Heute hat der Rat beschlossen, keine weiteren rechtlichen Mittel gegen das OVG-Urteil einzulegen. Damit ist der Bebauungsplan TH22 außer Kraft gesetzt und der alte B-Plan TH18 ist ab sofort wieder gültig. Dieser B-Plan erlaubt jegliche Erweiterung der Atomfirmen in Braunschweig Thune.
Alle weiteren Entscheidungen wurden in den Planungs- und Umweltausschuss überwiesen, der am 17. März tagen wird. Nun hoffen die Stadtverwaltung und der Rat darauf, dass Eckert & Ziegler die Zusage eines Moratoriums einhält, um wenigstens 3 Wochen Zeit für die weitere Planung eines neuen B-Plans zu bekommen.
Heute wurde klar: Die Stadtverwaltung und der Rat sind nach mehr als 5 Jahren immer noch nicht informiert über ihre Rechte und Möglichkeiten im Planungsrecht – obwohl seinerzeit ein Rechtsgutachten des BISS-Rechtsbeistandes diese Möglichkeiten deutlich aufgezeigt hatte. Man nutzte sie nur nicht angemessen, vom schwammigen Aufstellungsbeschluss („Miteinander verbessern“ statt „Sicherheit der Bürger gewährleisten“). Und darum will man nun komplett nachgeben.
Die BISS bietet daher erneut ihre Hilfe an und fordert:
- Die Stadt muss aktiv einen Stresstest beim Niedersächsischen Umweltministerium einfordern, nicht nur die derzeit erfolgende Störfallanalyse. Der Worst Case muss betrachtet werden, nicht nur dessen Wahrscheinlichkeit (bloße Störfallanalysen hätten Tschernobyl und Fukushima für praktisch ausgeschlossen erklärt!).
- Die Stadt muss aktiv die größtmögliche Reduktion der Strahlengenehmigungen am Standort Braunschweig einfordern.
- Der Schutz der Bürger vor Strahlenemissionen muss weiterhin auch in einem neuen B-Plan verankert bleiben. Ansonsten wird Braunschweig zum Vorreiter von Kommunen, die eingeschüchtert auf ihr Gestaltungsrecht und ihre Fürsorgepflicht verzichten.
- Die Stadt muss prüfen, einen anderen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Die BISS schlägt hier ihren eigenen Rechtsbeistand vor.
- Die Erweiterung der industriellen Verarbeitung von radioaktiven Stoffen/Atommüll in Wohngebieten, neben Schulen und KiTa muss unterbunden werden.
- Die Autobahnanbindung der Atomfirmen über den Ausbau des Gieselwegs und die damit verbundenen Erweiterungsmöglichkeiten der Atommüllbearbeitung müssen verhindert werden. Die Strahlenbelastung vor Ort würde mit dem Autobahnzubringer nicht nur nicht merklich verringert, sondern sogar erhöht, weil deutlich größere Materialmengen herangeschafft werden könnten.
Eines ist klar. Ohne eindeutiges, schriftlich fixiertes Ziel und ohne den Willen zu einer wirklich zielführenden Lösung, wie leider bisher, wird die Stadt komplett scheitern und ihren Bürgern ein weiteres radioaktives Erbe im Braunschweig Land mit einer nicht akzeptablen Gefährdung anhängen. Begründung: Rechtssicherheit (derselbe Anwalt ist mit seiner Idee von Rechtssicherheit allerdings vor Gericht gescheitert). Dabei gilt: Eine Atommülldrehscheibe kann nicht rechtssicher sein, denn sie ist weder rechtens noch sicher. Aber genau auf die steuern wir zu.