Trotz Anwohnerklage: Eckert & Ziegler will Labore bauen.

Es geht wieder los – die Anwohnerklage gegen die Höhe der Umgangsgenehmigungen scheint die Nuklearfirma neben Schulen und Wohnhäusern nicht davon abzuhalten, ihre Medizinsparte um 100 % zu vergrößern. Die Stadtverwaltung teilt am 8.12. mit, dass Eckert & Ziegler bereits am 20.11.2020 gegenüber dem Baudezernat eine Bauabsicht vorgebracht habe.

Umgangsgenehmigung ändern: starke Strahlung nach Thune

Ursprünglich strebte die Firma eine Erweiterung der Atommüllverarbeitung an, dann sollten immerhin noch Lagerräume für Atommüll errichtet werden (so auch nachzulesen in der BZ vom 8. Dez.). Jetzt sind Büros sowie zu einem späteren Zeitpunkt Labore für den Umgang mit radioaktiven Materialien zur Produktion von Radiopharmaka in Planung.

Dass dafür sogar eine Änderung der Umgangsgenehmigung – die ja gerade beklagt wird – nötig ist, scheint keine Rolle zu spielen. Auch die Tatsache, dass gerade kurzlebige Isotope, wie sie hier für die Radiopharmazie benötigt werden, sehr starke Strahler sind, scheint niemanden zu stören. Der Begriff „schwach-radioaktiv“ kommt übrigens in der Strahlenschutzverordnung nicht vor. Allerdings regelt die Strahlenschutzverordnung darin, wann es sich um hochradioaktive Strahlenquellen handelt und genau nach dieser Definition war zum Beispiel beim Störfall im November 2017 eine hochradioaktive Strahlenquelle betroffen. Fälschlicherweise wurde auch damals der Begriff „schwach-radioaktiv“ benutzt.

Wirrwarr um Bebauungspläne

Weil das Landesumweltministerium immer noch die fehlerhafte Störfallanalyse von Eckert & Ziegler prüfen lässt und auch immer noch nicht die Strahlengenehmigung wie angekündigt nachvollziehbar eingeschränkt hat, will die Stadtverwaltung ihren neuen Bebauungsplan TH-24 für das Industriegebiet mitten in Braunschweig-Thune noch hinauszögern. Dieses schwebende Verfahren hält aber weder Eckert & Ziegler noch die Stadt davon ab über den Bau von Büro-Containern und radioaktiven Laboren im Rahmen des völlig veralteten Bebauungsplans TH-18 zu verhandeln.

Stadt, Land, kein schneller Redefluss

Und die Stadt macht mit.

Auf Landesebene hingegen zieht sich aktuell die Klage der Anwohner vom 17. Dez. 2019 gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler in die Länge:

Frühestens bis zum 30.06.2021 will das Landesumweltministerium zur Klage Stellung nehmen.

Das NMU bestätigt damit den Eindruck von bewusst herbeigeführten und nicht hinnehmbaren Verzögerungen, die erst zur Klage der Anwohner geführt hatten. Bis zur Klageerwiderung soll laut Aussage der Stadt aber auch kein neuer Bebauungsplan TH-24 erstellt werden, der vielleicht Einschränkungen für Eckert & Ziegler bedeuten könnte. In diese „Lücke“ grätscht nun der Bauantrag.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

BISS e.V.