Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
mit der Nichtzulassung einer Revision wird die geplante Klage einiger AnwohnerInnen gegen die Umgangsgenehmigungen der Nuklearfirmen am Standort Braunschweig immer wichtiger. Damit die privaten KlägerInnen nicht auf dem finanziellen Risiko sitzenbleiben, haben wir einen Rechtshilfefonds gegründet.
Dem Fonds kann man beitreten, es gibt aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Betrag zu spenden. Da hier keine Gemeinnützigkeit vorliegt, obwohl es einen gemeinnützigen Zweck gibt (Schutz vor ionisierender Strahlung), sind diese Spenden leider nicht steuerlich absetzbar.
Umso mehr freuen wir uns über jede finanzielle (oder anderweitige) Unterstützung! Der BISS e.V. darf hier finanziell nicht tätig werden.
Eine aktuell dringende Bitte: Unterstützen Sie auch die Angeklagten im Schadensersatz-Prozess (siehe auch Info-Video), den Eckert & Ziegler gegen Teilnehmer einer BISS-Demonstration führt.
Aktueller Stand (22.01.2017): Ein einzelner der Beklagten soll zahlen; sowohl der Betroffene als auch die anderen Beklagten tragen zusätzlich Anwaltskosten für ihren friedlichen Einsatz im Sinne der Allgemeinheit in Höhe von rund 4000,- €, die bislang nur zu kleinen Anteilen vom Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. übernommen werden.
- Peter Meyer
Verwendungszweck: Schadensersatzklage-Eckert & Ziegler
Postbank Hannover
IBAN: DE46250100300235850307
BIC: PBNKDEFF
Danke!