Eckert und Ziegler: Die Verzögerungstaktik des Niedersächsischen Umweltministeriums

Im Jahr 2004 wurde die Genehmigung für Eckert und Ziegler zum Umgang mit radioaktiven Stoffen „auf Vorrat“ um den Faktor 100 auf mehr als das 300-fache des ASSE-Inventars erhöht. Dabei wurde nicht nur die vorgeschriebene Umweltverträglichkeits(vor)prüfung weggelassen, auch der Sicherheitsnachweis für die Lagerung so großer Aktivitätsmengen erscheint ausgesprochen fraglich.

Besonders realitätsfremd ist, dass die von Eckert und Ziegler beauftragte Störfallanalyse, die den zentralen Baustein des Sicherheitsnachweises bildet, 99,8 % der genehmigten Aktivität einfach ausblendet. Diese würde in einem „besonders gesicherten Bereich“ gelagert, weshalb man so tun könne, als ob diese Radioaktivität gar nicht vorhanden sei. Simsalabim!
Wodurch dieser magische Ort so sicher wird, dass ihm weder Flugzeugabstürze noch Terrorangriffe etwas anhaben können, ist selbstverständlich streng geheim – das muss man als Bürger*In einfach glauben…

Nach gutachterlich bestätigten Berechnungen der Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. (BISS) könnte allerdings auch schon schon die Freisetzung der Hälfte des möglichen Restinventars außerhalb dieser Magie-Kammer, also von nur 0,1 % des genehmigten radioaktiven Inventars, eine großflächige Evakuierung in bis zu 20 km Entfernung notwendig machen.

Die BISS hat in jahrelanger Arbeit gegen den hinhaltenden Widerstand der Behörden Informationen zusammengetragen, welche die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung höchst fraglich erscheinen lassen. Da Hinweise der BISS an das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) folgenlos blieben, haben 2015 AnwohnerInnen einen Antrag auf Widerruf dieser Genehmigung eingereicht. Dieser blieb ebenfalls unbeantwortet. Mit Unterstützung des Rechtshilfefonds wurde schließlich im Dezember 2019 als letztes Mittel Klage gegen das NMU wegen Untätigkeit eingereicht – verbunden mit einem Kostenrisiko von zehntausenden Euro. Darum wurde ein Rechtshilfefonds für die Kläger eingerichtet.

Zwar hat Umweltminister Olaf Lies bei seinem Besuch bei der BISS im Juni 2019 gesagt, eine Entscheidung der Landesregierung dürfe nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden, doch die nun bereits 6 Jahre andauernde Verzögerungstaktik seines Ministeriums geht weiter: Bis heute hat es das Ministerium nicht geschafft, dem Gericht inhaltlich auf die Klage zu antworten und noch nicht einmal die vom Gericht angeforderten Akten vollständig übermittelt.

Begründung: Eckert und Ziegler sei noch nicht fertig mit dem Schwärzen der Akten und inzwischen sei ja auch Corona. Das Gericht musste das NMU darauf hinweisen, dass es die Aufgabe des Ministeriums ist, die tatsächlich notwendigen Schwärzungen vorzunehmen. Es kann nicht einfach Eckert und Ziegler alles schwärzen lassen, was sie als „Betriebsgeheimnis“ dem Gericht lieber nicht zur Kenntnis geben wollen. Inzwischen wurden immerhin Akten aus der Zeit von 1998 bis 2013 (!) eingereicht.

Leider ergibt sich der Eindruck, dass das Ministerium auch dem Gericht gegenüber bis kurz vor Ablauf der Fristen untätig bleibt, um dann im letzten Moment und ohne nachvollziehbare Gründe für die bisherige Untätigkeit eine sehr reichlich dimensionierte Fristverlängerung zu beantragen.

Die fundierten Stellungnahmen der KlägerInnen konnten die gewährten Fristverlängerungen immerhin erheblich verkürzen. Und Inzwischen scheint auch die Geduld des Gerichts erschöpft zu sein: Als vorerst letzte Fristverlängerung soll das NMU nun bis zum 31. Mai 2021 die inhaltliche Klageerwiderung und die relevanten Akten beim Gericht einreichen.

Ob das NMU sich dieses Mal daran hält?

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

BISS e.V.