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Stadt Braunschweig veröffentlicht Inhalte zum Restrisiko-Gutachten

Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt.

Das Restrisiko-Gutachten soll feststellen, welche Risiken nicht durch bereits vorhandene Regelungen abgedeckt werden, damit dieses Restrisiko vom Bebauungsplan abgedeckt werden kann, der gerade für das „Buchler-Gelände“ der Atomfirmen an der Harxbütteler Straße in Braunschweig-Thune erstellt wird. Der Bebauungsplan soll also Regelungen festlegen, die dafür sorgen, dass das vorhandene Restrisiko, das von dem Gelände der Atomfirmen ausgeht, akzeptabel bleibt.

Nun gibt es einen Entwurf dieses Restrisiko-Gutachtens und zugleich auch einen Bebauungsplan, in den das Ergebnis des Restrisiko-Gutachtens bereits eingearbeitet worden sein soll.

Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form „nicht irrelevante“ Risiken fest.

In der Pressemitteilung der Stadt wird darauf hingewiesen,

“ … dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann“.

Und um dieses auf ein akzeptables Risiko zu minimieren, wird für die Zukunft festgelegt:

Dem soll der künftige Bebauungsplan Rechnung tragen, indem er aus Gründen der Vorsorge weitere Betriebe oder Anlagen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, bzw. Erweiterungen dieser Art ausschließt.

Das heißt aus meiner Sicht, jetzige „nicht irrelevante“ Risiken bleiben erhalten, aber aus Gründen der Bestandssicherung für die Firmen wird _nur_ eine Erhöhung dieser „nicht irrelevanten“ Risiken für die Zukunft vermieden. Es gibt also keine Verringerung der erkannten und vorhandenen Risiken.

Gemäß der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird die BISS ebenso wie die IHK (die IHK als „Träger öffentlicher Belange“, und damit auch die Firmen Buchler und Eckert & Ziegler) demnächst über die konkreten Inhalte informiert und dann können wir mehr sagen.

Atomtransporte im Urlaub

Wie der NDR gestern berichtete, werden auf Urlaubsfähren der Stena Line neben Schwedenreisenden auch radioaktive Frachtstücke transportiert. Der Film zeigt, dass bei einem unangemeldeten Dreh vor einem Jahr das Reporterteam ungehindert bis zu den Behältern gelangen konnte; Gefahrstoffkennzeichnung war damals der Gefahrzettel 7c, drei Striche (III).

Dazu muss man wissen: Die Gefahrgutklasse 7 umfasst radioaktive Stoffe und ist prinzipiell in 4 Gruppen aufgeteilt, (I), (II), (III) und spaltbar. Die Gruppe 7c (mit den drei Strichen) darf – je nach Transportkennzahl – zwischen 0,5 mSv/h (Millisievert pro Stunde) und 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde) als Höchstwert an der Außenseite strahlen. Um ein Gefühl für die Größenordnung zu bekommen: Der Grenzwert für zusätzliche Strahlung liegt bei Personen der normalen Bevölkerung bei 1mSv/a, also 1 Millisievert pro Jahr.

Diese Transporte wurden genehmigt, es gibt aber genügend Gründe, die dennoch dagegen sprechen. Abgesehen von der Strahlung, die mit zunehmender Entfernung abnimmt, ist dies u.a. die Brandgefahr. Dabei zeigt der NDR-Beitrag sehr deutlich, dass die Liste der Parameter, die bei der Prüfung im Vorfeld einer Genehmigung vorrangig Berücksichtigung finden, verlängert oder ausdifferenziert werden müsste.

Der NDR-Beitrag zeigt offenbar Wirkung: Wie in der Abmoderation gesagt wird, sollen nach diesem Bericht die Transporte auf den Fähren der Stena Line offenbar ab 2015 so nicht mehr stattfinden. Das ist begrüßenswert! Bei uns in Braunschweig fahren aber weiterhin Transporte herum, teils ebenfalls mit der Gefahrstoffkennzeichnung 7c (III). Für diese Transporte gelten dieselben Grenzwerte wie für Castoren. (Ja, das ist korrekt; diese Behauptung war nicht der Grund, warum Eckert & Ziegler gegen die Sendung „Markt“ vorging). Diese Transporte führen regelmäßig durch Wohngebiete – Thune (ständig betroffen), Harxbüttel, Lagesbüttel, Walle… Warum?

