ASSE-2-Begleitprozess: Nicht über den runden Tisch ziehen lassen!

Die WAAG schreibt:

In den letzten Tagen gab es einige Berichte zum Asse II-Begleitprozess. Die Landrätin und damit gesetzte Vorsitzende der Begleitgruppe hat zum zweiten Mal eine Sitzung, zu der sie eingeladen hatte und die Mitglieder angereist waren, nicht eröffnet, sondern zu Beginn abgesagt, bzw. dieses Mal, absagen lassen. Die Begründung dieses Mal war, dass der Asse 2-Koordinationskreis (Zusammenschluss der Bürgerinitiativen) sich öffentlich zur Umstrukturierung des Begleitprozesses geäußert habe.

Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) sieht es als eine Aufgabe von Bürgerinitiativen, die Bevölkerung rechtzeitig über neue Entwicklungen zu informieren – es geht ja immerhin um ihre Vertretung. Die WAAG selbst hat sich bewusst gegen eine Teilnahme an der Asse II-Begleitgruppe entschieden, sondern begleitet den Begleitprozess kritisch von außen. Ihre Anmerkungen zum Begleitprozess hat sie am 18.6.17 den regionalen Vertretern in der Begleitgruppe geschrieben – z. B. den Kreistagsfraktionen. Darin heißt es u. a.

Auffällig ist, dass die Landrätin 2015 als die Entscheidung über die Betonierung vor den Einlagerungskammern konkret wurde, den Begleitprozess ausgesetzt hat. Damit wurde vom eigentlichen inhaltlichen Thema Betonierung abgelenkt. Die Begleitgruppe wurde gezwungen sich mit sich selbst zu beschäftigen.

In der letzte A2B-Sitzung kündigte das BfS die Entscheidung über den Zwischenlagerstandort für den Müll aus Asse II an. Und siehe da, es wird wieder eine Sitzung morgens nach Anreise der a2b (klein)-Mitglieder abgesagt. Der Schwerpunkt wird von der Vorsitzenden wieder auf den Begleitprozess gelegt und nicht auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Suche nach einem Standort für ein Zwischenlager.

Wiederholt sich die Geschichte?

Wir sollten uns nicht ablenken lassen, sondern den inhaltlichen Themen widmen!

Die WAAG zieht folgende Schlussfolgerung

Die WAAG sieht sich durch das aktuelle Vorgehen der HauptverwaltungsbeamtInnen darin bestätigt, dass eine Bürgerinitiative geben muss, die den Begleitprozess kritisch von außen begleitet und nicht jedes Mal erst überlegen muss, ob sie ihre Meinung öffentlich sagen darf oder damit riskiert, diszipliniert zu werden.

Es darf nicht sein, dass der Begleitprozess nur als Mittel genutzt wird, um die Bevölkerung ruhig zu halten, anstatt sie zu beteiligen und auf diesem Wege versucht wird, Bürgerinitiativen zu missbrauchen.

Die WAAG hält die Aufarbeitung der Rolle der Kommunalpolitiker nach wie vor für notwendig, damit heutige Akteure aus der Vergangenheit lernen.

Das vollständige Schreiben finden Sie auf https://waagwf.wordpress.com/2017/06/18/erste-hinweise-der-waag-zur-berichterstattung-am-17-6-17-ueber-den-asse-ii-begleitprozess/#more-4446

Der Titel „Inhalte vor Konsens“ ist die Umkehrung des Mottos des früheren Landrats und damit gesetzte Vorsitzender der Begleitgruppe, Herrn Röhmann. Er sprach im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Änderungen des Atomgesetzes wörtlich von „Konsens vor Inhalte“. Die Gesetzesänderung wurde von offizieller Stelle „Beschleunigungsgesetz“ genannt. Es sollte übrigens die Rückholung beschleunigen und trat am 24.4.2013 in Kraft.

Kommentar der BISS: „Lang ist’s her.“