Atomfirmen und Buchler klagen gegen den neuen Bebauungsplan

Am 15. Dezember findet in Lüneburg die mündliche Verhandlung zur Normenkontrollklage gegen den neuen Bebauungsplan statt. Der Bebauungsplan verbietet die Ausweitung von Industrieanlagen, die radioaktive Stoffe verarbeiten. Darum klagen die Atomfirmen Eckert & Ziegler, GE Healthcare Buchler GmbH & CO KG und auch die Chemiefirma Buchler gegen diese Einschränkung.

Die Bundesregierung hat 2015 im Nationalen Entsorgungsprogramm den Standort Braunschweig als einen von nur fünf Standorten in Deutschland genannt, an denen Atommüll verarbeitet wird, und dass diese Verarbeitung ausgeweitet werden soll.

Da kann jeder verstehen, dass die Firmen ihr Geschäftsmodell nicht aufgeben werden.

Die BISS sagt, „Der Nuklearstandort Braunschweig ist nicht geeignet. Neben Wohngebieten, Schulen, Kindergarten und Jugendzentrum darf ein nuklearer Industriestandort nicht erhalten bleiben und schon gar nicht ausgeweitet werden.“

BISS e.V.