Atommüll-Lager Braunschweig

Das neue Transparent an unserem Protestanhänger passt zum heutigen Abend: Nicht zuletzt deshalb, weil Braunschweig sehr wenig bis gar nichts dagegen tut, dass es als diejenige Stadt in die Geschichte eingeht, die als erste eine Drehscheibe für den Atommüll Europas neben Wohnhäuser und Schulen gesetzt hat, gründen wir einen Rechtshilfefonds, über den heute um 19 Uhr in der Veltenhöfer Straße 3 (über der Post) in Wenden informiert wird.

Wenn die Stadt nicht willens oder nicht fähig ist, diesen unsäglichen Zustand abzustellen und die Erweiterung zu verhindern, wenn sich sogar der Eindruck aufdrängt, als würde man auf genau diesen Zustand hinarbeiten, müssen eben die Bürger klagen – und weil das immer nur ein Einzelner darf und der- bzw. diejenige natürlich nicht allein das Geld dafür aufbringen soll, tun wir uns zusammen.

Für den Fall, dass jemand meint, wir hätten hier kein Atommüll-Lager: Hier ist ein Lager, in dem Atommüll für unbestimmte Zeit aufbewahrt wird. Da läge der Begriff Zwischenlager nahe, aber das ist ein Begriff, der juristisch nur für Abfälle gilt, die bereits konditioniert wurden, also in theoretisch endlagerfähige Form gebracht wurden. Nur deshalb gelten wir offiziell nicht als Zwischenlager. Ein Lager für strahlenden Müll haben wir aber schon jetzt – und genau das soll massiv ausgebaut werden.

„Wunschkiste mit BISS“ zum Nachhören

Wer am 31. Juli die Okerwelle-Livesendung „Wunschkiste“ mit BISS-Mitgliedern verpasst hat oder sie einfach nochmal nachhören möchte, kann das zukünftig hier auf unserer Webseite tun (GEMA-bedingt bis auf die Musik). Wir danken Radio Okerwelle und dem zuständigen Redakteur/Moderator Wolfgang Altstädt für die freundliche Genemigung!

Wunschkiste 01_Jingle

Wunschkiste 02_Vorstellung_Grenzwerte_Musikauswahl

Wunschkiste 03_Engagement_Schlackesteine_undsoweiter

Wunschkiste 04_Atommüll_Medizin_Transporte

Wunschkiste 05_Störfälle

Wunschkiste 06_Unterstützung und Diffamierung

Wunschkiste 07_Ganz Braunschweig ist betroffen_Abluft_Alternativen_Wünsche_Visionen

Wunschkiste 08_Zwischenlagerfrage

Wunschiste 09_aktueller Stand_Buchlerantrag_Fehlentscheidung von SPD und CDU

Wunschkiste 10_Veranstaltungen_Rechtshilfefonds

 

 

Was kann ich jetzt noch tun? – Info zum Rechtshilfefonds

Nachdem mit der Genehmigung für die Betriebserweiterung der Firma Buchler dank übergeordneter Zusammenhänge, auf die wir hingewiesen hatten, nun die Halle bei Eckert & Ziegler in greifbare Nähe gerückt ist, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch einen einzigen Weg, die Erweiterung zur Atommülldrehscheibe neben Wohnhäusern und Schulen doch zu verhindern, und der führt über weitere rechtliche Schritte.

Die BISS hat sich deshalb entschlossen, analog zu den Initiativen um Asse, Konrad und Grohnde einen Rechtshilfefonds aufzusetzen, der einem stellvertretend für uns alle klagenden Anwohner die finanzielle Rückendeckung für ein solches Unternehmen sichert.

Wir laden alle Interessierten herzlich zur unverbindlichen Infoveranstaltung ein am Dienstag, 19.08., um 19 Uhr im DGH Wenden, Veltenhöfer Straße 3 (über der Post).