Langsam wirkt es ein wenig peinlich: Dreimal hat das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA-BS) Eckert & Ziegler bislang aufgefordert, stichhaltig zu begründen, weshalb das Inventar der Firma nicht veröffentlicht werden könne. Eckert & Ziegler bezeichneten die Informationen anfangs offenbar schlicht als „Betriebsgeheimnis“; diese Aussage bedarf aber einer entsprechenden Erläuterung.
Nach Aussage des Gewerbeaufsichtsamtes hat Eckert & Ziegler nun eine Fristverlängerung erbeten. Begründung: die Angelegenheit könne erst im neuen Jahr bearbeitet werden. Das GAA hat dieser Forderung zwar stattgegeben, nicht aber dem gewünschten Termin (13.01.). Letztlich soll jetzt bis spätestens 12.01., und zwar morgens, die Begründung beim GAA eingehen und anschließend juristisch geprüft werden.
Die BISS wird dementsprechend voraussichtlich in der 3. Kalenderwoche durch das GAA erfahren, ob das Inventar offengelegt wird oder nicht. Interessant dabei: die 3. KW endet nur wenige Tage vor dem Hearing. Damit ist fraglich, ob die betreffenden Informationen, so sie denn bekanntgegeben werden, vollständig für die öffentliche Anhörung genutzt werden können; dabei wären sie für eine möglichst akkurate Gefahrenabschätzung durch auswärtige Experten unter Umständen sehr wichtig. Honi soit qui mal y pense.