In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission Kapitel „Zusammenfassung“ schreibt dieses Beratungsgremium entgegen der offiziellen Verlautbarung des Bundesumweltministeriums, dass der Schutz der Bevölkerung und der Arbeiter an der ASSE nur durch die Option Vollverfüllung, neben der Rückholung, gewährleistet werden kann.
Das Bundesamtamt für Strahlenschutz kommentiert diese Empfehlung mit etwas Zurückhaltung und verweist auf die gesetzliche Entscheidung, die definitiv die Rückholung festschreibt.
Was die SSK im Moment zu einer öffentlichen Aussage treibt, die bereits über zwei Jahre alt ist und inhaltlich nicht nachvollziehbar, bleibt wohl ihr Geheimnis.