Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA-BS) hat hat auf Nachfrage der BISS bei Eckert & Ziegler die Offenlegung des radioaktiven Inventars beantragt und die Antwort erhalten, dass eine Auflistung dieser Materialien Betriebsgeheimnis sei. Daraufhin bat man GAA-seitig bei EZN um eine konkrete Begründung für das Verschweigen, denn nicht alles falle automatisch unter den Begriff „Betriebsgeheimnis“.
Erstaunlich: Als Eckert & Ziegler eine Antwort lieferte, die dem GAA nicht ausreichte, bat man erneut um eine stichhaltige Begründung. Und noch erstaunlicher: Als auch diese offenbar unzureichend war, fragte man zum dritten Mal, weshalb es sich denn nun um ein Betriebsgeheimnis handele! Ganz ehrlich – das klingt nicht vertrauenerweckend. Sich zweimal zu erkundigen, scheint noch nachvollziehbar – aber dreimal?
Der Vorgang gewinnt nämlich nicht zuletzt dadurch an Brisanz, dass die BISS für eine möglichst akkurate Gefahrenabschätzung durch Experten, die für das Hearing unerlässlich ist, diese Informationen benötigt. Die Frage drängt sich auf, ob hier auf Zeit gespielt wird, weil möglicherweise Stoffe und / oder Stoffmengen genannt würden, bei denen klar ist, dass sie nennenswerte Gefahren bergen. Falls nicht, ist schleierhaft, wieso das GAA nicht nach bislang zwei (!) unzureichenden Begründungen endlich auf einer Herausgabe beharrt, sondern Eckert & Ziegler eine Frist gesetzt hat, die in ein paar Tagen abläuft. Mal sehen, ob wir dann etwas erfahren.