AKW-Rückbau
Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern, Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.
Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung, stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“ für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.
In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart. Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.
Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.
Hintergrundinformationen:
• Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
• Hintergrundpapier der IPPNW
Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin der IPPNW, Tel. 030 / 69807415, Email: wilmen@ippnw.de, Henrik Paulitz, Referent für Energiepolitik, Tel. 06257-505-1707, Email: paulitz@ippnw.de. www.ippnw.de