren Verfahren (aber einem Aufstellungsbeschluss, der von Anfang an angreifbar war) vor Gericht zu verlieren. Das ist ein Scheinargument, das von wenig Stehvermögen zeugt. Wir fühlen uns im Stich gelassen!

Das schreit nach Öffentlichkeit – kommt dazu! Die Ratssitzung ist öffentlich. Den jeweils absehbar besten Zeitpunkt (voraussichtlich irgendwann nach 14 Uhr) veröffentlichen wir hier.

Es gibt auch einen Livestream.
Benutzt den diesmal aber bitte nur, um den richtigen Zeitpunkt des Kommens herauszufinden, PRÄSENZ zeigen!

Pressemitteilung: Zaunklage – Sachliche Fehler in Urteilsbegründung

Zaunklage: Sachliche Fehler in Urteilsbegründung

Das Urteil im sogenannten „Zaunprozess“ fiel Mitte Januar: Vier der fünf Beschuldigten wurden freigesprochen, einer muss den von Eckert & Ziegler geforderten „Schadensersatz“ zahlen. Zusammen bleiben Kosten von über 4000 Euro. Das ist für Privatleute kein Pappenstiel.

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Es wird ernst: Sondersitzung Planungs- und Umweltausschuss und Bezirksrat / BISS-Mahnwache entfällt

Die Zukunft Braunschweigs entscheidet sich – seid dabei:

Am kommenden Montag, 13.02.2017, finden Sondersitzungen statt, in denen höchst sensible Weichenstellungen für die Stadt Braunschweig und das Umland gestellt werden.

Um 15:00 Uhr tagt der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Braunschweig. Die Sondersitzung ist öffentlich (trotz eines nichtöffentlichen zweiten Teils).

Themen:

  • Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre
  • Normenkontrollverfahren (OVG-Urteil, das Braunschweig auf das alte Baurecht zurückwarf): Nichtzulassungsbeschwerde

Um 19 Uhr findet zum selben Thema die Sondersitzung des Stadtbezirksrates Wenden-Thune-Harxbüttel statt. Achtung: Ort ist diesmal das Gemeinschaftshaus Thune, Thunstraße 8. Auch diese Sitzung ist öffentlich.

Am Tag darauf steht der Verwaltungsausschuss auf dem Plan, der in der Vergangenheit mehrfach Dinge abschließend beschlossen hatte, ohne sie in den Rat der Stadt zu verweisen. Man darf gespannt sein, ob auch in dieser entscheidenden Situation hinter verschlossenen Türen die Würfel fallen oder ob Bürgerinnen und Bürger zumindest anwesend sein dürfen.

Grund für die Eile ist offenbar die unlängst versandte schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Jetzt entscheidet sich Braunschweigs Zukunft. Seid dabei!

Damit das jedem möglich ist, entfällt an diesem Tag die BISS-Mahnwache an der Harxbütteler Straße.

Wird die Stadt Revision des OVG-Urteils einfordern? Wird sie ihren Anwalt wechseln, der die Angelegenheit offenbar völlig unterschätzt hat? Oder wird es ein aktionistisches Scheingefecht (man hat sich ja bemüht, aber…)?

Pressemitteilung: Grüne zum Thema Eckert & Ziegler: „Neuen Vorstoß machen!“

Stellungnahme zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Bebauungsplan TH 22 „Gieselweg / Harxbütteler Straße“ (siehe Anlage 1)

„Die Rechtsanwälte der Stadt müssen die Urteilsbegründung zur Aufhebung des Bebauungsplans in Thune jetzt analysieren und uns einen Vorschlag machen, wie wir das gemeinsame Ziel, die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren radioaktiver Strahlung besser zu schützen, erreichen können. Wir sehen anhand der Urteilsbegründung durchaus Chancen für einen neuen Bebauungsplan, der die bemängelten Passagen rechtssicher korrigiert“, erklärt die Grüne Ratsfrau Beate Gries (siehe Anlage 2).

Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klinge in einzelnen Auszügen für die Grünen allerdings erschreckend. So begründeten die Richter die Aufhebung des Bebauungsplans u. a. mit den Worten: „Die Antragsgegnerin (Stadt Braunschweig) misst dem Schutz der Anwohner ein das Interesse der Antragstellerinnen (Eckert & Ziegler) weit überragendes Gewicht zu…“ (siehe Urteilsbegründung Seite 21 / 22).

„Ein Rat, dessen Mitglieder durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz explizit verpflichtet sind, ihre Tätigkeit „nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“ auszuüben, kann doch gar nicht anders entscheiden!“, sagt Beate Gries. „Die Gesundheit von Menschen muss für uns absoluten Vorrang haben!“ Wenn ein Gericht umgekehrt die wirtschaftlichen Interessen eines Industriebetriebes höher gewichte als den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, werde dieser Grundsatz auf den Kopf gestellt.

In dem aufgehobenen Bebauungsplan seien die Interessen der Firma Eckert & Ziegler sehr wohl sorgfältig erfasst, bewertet und abgewogen worden. „Angesichts der einhelligen Einschätzung, dass der Standort für diesen Betrieb wegen der Nähe zu Wohngebieten sowie der Lage unter der Einflugschneise des Flughafens ungeeignet und im Unglücksfall gefährlich ist, kommt eine Ausweitung allerdings nicht in Betracht. Dies sicherzustellen bleibt das Ziel unserer Politik und wir werden auf allen Ebenen beharrlich weiter daran arbeiten“, so Beate Gries.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Schulze
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Braunschweig
Rathaus, Zi. A 1.60/61
38100 Braunschweig
Tel.: 05 31/470-32 98
Fax: 05 31/470-29 83
E-mail: barbara.schulze@braunschweig.de
Internet: http://www.gruene-braunschweig-ratsfraktion.de

Pressemitteilung: Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

– Pressemitteilung –

Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten

Am heutigen 12. Januar 2017 wurde das Urteil im „Zaunprozess“ (Eckert & Ziegler gegen DemonstrantInnen) verkündet.

Die angebliche Verletzung des Eigentumsrechts Eckert & Zieglers durch TeilnehmerInnen einer gewaltfreien BISS-Kundgebung im Juni 2015 soll zu einem Schaden von knapp unter 1500,- € geführt haben, den nun sogar einer der Demonstranten allein tragen soll, weil den anderen Angeklagten der Aufenthalt auf dem Gelände nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Im Gegenzug muss Eckert & Ziegler einen Großteil der Verfahrenskosten tragen, weil sie augenscheinlich zu viele Demonstranten angeklagt hatten.  Pressemitteilung: Schuld oder nicht schuld? Eckert & Ziegler zahlt Großteil der Prozesskosten weiterlesen