[Update_2020-08-21] Brief vom Rechtsanwalt der BISS zum Aussschluss von Nuklearbetrieben. Nutzbar als Muster für Einwendungen.
[Update] Verlängerung und neue Fachgutachten
Der Bebauungsplan WE 62 „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“ liegt noch bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] öffentlich aus, damit alle Bürger Einwendungen vorbringen können.
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62
Der Anwaltsbrief der BISS zum Thema „Ausschluss von Nuklearbetrieben“ wird hiermit als [Update_2020-08-21] Mustervorlage zur Verfügung gestellt.
Es gibt aber auch andere Themen, die unserer Meinung nach, in keinster Weise mit diesem Bebauungsplan gelöst oder gar behandelt worden sind.
- Kein Lärmschutz trotz einer Verdoppelung des Verkehrs durch Wenden
- Keine Fahrradwege, Fußwege oder Schulwege, trotz neuen Wohngebieten
- Keine Verkehrsplanung für Wenden (Veltenhöfer Str. und Hauptstr.) über das Plangebiet des WE 62 hinaus, obwohl die Verwaltung verpflichtet ist, auch Auswirkungen des WE 62 zu betrachten und zu beplanen
- Kein Lärmschutz gegenüber den Überflügen vom Flughafen (siehe Beitrag vom Flughafen)
Wer jetzt bis zum [Update] 25.9.2020 [Update] ein Thema nicht als Einwendung vorbringt, darf zu diesem Thema danach nichts mehr sagen. So ist die gesetzliche Vorgabe.
Wer Hilfe bei der Einwendung benötigt, kann sich an uns wenden.