Die Frist für Einwendungen gegen den
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift
„Wenden-West, 1. Baubabschnitt“, WE 62
endet am 25. September 2020.
Die BISS stellt hiermit ihre Unterlagen als Muster für Einwendungen zu den Themen
- Verkehrslärm
- Verkehrsmengenverdoppelung in Wenden
- Fahrrad- und Gehwege-Mängel
- nicht sparsamer Umgang mit Wendener Flächen
- Gefährdungserhöhung durch die Nuklearfirmen Eckert & Ziegler und GE Healthcare
- nicht erfolgter Ausschluss von Nuklearfirmen
zur Verfügung.
Wer möchte, kann die Textvorschläge nutzen und anpassen, um seine eigene Einwendung/Stellungnahme zu schreiben und auf den Seiten der Stadt Braunschweig abzugeben.
Elektronische Dateien können über die Email-Adresse Stellungnahmen.Bauleitplanung@braunschweig.de an die Stadt Braunschweig abgegeben werden.
Die beiden BISS-Vorlagen lauten:
- [Update] Biss_Einwendung_WE-62_Final
- Anhang A1: Stresstest_Langfassung rev 03-2018
- Anhang A2: Stellungnahme zum BISS Stresstest
- Anhang A3: Schreiben an Stadt Braunschweig-final
- Einwendung-zum-Bebauungsplan-Wenden_WE-62_Verkehr_und_Laerm
- Anhang A1: Wenden-1
Weitere Themen, wie Fluglärm oder zuviele Parkplätze, lassen sich aus den Unterlagen auf der Webseite der Stadt nachlesen.
Nur Anwohner*innen, die sich im näheren Umkreis des Gebietes vom B-Plan WE 62 befinden, können als „Betroffene“ gegen Verfehlungen im B-Plan juristisch vorgehen. Und auch nur dann, wenn sie das sie interessierende Thema in einer Einwendung bis zum 25. September genannt haben.
[Update] Aber jeder (auch nicht direkt Betroffene) kann Einwendungen machen, die auch berücksichtigt werden müssen.
Bei Fragen können Sie sich an uns wenden.
BISS e.V.