– PRESSEMITTEILUNG der BISS –
Der Stadt Braunschweig droht eine Schadensersatzklage durch den Atommüll- und Radiomedizinkonzern Eckert & Ziegler, weil es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung ihres Antrages auf eine neue Halle zur Konditionierung des Atommülls gekommen ist. Die Lösung der Verwaltung besteht in Kungelei um die Zukunft der Braunschweiger Bevölkerung: Dem Rat der Stadt Braunschweig liegt der Vorschlag der Verwaltung vor, dass Eckert & Ziegler ein Atommüll-Zwischenlager im Braunschweiger Wohngebiet und neben Schulen etablieren darf, wenn im Gegenzug kein Schadensersatz gefordert wird.
Mittelpunkt der Verhandlung ist nach wie vor offenbar die neue Halle, ursprünglich gedacht als Konditionierungshalle. Diese Halle soll nun ausschließlich zur Lagerung radioaktiver Stoffe verwendet werden. Die Verwaltung präsentiert dies als Fortschritt. Dabei hinterfragt sie aber nicht, ob an anderer Stelle auf dem Gelände die Produktion bzw. Konditionierung erweitert wird. Ökonomische Logik gibt jedoch vor, dass Eckert & Ziegler genau dies plant. Die Errichtung der neuen Halle bedeutet nur eines: Manifestierung des faktisch bereits existenten Container-Zwischenlagers. Nur nicht mehr unter freiem Himmel. Die Strahlenbelastung aber bleibt dieselbe. Eckert & Ziegler möchte darüber hinaus zusätzlich zur Atommüll-Lagerhalle auch weiterhin Atommüll-Container unter freiem Himmel lagern.
Die Stadtverwaltung schlägt weiterhin vor, zukünftig keinerlei Beschränkungen gegen die Ausweitung des Atomgeschäfts der Firmen in Braunschweig festzulegen. Offenbar ist die Gesundheit der Bevölkerung in der Diskussion zu einer leeren Worthülse geworden. Die Firmen streben sogar die Zulässigkeit von Störfallbetrieben an. Eine solche Klassifizierung bringt bei Stör- und Unfällen deutlich höhere Risiken mit sich.
Was vielen BraunschweigerInnen nicht klar ist: Der neue Bebauungsplan wird massive Erweiterungen am Standort ermöglichen. Diese Erweiterungen werden in erster Linie zum Nachteil der AnwohnerInnen und der Bürgerschaft Braunschweigs ausfallen, nämlich in Form von Lärmemissionen, Lärm durch Nachtschichten, höheren Bauten, größeren Bauflächen und vielem mehr.
Die Stadtverwaltung wird auch zukünftig öffentlich betonen, dass keine Erweiterung zu erwarten sei. Das Niedersächsische Umweltministerium hingegen gibt bekannt, dass Eckert & Ziegler bereits mehr als 100.000 Fässer mit atomarem Abfall für Fremdfirmen und mehr als 40 Konrad-Container mit Atommüll für andere Bundesländer konditioniert hat. Angesichts dieser Fakten hilft es wenig, dass Eckert & Ziegler keine Materialien aus dem Rückbau der Atomkraftwerke oder aus der Asse bearbeiten will und es nur um „schwachradioaktive“ Stoffe ginge: Die vorhandenen Stoffe strahlen nicht weniger, in der Medizin sogar teilweise deutlich mehr. Auch „schwachradioaktive Abfälle“ können extrem stark strahlen. Hiermit ist lediglich gemeint, dass es sich nicht um Kernbrennstoffe handeln darf (und somit Kernschmelzen ausgeschlossen sind).
Braunschweig verlässt sich auf das Landesumweltministerium in Hannover, das die enorm hohe Strahlengenehmigung Eckert & Zieglers schon viel zu lange ohne Ergebnis überprüft. Dabei hat sich bereits herausgestellt, dass die Strahlengenehmigung gar nicht gültig sein kann, weil die dafür notwendigen Voraussetzungen bei Eckert & Ziegler nicht vorhanden sind. Vorübergehend stillgelegt wird die Atomfirma deswegen trotzdem nicht.
Was also bringt der „Deal“ für Braunschweig?
- ein Atommüll-Zwischenlager, das immer größer werden wird
- eine Atommüll-Verpackungsanlage mit einer Genehmigung, nicht nur den eigenen Atommüll zu verarbeiten
- einen Standort, mitten in einem Wohngebiet, neben Schulen und KiTas, der für die Zukunft auf Erweiterung geplant ist. Und zwar für Atombetriebe und Störfallbetriebe.
Die BISS betont:
Der Standort für die Atomfirmen ist falsch und stellt ein unverantwortlich hohes Risiko für die Anwohnerschaft und ganz Braunschweig und Umgebung dar. Die Firma und die Landesregierung sind dringend aufgefordert, alternative Standorte möglichst weit entfernt von Wohn- und Arbeitsstätten zu suchen. Die Erhöhung der Strahlengenehmigung aus dem Jahr 2004 muss unmittelbar und vollständig zurückgenommen werden.