Landesregierung: Samthandschuhe für Eckert & Ziegler

Im Juni 2016 hatte der Landtag den Beschluss gefasst: „Atommüllkonditionierung am Standort Braunschweig-Thune: Genehmigungen überprüfen, Strahlenschutz strikt umsetzen, Anwohnerinnen und Anwohner schützen“ (Drs. 17/5897). Im Dezember endlich kam die Antwort der Landesregierung (Drs. 17/7143). Und die klingt weitgehend windelweich. 

Landtagsbeschluss: AnwohnerInnen schützen

Bereits in der Vorrede zum Beschluss bestätigte der Landtag, was die BISS seit Langem anprangert [Hervorhebungen BISS]: „Neben zurückgenommenen Strahlenquellen aus eigener Produktion werden auch Abfälle von Dritten aus dem In- und Ausland angenommen“, und „[d]a die weitreichenden Umgangsgenehmigungen bislang nur zu einem kleinen Teil genutzt werden, ist eine Ausweitung des Produktionsumfangs zu befürchten“.

Diese Analyse ist geeignet, in jedem Fall deutliche Zeichen zu setzen. Die Landesregierung folgte dem jedoch in entscheidenden Punkten nicht.

Der Landtag forderte die Landesregierung in o.g. Beschluss unter anderem auf,

  • alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Ausweitung der Atommüllkonditionierung am Produktionsstandort Braunschweig zu verhindern [und]
  • mit dem Betreiber Perspektiven zur Verlagerung der Unternehmensteile, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen erfordern, an einen im Bundesgebiet weniger problematischen Standort, bei dem die Kommune ihr Einvernehmen erklärt hat, zu erörtern.

Landesregierung: Eckert & Ziegler muss ein Angebot machen – wir drängen sie nicht

Klarer Auftrag des Landtages war, eine Umsiedlung zu erörtern. Erörtert wurde bislang jedoch offenbar gar nichts: „Dem [Umweltministerium] sind derzeit keine Bestrebungen der Firmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH und GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG zur Verlagerung der bestehenden Betriebsstätten bekannt. Sollten derartige Überlegungen von den Firmen angestellt werde, wird das [Umweltministerium] den dann erforderlichen Prozess konstruktiv begleiten.“

Im Klartext heißt das: „Wir würden ja helfen, aber leider haben die Firmen von sich aus noch nicht geäußert, dass sie freudig zu gehen wünschen.“ Trotz der nachfolgenden Bemerkung, nach Auswertung der Störfallanalysen würde „erneut erörtert“, ist das eine offensichtliche Nichtausführung des Auftrages des Landtags.

Hat das Ministerium so viel Arbeit zu erledigen, dass man sich um uns hier nicht mehr kümmern kann? Umweltminister Wenzel (Bündnis90/Die Grünen) darf nicht länger übersehen, dass auch Braunschweig ein Bestandteil des „Weltatomerbes Braunschweiger Land“ ist! Niedersachsen darf nicht aus Personalmangel oder Konfliktscheu zum Atombundesland Deutschlands verkommen.

Die Frage, warum man nur eine Störfallanalyse vornimmt und das Thema „richtiger“ Stresstest mit Worst-Case-Analyse nach wie vor ausklammert, beantwortet sich unter diesen Umständen allerdings von selbst: Ein echter Stresstest könnte ja Handlungsbedarf nach sich ziehen, dem man sich dann nicht mehr entziehen könnte.

Windelweich und ausweichend. Immer noch.

Die Überprüfung der Genehmigungen geht nun bereits über Jahre; zugleich hat sich die Lage vor Ort mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts verschärft. Es wird Zeit, dass das Umweltministerium handelt: Wenn Eckert & Ziegler erst gebaut hat, nützt die weitere Überprüfung der Genehmigungen herzlich wenig, denn damit wird der Preis einer möglichen Umsiedlung ins Unermessliche getrieben. Hier wird offensichtlich auf Zeit gespielt.

Derweil zieht sich die Braunschweiger Lokalpolitik auf die Position zurück, das Land Niedersachsen sei jetzt am Zug. Gemeint ist damit: Nach dem Lüneburger Gerichtsurteil können wir ja doch nichts mehr tun, da muss das Land tätig werden, und das Land hat ja eine Störfallanalyse zugesagt. Wenn Gefahr besteht, wird die dadurch ja offensichtlich werden.

Beides sieht die BISS anders: Eine Störfallanalyse ist nicht ausreichend, weil sie nicht den Worst Case einbezieht und auch nicht die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Deshalb muss die Stadt Braunschweig einen „echten“, d.h. umfassenden und spezifischen, Stresstest in Auftrag geben oder beim Land aktiv darauf drängen, dass ein solcher durchgeführt wird.

Auf das Land Niedersachsen zu vertrauen, ohne nachdrücklich Handlungen einzufordern, ist offensichtlich zum Scheitern verurteilt: Erstens hatte das Land bereits einen Stresstest angekündigt, diesen dann aber zu einer schlichten Störfallanalyse degradiert. Und zweitens umgeht das Land offensichtlich – unter Missachtung eines Auftrages des Niedersächsischen Landtags – die konkrete Erörterung einer Umsiedlung an einen anderen Standort.

Währenddessen sucht Eckert & Ziegler nach BISS-Informationen schon Gutachter für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Wegen der neuen Halle.

Sie wollen helfen? Wenden Sie sich an Ihre politischen Vertreter im Landtag!

Oder schreiben Sie gleich an die PolitikerInnen in Stadt, Land und Bund: Alle drei Ebenen spielen ihre je eigene Rolle, und keine von ihnen wird bislang dem Anspruch gerecht, gemäß Art. 2 Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, also die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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