Die Klage gegen die Strahlengenehmigung, die Eckert & Ziegler erteilt wurde (und der Firma Buchler als Rechtsvorgänger mit Start im Jahr 1975 und einer 1000 fachen Erhöhung bis zum Jahr 2004), ist von Anwohnern eingereicht worden, weil die Prüfung dieser Strahlengenehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium in Hannover (NMU) nach sieben Jahren selbst im Jahr 2019 immer noch keine Ergebnisse zur Folge hatte.
Kapitel Nr.0:
- Die BISS unterstützt vier Anwohner bei der Einreichung der Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Und das nicht nur fachlich, sondern auch durch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds, der die finanziellen Risiken auffangen wird.
Kapitel Nr.1:
- Am 17. Dezember 2019 ist die Klage gegen die Strahlengenehmigung des NMU, die für Eckert & Ziegler ausgestellt worden ist, vom Verwaltungsgericht Braunschweig angenommen worden.
Kapitel Nr.2:
- Die Verzögerungstaktiken des NMU und deren Anwälte nehmen formen an. Das NMU bietet den Klägern an, mit einer 3 stufigen Verfügung einige Teile der Strahlengenehmigung zu verändern, damit die Kläger auf Teile der Klage verzichten. Die BISS hilft den Klägern bei der Reaktion auf diese Änderungen, damit das Gericht diese Änderungen besser, als nicht ausreichend, einschätzen kann. Die Stadt Braunschweig wurde zwar zu einer Stellungnahme zu den Änderungen in der Strahlengenehmigung aufgefordert, hat aber diese Möglichkeit der Einflussnahme bislang nicht wahrgenommen.
Kapitel Nr.3:
- Die Anwälte des NMU haben seit dem 17. Dezember 2019 weder konkret auf die Klage der Anwohner geantwortet noch wurden die Akten des NMU für eine Akteneinsicht durch die klagenden Anwohner freigegeben. Die durch das NMU gewünschte Frist zur Klage-Erwiderung bis Juli 2021 wurde nun aufgrund einer Einwendung der Kläger durch das Gericht in Braunschweig auf den 31. März 2021 abgekürzt.
Kapitel Nr.4:
- Endlich sind die ersten Akten zur Einsicht beim Anwalt der Kläger eingegangen und konnten eingesehen werden. Leider, leider endet der Zeitraum der Akten im Jahr 2013.
- Nach wiederholter Verzögerungstaktik des Landesumweltministeriums hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht dem Landesumweltministerium den Termin 31.5.2021 gewährt, um die Klageerwiderung und die Akteneinsicht zu ermöglichen. Immerhin hat das Gericht nun darauf hingewiesen, dass Eckert & Ziegler nicht derjenige ist, der die Schwärzung der Akten vornehmen muss, sondern das Landesumweltministerium. Auch die Klageerwiderung wird nun vom Gericht eingefordert. Verzögerungen Adé?
Kapitel Nr.5:
- Nun doch bis zum 30.6.2021 hat sich das Landesumweltministerium (NMU) mit der Klageerwiderung auf die Anwohnerklage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler Zeit gelassen. 152 Seiten Erwiderung wurden dem Gericht und den Anwohnern zur Kommentierung übergeben. Wieder einmal mit erheblichen Fehlern in der Argumentation. Darum mussten die Anwohner mit ihrem Anwalt eine umfangreiche 76 Seiten starke Kommentierung zusammenstellen. Nun hat sich wiederum das NMU Zeit bis zum 31.Januar 2022 ausgebeten, um darauf zu reagieren.
- Das NMU hat in seiner Erwiderung Rechenfehler begangen, falsch zitiert und Messergebnisse versucht zu vertuschen. Oder haben die Anwohner einfach nur falsch gelesen? Das Gericht wird dies entscheiden.
- Selbst Eckert & Ziegler hat sich mal wieder eingemischt. Dieses Mal wollten sie dem Gericht erklären, dass die Anwohner gar kein Recht auf Klage haben. Dabei wurde doch die Klage explizit vom Braunschweiger Verwaltungsgericht zugelassen! Auch das wird das Gericht entscheiden.
Kapitel Nr.6:
- Die Klageerwiderung zum 31.1.2022 vom Landesumweltministerium wurde erneut von Eckert & Ziegler für eigene Anmerkungen, zur wiederholten Behauptung die Klage sei unrechtmäßig, genutzt. Die Kläger mussten auch erneut auf falsche Interpretationen reagieren und fehlerhafte Darstellungen der Beklagten korrigieren. Das andauernde PingPong Spiel mit Erwiderung auf Erwiderung auf Erwiderung … scheint so langsam nicht mehr zielführend. Der Anwalt der Kläger (RA Wollenteit) erarbeitet gerade zusammen mit den Klägern und der BISS eine Antwort.