Kommentar zum Urteil des OVG Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig
Am 15.12.2016 urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der neue Bebauungsplan für das umstrittene Nuklearfirmen-Gelände („Buchler-Gelände“) in Braunschweigs Norden ungültig sei. Eckert & Ziegler erreicht sein Ziel der großflächigen Erweiterung des Umgangs mit radioaktiven Substanzen neben Schulen, Wohnhäusern und Kindergärten. Davor hatte der neue Bebauungsplan die BürgerInnen Braunschweigs schützen sollen. Damit beginnt ein neues Kapitel in einer endlosen Geschichte, die offensichtlich nur eines offenbart: visionslose, lediglich reagierende Stadtplanung bei gleichzeitiger Dreistigkeit der beteiligten Unternehmen.
Das Gericht bemängelte in der öffentlichen Verhandlung unter anderem Punkte des Bebauungsplanes, die bereits die BISS als unzureichend kritisiert hatte. Unsere Argumente hatte die Stadt damals beiseite gewischt, wie sie es auch in anderen Aspekten zum selben Thema immer wieder unter Hinweis auf das Erfordernis der Rechtssicherheit tat. Dass diese Rechtssicherheit offenkundig trotzdem nicht gegeben ist, wurde heute bewiesen – davor gewarnt haben BISS-Mitglieder schon seit Jahren, gehört wurden sie nicht.
Ergebnis stand offenbar im Vorfeld fest Quittung der Halbherzigkeit weiterlesen