Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sucht ein notwendiges Bereitstellungslager für Schacht Konrad, um den Atommüll gemäß den Vorgaben für die Einlagerung in Schacht Konrad neu zu sortieren und zu verpacken.
Dies kann nicht direkt am Standort von Schacht Konrad geschehen, weil dann das Planfeststellungsverfahren für di eses sogenannte Endlager erneut durchgeführt werden müsste. Die Genehmigung als Endlager würde aber nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr erteilt werden können und Deutschland stände dann ohne ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll da.
Darum wurde von der Bundesregierung eine Suche nach einem Standort im Umkreis von 200km Kilometern angestrengt, der nicht in Niedersachen liegt.
Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat nach undurchsichtigen Kriterien eine Standortauswahl betrieben.
- Auf Platz 1 der Standortauswahl findet sich der ehemalige Standort eines Atomkraftwerkes mit angeschlossenem Zwischenlager in Würgassen.
- Auf Platz 2 liegt ein Waldgebiet bei Braunschweig, zwischen Waggum und Bechtsbüttel.
Der Unterschiedd liegt angeblich in dem vorhandenen Gleisanschluss. Allerdings ist die Bahnstrecke in Würgassen Restaurationsbedürftig. Da könnte man vermuten, dass ein neuer Gleisanschluss in Bechtsbüttel vielleicht sogar günstiger wäre.
Die Stadt Braunschweig hat sofort reagiert und sich eindeutig gegen den Standort Bechtsbüttel als Bereitstellungslager für Schacht Konrad ausgesprochen und folgendermaßen argumentiert:
- Der vorliegenden Standortempfehlung der BGZ kann nicht entnommen werden, dass der Standort Braunschweig zum Tragen kommt, sollte der Vorzugsstandort in Würgassen nicht zur Verfügung stehen.
- Die Stadt hatte bis Anfang März 2020 keine Kenntnis von dem Vorhaben und wurde
auch nicht in die Standortsuche einbezogen. Dem Gegenstromprinzip wurde nicht
Rechnung getragen. - Aus Sicht der Stadt Brauschweig sind Lager für radioaktive Abfälle im hiesigen dicht
besiedelten Agglomerationsraum grundsätzlich abzulehnen. Ein Mindestabstand von
nur 300 m bis zur nächsten Wohnbebauung scheint unangemessen klein. - Die Standortsuche ist nicht annähernd aussagekräftig genug, um eine Standortauswahl ausreichend begründen zu können. Notwendig wäre eine qualifizierte Alternativenprüfung im Rahmen einer UVP.
- Das Vorhaben würde in Braunschweig eine Reihe von Konflikten mit Belangen des
Umwelt- und Naturschutzes hervorrufen. Im Rahmen der Umsetzung waldrechtlicher Bestimmungen müsste mittels Alternativenprüfung nachgewiesen werden, dass keine andere Fläche geeignet ist, die ohne eine Waldumwandlung auskommt. - Der Baugrund wäre denkbar ungeeignet: Altlasten und keine ausreichende Tragfähigkeit,weitere Konflikte mit angrenzenden naturschutzfachlich wertvollen Flächen und Erholungsräumen.