1. Rechtsmittel gegen OVG-Urteil einlegen
Nach dem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Dezember den Bebauungsplan für den Atom-Komplex für ungültig erklärt hat, bleiben der Stadt nur noch wenige Tage, dagegen Rechtsmittel (eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde) einzulegen. Bislang will die Verwaltung jedoch darauf verzichten. Der Rat entscheidet am 21. Februar.
2. Neuen B-Plan aufstellen
Wenn keine Rechtsmittel gegen das OVG-Urteil eingelegt werden, muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, da sonst wieder der alte aus den 60ern gilt. Dabei kommt es darauf, dass er diesmal wirksam die Bevölkerung schützt. Derzeit will die Verwaltung den Aspekt Strahlenschutz darin gar nicht erst aufnehmen. Das folgt nicht aus dem Lüneburger Urteil und ist unnötiger Verzicht auf Schutz der Bevölkerung.
3. Hallen-Bauantrag ablehnen
Unabhängig von den beiden obigen Punkten ist noch der alte Hallen-Bauantrag von Eckert & Ziegler offen. Dort ist jetzt durch die Stadt eine saubere und endgültige Ablehnung zu erwirken.
Andernfalls kann es jeweils sehr kurzfristig dazu kommen, dass eine neue Atommüll-Halle gebaut wird.