Archiv der Kategorie: Rückblick

Gutachten zur Neutronenmessung

Mit der Verlagerung der Zuständigkeit vom GAA zum Umweltministerium geht neuerdings ein Mehr an Messungen, unter anderem auch Neutronenmessung, durch die Überwachungsbehörden vonstatten. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, obwohl

  • damit natürlich nichts an der faktischen Grenzwertüberschreitung geändert wird, die durch die Anwendung der 2000-h-Regelung entsteht,
  • noch immer die Abluft nicht gegengeprüft wird, für die extrem hohe Genehmigungen vorliegen,
  • nichts kontinuierlich veröffentlicht wird (nur 1x im Jahr) und
  • die Dosimeter in größeren Intervallen, d.h. nicht sofort, ausgelesen werden, also noch immer keine Ausreißer der Emission nach oben hin dokumentiert werden können und die Bevölkerung, was Informationen bei möglichen Störfällen bzw. schnelle Warnungen in einem solchen Fall betrifft, nach wie vor vom Betreiber der Anlage abhängig ist.

Nichtsdestotrotz begrüßt die BISS diese erste minimale Veränderung, denn die Notwendigkeit der quantitativen Neutronenmessung wurde in einem Gutachten bestätigt, das wir 2013 durch die Physikerin Frau Oda Becker (Hannover) erstellen ließen. Gutachten zur Neutronenmessung weiterlesen

BISS e.V. Spendenbescheinigung

Die BISS e.V. stellt zum 10. März 2014 Spendenbescheinigungen für das Jahr 2013 aus.

Bei Spenden bis 200,- € reicht der Bankbeleg als Spendenbescheinigung beim Finanzamt. Wir bitten alle Spender, dies bei ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen natürlich trotzdem eine Spendenbescheinigung zu. Für die Übersendung der Spendenquittung geben Sie bitte neben der Angabe „Spende“ Ihre vollständige Anschrift auf dem Überweisungsträger an, damit wir Ihnen die Spendenquittung zusenden können.

Danke!

Verwaltung gibt zu: Containerlager illegal

Das stand (noch) nicht in der Zeitung: Während der Ratssitzung am 12.11. wurde durch Einwohnerfragen bekannt, dass das Containerlager, das bei Eckert & Ziegler maßgeblich zur Strahlung am Zaun beiträgt, in der jetzigen Nutzung illegal ist. Dieser Umstand muss der Verwaltung irgendwann zwischen Juni 2012 (Beginn der Bestandsaufnahme) und der 45. Kalenderwoche 2013 (die mit dem 10. November endete) bekannt geworden sein. Dennoch lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung keine Information darüber vor; erst die Bürgerfragen brachten es ans Licht. Auch in der Presse stand davon bis dato nichts.

Die BISS hat einen offenen Brief an die Ratsmitglieder geschrieben. Für illegale Nutzungen kann es keinen Bestandsschutz geben, und schon gar kein Recht auf Erweiterung! Es wäre schön, wenn der sympathische Braunschweiger Löwe endlich mal wach werden würde.

Aktualisierung 17.11.: Aus der Antwort auf die Bürgerfrage geht sogar hervor, dass die Verwaltung bereits zum Zeitpunkt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht BS über die Illegalität des Containerlagers informiert war, d.h. bereits am 11.09.2013, ziemlich genau zwei Monate vor der Ratssitzung. Aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses hätte die Verwaltung diesen wesentlichen neuen Sachstand eigentlich dem Rat zeitnah weiterleiten müssen.

Luftballons flogen bis Rostock

Eine ganze Reihe von Findern haben die Postkarten der Luftballons von der Menschenkette am 14.09. an uns zurückgeschickt. Erstaunlich: Abgesehen von wenigen „Ausreißern“ liegen die Fundorte praktisch auf einer Linie von Braunschweig bis Rostock. Der Wind kam folglich aus Süd-Südwest, wie man auf einer interaktiven Karte sehen kann.

Zur Erinnerung: Die Luftballons hatten wir am Gelände fliegen lassen, um beispielhaft zu demonstrieren, wie weit im Fall eines Stör- bzw. Unfalls Radionuklide mit dem Wind verteilt werden könnten. Unbedingt bedenken sollte man dabei aber außerdem: Die Firmen geben täglich auch im Normalbetrieb über ihre Schornsteine radioaktiv belastete Abluft ab. Eckert & Ziegler emittiert nach eigenen Aussagen 900.000 m3 Abluft pro Tag.

Wir wissen nicht, wie stark belastet diese Abluft tatsächlich ist, aber für verschiedene Nuklide (z.B. Tritium, Jod-131, Americium-241) liegen den Thuner Firmen spezielle Abluftgenehmigungen vor, die deutlich über den in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genannten Grenzwerten liegen. Im Fall von Jod-131 ist dies besonders auffällig: Eckert & Ziegler wird gestattet, in 24 Stunden das 200-fache des Höchstwertes freizusetzen, GE Healthcare / Buchler wird sogar das 500-fache zugestanden. (Vgl. hierzu unseren Offenen Brief an den niedersächsischen Umweltminister, Herrn Wenzel).