Eckert & Ziegler hat versucht den Bau eines Zaunes um ihr gekauftes Ackerland für den Neubau ihrer Atommüll-Verarbeitungshalle einzuklagen, weil die Stadt Braunschweig den Bau des Zaunes mit Verweis auf die geltende Veränderungssperre verweigert hatte.
Herausgekommen ist wohl, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig die letzte Verlängerung der Veränderungssperre, die bis Anfang 2016 dauern sollte, als unwirksam bezeichnet hat. Der Grund ist, dass die Stadt Braunschweig angeblich zu viel Zeit für den neuen Bebauungsplan benötigt hat.
Und … was sagt der Geschäftsführer Herr Gunnar Mann von Eckert & Ziegler Umweltdienste (Erläuterung: Atommüllentsorgung): „Wir lassen jetzt prüfen, ob wir bereits aus dem Urteil Konsequenzen ziehen oder vor baulichen Maßnahmen erst abwarten, bis der neue Bebauungsplan vorliegt“.
Der Trick ist, zumindest im ersten Schritt, für Eckert & Ziegler gelungen. Die Veränderungssperre scheint hinweggewischt und der Weg frei für eine neue Atommüll-Verarbeitungshalle, und damit zur Erweiterung des Atomstandortes.
Jetzt wird sich zeigen, ob die Stadt Braunschweig sich wirklich anstrengt, nicht Atommüll-Drehscheibe zu werden.
Interessant ist, dass das Gericht die Verlängerung der Veränderungssperre nur deswegen nicht anerkennt, weil „Das Verfahren sei nach seinem Umfang und Schwierigkeitsgrad nicht so ungewöhnlich, dass der vom Gesetzgeber vorgegebene Planungszeitraum von 3 Jahren nicht hätte eingehalten werden können.„.
Die BISS kann dieser Aussage des Gerichts nicht folgen. Denn schließlich gibt es in Braunschweig zum ersten Mal in Deutschland einen Bebauungsplan, der auch den Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Gefährdung für die Bürger berücksichtigt.
Darum kann es sich hier nicht um ein gewöhnliches Verfahren handeln.
Ungewöhnlich scheint da wohl nur die Abgrenzung des Gerichts in der Presseerklärung:
„Die strahlenschutzrechtliche Genehmigung war nicht Gegenstand des Verfahrens.„